Ich habe eine Bekannte, die einen Haftaufschub beantragen möchte. Sie studiert noch und schreibt ihr Vordiplom im Oktober. Hafttermin wäre aber im August, also das Urteil wurde am 14. Juli rechtskräftig, wann dann Strafantritt ist wies ich auch nicht. Was muss sie tun und welche Frist muss sie für den Haftaufschub waren?
Welche Frist muss man für den Haftaufschub wahren?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Wie kommen Sie auf Haftantritt August? Hat sie denn schon die Ladung zum Strafantritt? Wenn die da ist (bloß nicht vorher) kann sie bei der StA einen Strafaufschub beantragen, der für längstens 4 Monate (ab Zustellung der Ladung) gewährt werden kann, wenn der sofortige Antritt der Haft eine unzumutbare, über das mit einem Strafantritt sowieso verbundene Übel hinausgehende Härte wäre.
Der Antrag auf Vollstreckungsaufschub sollte bei Erhalt der Ladung zum Strafantritt gestellt werden. Ein Vollstreckungsaufschub aus diesem Grund bis Oktober dürfte problemlos möglich sein.
§ 456 StPO
(1) Auf Antrag des Verurteilten kann die Vollstreckung aufgeschoben werden, sofern durch die sofortige Vollstreckung dem Verurteilten oder seiner Familie erhebliche, außerhalb des Strafzwecks liegende Nachteile erwachsen.
(2) Der Strafaufschub darf den Zeitraum von vier Monaten nicht übersteigen.
(3) Die Bewilligung kann an eine Sicherheitsleistung oder andere Bedingungen geknüpft werden.
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
-- Editiert von !streetworker! am 21.07.2005 17:59:31
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Hups, gleichzeitig.
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
Und dann noch inhaltsgleich
@ Bob
In der anderen Sache habe ich übrigens keine Rückmeldung bekommen. Werde mich mal gelegentlich erkundigen.
Ich danke euch, wie immer sehr kompetent! Die Ladung hat sie noch nicht, ich dachte mir das so mit August, habe keine Ahnung wie lange so was braucht , bis sie dann die Ladung bekommt? Ist dann noch genug Zeit den Antrag nach erhalt der Ladung zu stellen? Welche Fristen gibt es? Noch mal Fragen und noch mal DANKE
Es gibt keine Frist. Der Antrag kann nach erhalt der Ladung (vorher weiß man ja nicht, wo man den Antrag hinschicken soll) und bis zum Haftantritt gestellt werden.
@ wastl
@ Bob
In der anderen Sache...
Jep, Danke.
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Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
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