Haftaufschub? (Ersatzfreiheitsstrafe)

23. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
Michael26
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Haftaufschub? (Ersatzfreiheitsstrafe)

Hallo. Nun ich muss noch eine Geldstrafe in Höhe von 100,00 € an das Gericht zahlen. Ersatzweiße muss ich ab 01. April für 10 Tage ins Gefängnis was mir natürlich sehr unangenehm wäre. Ich war noch nie im Gefängnis und wll wie wohl jeder andere auch nicht da rein. 10 Tage würden mich jetzt auch nicht umbringen und so blöd es sich anhört, es wäre eine Erfahrung. Aber muss nicht unbedingt sein.

Ich habe es leider bis heute nicht geschafft die 100€ aufzubringen zumal ich in meinem Job nicht viel Geld verdiene. Allerdings wäre es mir möglich vom nächsten Gehalt was ca. am 10. April eintrifft, die 100€ zu zahlen damit die Sache endlich aus der Welt ist.

Wäre es möglich das das Gericht mir zwei Wochen mehr Zeit gibt? Oder ist sowas grundsätzlich nicht möglich und völlig ausgeschlossen?

Ich hatte so Probleme noch nie und kenne mich daher überhaupt nicht mit sowas aus.

Danke.

-- Editiert am 23.03.2011 02:20

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32820 Beiträge, 17247x hilfreich)

Hi,

das Gericht gibt Ihnen mit Sicherheit KEINEN Aufschub. Insofern wäre es klüger, sich das Geld irgendwo zu leihen. Noch besser wäre es natürlich gewesen, wenn Sie sich um eine Ratenzahlung gekümmert hätten, als das noch ging - jetzt ist es zu spät.

Gruß vom mümmel

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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Das Gericht ist ohnehin nicht zuständig, sondern die Staatsanwaltschaft, da es sich um eine Strafvollstreckungssache handelt.

Ich gehe davon aus, dass Sie bereits eine Ladung zum Strafantritt haben und sich bis spät. 1. April stellen sollen? Das wäre ein Freitag. Wenn Sie da nicht kommen, passiert aller- aller- frühestens Montag was in Richtung Haftbefehl, also am 04.04.

Sie schreiben, Sie bekommen am 10. Ihr Gehalt. Das ist ein Sonntag. Da bucht keine Bank. Also ist es entweder erst am 11. da, oder schon am 08. ??!??

Also entweder verstecken Sie sich die paar Tage und zahlen die Geschichte dann direkt bei der Vollstreckungskasse ein und faxen die Quittung an den Rechtspfleger...

oder...

Sie rufen den Rechtspfleger an und bitten darum, dass er vor dem 08.04., bzw. 11.04. keinen Haftbefehl erläßt, bzw. ihn zumindest nicht zur Vollstreckung an die Polizei gibt bis dahin. Das kann schon klappen, wenn der RPfl. nicht irgendwie schon sonderlich genervt von Ihnen ist, weil Sie schon immer zu spät gezahlt haben.

Ich bin jetzt davon ausgegangen, dass dieser Hunderter die letzte Rate ist und die Strafe damit komplett gezahlt ist , oder folgen noch weitere Raten? Dann sieht es natürl. nicht ganz so gut aus...

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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