Haftbefehl Ersatzfreiheitsstrafe

29. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
go483100-24
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Haftbefehl Ersatzfreiheitsstrafe

Hey zusammen hätte mal ne kurze Frage.. Habe durch eine nicht Einhaltung der Ratenzahlung einen offenen Haftbefehl... Da heißt es ja die knast Strafe ist nur abzuwenden wenn man den gesamtem Betrag zahlt... Meine frage; wenn der Haftbefehl draußen ist ich aber monatlich trotzdem auf das Kassenzeichen einzahle bis alles erledigt ist. Ginge das ..oder ist das Kassenzeichen dann nicht mehr offen...muss ich wirklich den vollen Betrag auf einmal einzahlen oder ich sag mal jeden monat 250€ bis 750€ abgezahlt sind...wäre nett wenn da jemand eine Antwort hätte. Vielen dank

-- Editiert von go483100-24 am 29.01.2018 22:28

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120242 Beiträge, 39855x hilfreich)

Zitat (von go483100-24):
muss ich wirklich den vollen Betrag auf einmal einzahlen oder ich sag mal jeden monat 250€ bis 750€ abgezahlt sind

Kommt darauf an, ob man man in den Kindertagen beim verstecken und fangen der Verlierer war ...

Aber ernsthaft, ein Haftbefehl führt beim Kontakt mit der Polizei zu 99% zum Knast. Und die Versuche Kontakt mit der Polizei zu vermeiden, führt dazu dasdie Polizie erst recht denselban sucht.



Zitat (von go483100-24):
durch eine nicht Einhaltung der Ratenzahlung einen offenen Haftbefehl

Wie genau kam es dazu?
Wieviele Raten sind offen?


Es macht oft Sinn, der Staatsanwaltschaft zu schildern, warum es dazu kam und wie man das künftige Einhalten zu gewährleisten denkt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Auch bei offenem Haftbefehl verkürzt jede Zahlung die Haft.

Die Strafe setzt sich ja aus X Tagessätzen zu je Y Euro zusammen

z.B.

a) 75 Tagessätze je 10,00 EUR = 750,00 EUR oder
b) 30 Tagessätze je 25,00 EUR = 750,00 EUR oder

????

Abzusitzen wären bei

a) 75 Tage
b) 30 Tage

bei a) würden jede eingezahlten 10,00 EUR = 1 Tag Haft weniger bedeuten
bei b) würden jede eingezahlten 25,00 EUR = 1 Tag Haft weniger bedeuten

Spielt das ganze evtl. zufällig im Bundesland Niedersachsen? Dann hätte ich evtl. noch eine Idee der Haft zu entgehen ohne sich zu verstecken...

Auch in anderen Bundesländern gibt es übrigens die Möglichkeit zur gemeinnützigen Arbeit statt Zahlung (wenn man die Voraussetzungen erfüllt). Darauf wird auch in der Ladung zum Strafantritt hingewiesen. Warum hat man nicht spätestens da reagiert?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
PP9325
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 703x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Auch in anderen Bundesländern gibt es übrigens die Möglichkeit zur gemeinnützigen Arbeit statt Zahlung (wenn man die Voraussetzungen erfüllt). Darauf wird auch in der Ladung zum Strafantritt hingewiesen. Warum hat man nicht spätestens da reagiert?


Wie du selbst schon andeutest, dürfte es dafür wohl eher schon zu spät sein.

Wenn mal ein Haftbefehl draußen ist, ist die Verhandlungsbereitschaft der Sachbearbeiter bei der Staatsanwaltschaft relativ gering. Jedenfalls müsste schon mindestens ein Teil der Geldstrafe sofort beglichen werden, um überhaupt noch eine nennenswerte Verhandlungsbasis zu schaffen und selbst dann ist nicht sicher, ob der Sachbearbeiter noch groß mit sich reden lässt.
So kenn ich die Vorgehensweise aus der Praxis bei unserer Staatsanwaltschaft auf jeden Fall.

Aber es ist ja fast immer so. Meistens machen die Leute halt erst etwas, wenn die Hütte schon lichterloh brennt...

Grüße
PP

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Ja, wenn der HB draussen ist, ist es sehr spät (meist zu spät), aber Ausnahmen bestätigen die Regel. Hier in Niedersachsen bekommt man selbst eine Ratenzahlung bei offenem HB noch hin. Es gibt da ein spezielles Programm..."Geldverwaltung zur Haftvermeidung", dass die Nds. StA'en gemeinsam mit der Nds. Straffälligenhilfe betreiben...

Ansetzender Zeitpunkt ist da eigentl. die Ladung zum Strafantritt, aber die meisten der beteiligten StAen spielen auch noch mit, wenn der HB schon draussen ist. Am Ende nehmen sie immer lieber das Geld, als dass der Staat Haftkosten hat ;)



-- Editiert von !!Streetworker!! am 30.01.2018 03:29

1x Hilfreiche Antwort

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