Haftbefehl? Mit ungedeckter EC Karte gezahlt

25. Mai 2007 Thema abonnieren
 Von 
Marcel2308
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)
Haftbefehl? Mit ungedeckter EC Karte gezahlt

Hallo liebe leute ich habe irgendwie voll angst dass gegen mich ein haftbefehl vorliegt weil ich damals mal mit meiner ec karte gezahlt habe und kein geld drauf war gibt es in so einne fall überhaupt einen haftbefehl


ich hatte noch nie mit gerichten zutun also waere das erste mal dass ich sowas haette ich wohne alleine wenn die mic hsuchen würden haaetten die da schon lange bei meiner alten adresse gefragt?

bitte helft mir

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32 Antworten
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#1
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

Ist denn die Forderung in der Zwischenzeit gezahlt?

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#2
 Von 
Marcel2308
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

nein ich zahle raten ich war damals 18 jahre und irgendwie wahr ich nicht herr meiner sinne als ich meine erste ec karte hatte ich hab irgendwie vol lschiss aber wnnn was corliegt dann haetten sie bei meinen eltern in sachsen zuerst nachgefragt oder

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#3
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

-dann haetten sie bei meinen eltern in sachsen zuerst nachgefragt oder -


Wenn dies die Meldeandresse ist, ja.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Marcel2308
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

wo ich das gemacht habe da wohnte ich noch bei meinen eltern bin aber 2004 weg gezogen und hab mich hier umgemeldet


kann man denn wenn man einen haftbefehl hat sofort ins gefängniss kommen wiederholungsgefahr geht bei mir nicht weil ich nur ne gzthaben karte von der bank habe und ich wohne nur 200 metter von der poliezi entfernt

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#5
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Um ein Ermittlungsverfahren in Gang zu setzen hätten Sie angezeigt werden müssen.

Hat der Geschädigte dies getan? Wußte der Geschädigte, dass Sie in Kenntnis des Bewußtsein das Geld nicht zurückzahlen zu können mit der Karte bezahlt zu haben?

Wie hoch war denn die Summe?

Falls eine Anzeige erfolgte, hätte Sie die Polizei als Beschuldigten vernommen (bzw. dies versucht).

Für das Vorliegen eines Haftbefehls spricht also nicht sehr viel.

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#6
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

Wegen dieser Geschichte kann eigentlich kein Haftbefehl in der Welt sein, zumindest was das Strafrecht betrifft.

Es sei denn, dass der Gläubiger Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid beantragt hat, der Gerichtsvollzieher vollstrecken wollte, niemanden antraf, auch beim 2. Versuch nicht, der Gläubiger dann die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung beantragte, und zum Termin niemand erschienen ist.
Dann kann ein Haftbefehl zum Zwecke der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung beantragt werden. Dieser Haftbefehl hat aber mit der Polizei nichts zu tun.

Tip:
Bei der Schufa eine Auskunft einholen.
Möglicherweise steht dort etwas drinnen, oder
beim Amtsgericht- Schuldnerkartei- nachfragen.
Dort ist ein etwaiger Haftbefehl ebenfalls eingetragen.

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#7
 Von 
Marcel2308
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

nein mich hat noch keiner angezeigt mir wurde mal mit einer anzeige gedroht wenn ich die ratenzahlungn icht weiterzahle aber ich zahle jeden monat meine raten ab ich war jung und jetzt bereue ich das voll

es ist paar mal passiert aber die warenwerte lagen immer unter 50,00 euro

ich habe voll angst vor dem gefängniss oder schon die handschellen auf den rücken da bekomm ich jschon panik

aber wenn ich gesucht würde dann waere doch schon laengst jemand da gewesen und wenn sie ne anzeige schicken würden dann haetten sie es doc hauch an meine alte anschrift geschickt zu meinen eltern

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#8
 Von 
Marcel2308
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

ich habe bei meiner reechtschutzversicherung auch strafkaution mit drin


wenn ich beim gericht nachfrage in dieser schuldnerkartei dann koennen die mic hdoch sofort festnehmen tut mir leid wen nich euch nerve aber ich hab voll panik

eidesstaatliche versicherung habe ich 2005 abgegeben durch diese sachen und ic hantworte auch auf jeden brief der kommt

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

Also ist vermutlich ein Haftbefehl zur Abgabe dieser eidesstattlichen Versicherung ergangen.
Wenn alles gezahlt ist, wird der Gläubiger auf Antrag eine Löschungsbewilligung erteilen, der Haftbefehl kann dann in der Schuldnerkartei gelöscht werden. Die Nachricht von der Löschung geht auch an die Schufa.

Bei Gericht wird Niemand wegen einer solchen Art von Haftbefehl festgenommen und in die nächste Justizvollzugsanstalt verbracht.

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#10
 Von 
Marcel2308
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

nein ich habe ja die eidesstaatliche versicherung im mürz 2005 beim GV abgegeben

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#11
 Von 
Marcel2308
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

angenommen ich würde jetzt verurteilt werden was koennte mir droher ich habe noch nie vor gericht gesessen oder sonst eine anzeige bekommen ich bekomme im moment harz 4

erstmal danke fuer eure antworten bin schon ein bisschen beruhigt ihr seid wirklic heine nette gemeinde hier bussi

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#12
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Bis jetzt existiert doch dar kein Anhaltspunkt, dass überhaupt ein Ermittlungsverfahren gegen Sie läuft.

M.E. besteht daher zum derzeitigen Zeitpunkt überhaupt kein Anlass aus diesem Grund schlecht zu schlafen.

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#13
 Von 
Marcel2308
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

danke stefan meine freunde sagen auch schon ich spinn mir da was zusammen aber man weis ja nie und wenn doch denke ich mal dass es eh nur eine bewaehrung oder sozialstd rauskommen wenn ueberhaupt ich habe ja noch nie was gehabt mit gericht und so aber danke hat hier jemand ähnliche erfahrung gemacht mit ec karten köufen und so

lg marcel

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#14
 Von 
query
Status:
Beginner
(145 Beiträge, 14x hilfreich)

Wenn du die EV bereits im März 2005 abgegeben hast und seitdem Raten bezahlst, wo kommt dann jetzt auf einmal die Panik vor einem Haftbefehl her?

Ist vielleicht kürzlich was 'Neues' hinzugekommen, was du hier noch nicht beschrieben hast?

Falls ja, dann schütte doch mal dein Herz aus...

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Marcel2308
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo query

nei nist nix neues dazu geklommen weis nicht die angst hab ich schonlange weil mir mal mit einer anzeige gedroht worden ist von inkasso bünsch

und seitdem hab ich angst dass gläubiger irgendwie ne anzeige gemacht haben

was koennte mir denn passieren falls ich doch mal vor gericht muss wegen sowas ich hab bis jetzt noch nie ein gericht von innen gesehen :-)

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#16
 Von 
query
Status:
Beginner
(145 Beiträge, 14x hilfreich)

Also wegen Schulden die man hat (ob man sie bezahlt oder nicht) kann niemand Strafanzeige stellen, über die Zeiten des 'Schuldturms' sind wir schon etwas hinaus.

Anders ist es mit dem Schulden machen:
Wenn du finanzielle Verpflichtungen eingehst, obwohl dir (auch objektiv nachvollziehbar) klar sein muss, dass du sie nicht bedienen können wirst, dann nennt man das 'Eingehungsbetrug', was in der Tat strafbar wäre.

Inkassofirmen sind allerdings dafür bekannt, dass sie zur Einschüchterung gerne mit allem möglichen drohen.

Ach ja, da du ja schon EV geleistet hast, wäre - um aus der Situation irgendwann mal rauszukommen - nicht der Besuch einer Schuldnerberatung eine Möglichkeit?

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Marcel2308
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo query


ich ueberlege mit einer privatinsolvenz nur keine ahnung wie das gehen soll

kennst du den nauch faelle wo leute mit der ec karte einkaufen waren und nicht zahlen konnten

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
query
Status:
Beginner
(145 Beiträge, 14x hilfreich)

Also zunächst hast du deine EC-Karte vertragswidrig eingesetzt, der Händler hat sein Geld jedoch höchstwahrscheinlich von der Bank erhalten.

Ob es sich gegenüber der Bank um Eingehungsbetrug handelte hängt von der Höhe der Beträge ab - ein paar Mal Einkäufe für 50 oder 100 Euro zu viel heißt nicht, dass dir klar sein musste, dass du das nicht bezahlen können wirst. Hattest du aber z.B. zu der Zeit kein Einkommen und kaum Vermögen und hast dann mittels Karte für ein paar Tausend Euro 'eingekauft', dann sähe es schon etwas anders aus...

Zur Privatinsolvenz:
Der Weg führt über die Schuldnerberatung. Der nennst du deine derzeitigen Gläubiger, sie schlägt denen eine außergerichtliche Einigung vor und beantragt - falls diese mehrheitlich abgelehnt wird - bei zuständigen Amtsgericht die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über dein Vermögen.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Marcel2308
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

danke dir query

und was für ne strafe könnte mir drohen wie gesagt hab noch nie ein gericht von innen sesehen

und habe schon lange sowas mit der karte nicht mehr gemacht

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Zum Thema Privatinso und Straftaten:

Weder Geldstrafen noch sog. 'Forderungen aus unerlaubter Handlung' (also Gelder, die man Geschädigten einer Straftat erstatten muß) fallen unter die Restschuldbefreiung. Diese Schulden hat man also trotz/nach der Privatinso immer noch...

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Marcel2308
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

danke streetworker

und was würde mir im falle einer verurteilung drohen auch wenn man noch nie in erscheinung getreten ist

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#22
 Von 
Marcel2308
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Huhu ich bins wieder also bis jetzt habe ich keine Anzeige bekommen Habe diese Taten zwischen 2002 und 2003 gemacht wären die da nicht verjährt?

und die polzei klappert die auch alte meldeadressen ab

Was ist wenn wirklich ma lein Haftbefehl ergehen soll waru mauch immer was kann ich tun damit ich auf freien fuss bleiben kann

Ich habe seit 2004 nie wieder sowas gemacht mit EC karte habe seitdem eine Mit guthaben und PIN Zahlk ich habe ein gutes Soziales Umfeld habe eine nfesten Wohnsitz und Zahgle Raten ab

Vielleicht könnt ihr mir ja paar tipps geben ich hab so eine Angst das demnächst mich mal einer anzeigt wegen den sache ndamals und die polizei vor der tür steht

Danke schonmal für die Antworten und ic hfinde das forum hier einfach klasse danke an die jenigen die mir schnell antworten würden

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Marcel2308
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hab sonst keinen mit den ich darüber reden könnte und meine ängste zu erklären hoffe hier gibt es jemanden mit den ich mal drüber reden könnte

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Dann wird auch nichts mehr kommen.

Verjährung tritt 5 Jahre nach der Tat ein. Wenn die letzte Tat z.B. im August 2003 war, wäre sie im August 2008 verjährt. Alle Taten vor dem 29. Oktober 2002 sind bereits jetzt verjährt.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Marcel2308
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Also kann da auch nix mehr kommen

ergeht denn immer gleich dan nhaftbefehl ich bin überall ordnungsgemäss angemeldet bei der stadt und meine adresse zu dem zeitpunkt wo ich das gemacht hab gibts auch noc hda wohnen meine eltern und die haben auch keine post bekommen oder mal besuch von der polizei ich kan nso schon kau mschlafen wei lich angst habe es hat mich jemand angezigt und es könnte die polizei mit nen haftbefehl kommen ich weis bin nicht ganz einfach aber ich hab doch keine mnmit dem ich mich darüber unterhalten kann die denken alle ich hab nen knall aber innerlich zerfrisst mich das und mein partner denk auch schon dass irgendwas mit mir nicht stimmt

streetworker vielen dank erstmal für diese Auskunft

hoffe auf noch mehr nette ratschläge und nachrichten

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Wenn Sie bisher -nach 4-5 Jahren- keiner angezeigt hat, wird es jetzt auch keiner mehr tun. Selbst wenn, würde kein Haftbefehl erlassen werden, wenn Sie normal gemeldet sind.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Marcel2308
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

ja bi nnormal gemeldet bei der stadt habe auch führungszeugniss vor kurzemn beantragt und stand keine eintragung drin ich hoffe sie denken jetzt nix schlimmes von mir nur ich weis nicht an wem ich mich wenden sollte

Ja ich hab damals riesen ärger gehabt und nu nsitz ic hauf schulden die ich jeden monat ordentlich abzahle nur von eins zwei firmen hab ich nix mehr gehört und das ist jetzt über 4 jahre her

aber danke dass du mir zuhörst streetworker ich hab damit keine erfahrung kenne haftbefehl gericht polizei nur ausm tv :-)

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Marcel2308
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

und seit anfang 2004 habe ich nie wieder sowas gemacht

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Dann ist doch alles in Ordnung. Zahlen Sie ihre Schulden weiter ab, und dann wars das...

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Marcel2308
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

das mache ich auch aber ich kann jeden nur sagen macht es nicht spart lieber ich sprech aus erfahrung es waren keine grossen wertsachen bei mir eher essen und zigaretten die ich so gekauft habe aber streetworker vielen dank dafür erstmal

wollte einfach mal fragen wie das abgeht wann wird haftbefehl erlassen und wie geht dass dan nweiter wen nman auf freien fuss bleiben will muss man selbst umn meldeauflagen fragen und sowas

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