Haftbefehl?? Wie erhalte ich Ratenzahlung für mehrere Strafbefehle?

25. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
Robbyyy86
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Haftbefehl?? Wie erhalte ich Ratenzahlung für mehrere Strafbefehle?

Also hallo erstmal...

Also gestern abend stand die kripo vor meiner tür weil ich seid 2 monaten ein haftbefehl draussen habe... wegen schwarzfahren 456 euro...
habe ich sofort bezahlt und damit ist er ja aufgehoben... das problem an der ganzen sache ist nun... ich hab noch mehr offene strafbefehle offen mit jeweils 3 mal schwarzfahren.. nun weiß ich nicht ob ich einfach so zum staatsanwaltschaft gehen kann und die fragen kann ob ich eine ratenzahlung machen kann für die nächsten strafbefehle...
ich hatte ja eine ratenzahlung schon gemacht und die nicht nachgekommen dafür sind sie ja gestern gekommen.. nur zum glück hatte ich das geld da.. aber beim nächsten mal siehts anders aus.

also kann mir einer helfen und mir ein rat geben ob ich nun nach meinen bezahlten haftbefehl wieder eine ratenzahlung eingehen kann für die nächsten strafbefehle...


danke schon mal im vorraus....

by rob


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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Nun, die Situation hast Du Dir selber zuzuschreiben, wenn man eine Rate nicht Zahlen kann, dann sollte man ggf. den Rechtspfleger informieren und nicht darauf hoffen, dass das unter den Tisch fällt, wie Du es anscheinend gemacht hast.

Grundsätzlich kannst Du den Rechtspfleger per Fax oder Telefon kontaktieren und der kann Dir dne Status mitteilen, ob und seit wann ggf. ein HB ausgestellt wurde. Ob eine Ratenzahlung bewillgt wird, hängt mehr oder minder auch von dem oder der Richter(in) ab.

Bei Dir sehe ich die Möglichkeit, dass entweder keine Chance zur Ratenzahlung eingeräumt wird ODER nur gegen SOFORTIGE Zahlung eines bestimmten Teils der Strafe.

Also anfragen und hoffen, dass man Dir wohlgesinnt ist.

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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

quote:
Ob eine Ratenzahlung bewillgt wird, hängt mehr oder minder auch von dem oder der Richter(in) ab.


Nö, der Richter hat mit Strafvollstreckung nichts am Hut. Strafvollstreckungsbehörde (und damit zust. für Ratenzahlung nach Rechtskraft des Urteils) ist die Staatsanwaltschaft. Innerhalb der Staatsanwaltschaft ist diese Aufgabe an die Rechtspfleger übertragen. Der Rechtspfleger ist hier also der richtige Ansprechpartner.

@Robby

Versuch es halt. Mehr als nein sagen kann der Rechtspfleger nicht. Und der Staat nimmt lieber Geld (Raten) als welches auszugeben (Haftkosten). Es sei denn man geht von vornherein davon aus, dass Du die Raten eh nicht einhälst. Auch eine Umwandlung in gemeinnützige Arbeit ist möglich.

Falls Du zufällig aus dem Bundesland Niedersachsen kommst, gäbe es auch noch eine 3. Möglichkeit.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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#3
 Von 
dana.
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 9x hilfreich)

hallo Robby,
schlage dem rechtspfleger doch alternativ zum haftbefehl gemeinnützige arbeit vor! siehe artikel: http://www.tagesspiegel.de/berlin/polizei-justiz/mehr-schwarzfahrer-im-gefaengnis/1591354.html

P.S. @ Streetworker:
was ist in niedersachsen anders? welche möglichkeit hätte Robby dort?

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#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12329.11.2010 10:40:16
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 7x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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