Welche Frist muss man für den Haftaufschub wahren?

21. Juli 2005 Thema abonnieren
 Von 
luccas123
Status:
Schüler
(342 Beiträge, 19x hilfreich)
Welche Frist muss man für den Haftaufschub wahren?

Ich habe eine Bekannte, die einen Haftaufschub beantragen möchte. Sie studiert noch und schreibt ihr Vordiplom im Oktober. Hafttermin wäre aber im August, also das Urteil wurde am 14. Juli rechtskräftig, wann dann Strafantritt ist wies ich auch nicht. Was muss sie tun und welche Frist muss sie für den Haftaufschub waren?

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Wie kommen Sie auf Haftantritt August? Hat sie denn schon die Ladung zum Strafantritt? Wenn die da ist (bloß nicht vorher) kann sie bei der StA einen Strafaufschub beantragen, der für längstens 4 Monate (ab Zustellung der Ladung) gewährt werden kann, wenn der sofortige Antritt der Haft eine unzumutbare, über das mit einem Strafantritt sowieso verbundene Übel hinausgehende Härte wäre.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Der Antrag auf Vollstreckungsaufschub sollte bei Erhalt der Ladung zum Strafantritt gestellt werden. Ein Vollstreckungsaufschub aus diesem Grund bis Oktober dürfte problemlos möglich sein.

§ 456 StPO

(1) Auf Antrag des Verurteilten kann die Vollstreckung aufgeschoben werden, sofern durch die sofortige Vollstreckung dem Verurteilten oder seiner Familie erhebliche, außerhalb des Strafzwecks liegende Nachteile erwachsen.

(2) Der Strafaufschub darf den Zeitraum von vier Monaten nicht übersteigen.

(3) Die Bewilligung kann an eine Sicherheitsleistung oder andere Bedingungen geknüpft werden.



-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

-- Editiert von !streetworker! am 21.07.2005 17:59:31

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Hups, gleichzeitig.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Und dann noch inhaltsgleich ;)

@ Bob
In der anderen Sache habe ich übrigens keine Rückmeldung bekommen. Werde mich mal gelegentlich erkundigen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
luccas123
Status:
Schüler
(342 Beiträge, 19x hilfreich)

Ich danke euch, wie immer sehr kompetent! Die Ladung hat sie noch nicht, ich dachte mir das so mit August, habe keine Ahnung wie lange so was braucht , bis sie dann die Ladung bekommt? Ist dann noch genug Zeit den Antrag nach erhalt der Ladung zu stellen? Welche Fristen gibt es? Noch mal Fragen und noch mal DANKE :)

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Es gibt keine Frist. Der Antrag kann nach erhalt der Ladung (vorher weiß man ja nicht, wo man den Antrag hinschicken soll) und bis zum Haftantritt gestellt werden.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

@ wastl

@ Bob
In der anderen Sache...


Jep, Danke.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.925 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.277 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen