Haftbefehl im EU Ausland einsehbar?

9. Januar 2022 Thema abonnieren
 Von 
guest-12301.10.2023 10:57:35
Status:
Schüler
(187 Beiträge, 87x hilfreich)
Haftbefehl im EU Ausland einsehbar?

Hallo,

ist ein Haftbefehl, der in Deutschland ausgestellt wurde, im EU Ausland einsehbar oder wissen die dortigen Behörden nichts? Gibt es da einen automatischen Datenausautsch?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Zitat (von XD5):
ist ein Haftbefehl, der in Deutschland ausgestellt wurde, im EU Ausland einsehbar


Manche ja, manche nicht.

Zitat (von XD5):
Gibt es da einen automatischen Datenausautsch?


Grds. ja, Das schengener Informationssystem S.I.S.

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#2
 Von 
guest-12301.10.2023 10:57:35
Status:
Schüler
(187 Beiträge, 87x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Manche ja, manche nicht.


Und wie kriegt man dies raus?

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Nur durch's ausprobieren, ob man verhaftet wird, oder nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12301.10.2023 10:57:35
Status:
Schüler
(187 Beiträge, 87x hilfreich)

Jau, juristisch fundiertes wissen.

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Absolut juristisch fundiertes Wissen. Behörden haben es nämlich so an sich, dass sie per Haftbefehl Gesuchten nicht unbedingt mitteilen, wo sie wie wann zugreifen, und den Betroffenen noch möglichst Unterstützung zum Vermeiden der Verhaftung zukommen lassen.

wirdwerden

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39880x hilfreich)

Zitat (von XD5):
Und wie kriegt man dies raus?

In dem man zur örtlichen Polizei bzw. Staatsanwaltschaft geht, sich dort mit seinen Ausweispapieren verifiziert und anfragt, ob etwas vorliegt. In der Regel erhält man dann recht zeitnah eine verbindliche Auskunft.

Alternativ lässt man das einen Anwalt machen, wenn das im Lande des Aufenthaltes möglich ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
guest-12301.10.2023 10:57:35
Status:
Schüler
(187 Beiträge, 87x hilfreich)

Lange rede kurzer Sinn, ich habe gerade mit meinem RA telefoniert.

Da der HB national ist, weiß das EU Ausland nichts von. Geht doch

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#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Zitat (von XD5):
Jau, juristisch fundiertes wissen.


Antworten können nur so sinnvoll sein, wie die dazugehörige Frage.

Was erwartest Du?

Dass man bei der Polizei anruft und fragt:

"Tach, Max Müller hier ... gegen mich besteht ein nationaler Haftbefehl. Würden sie mir bitte eben mitteilen, ob und wenn ja in welchen anderen Staaten dieser einsehbar ist, damit ich meine Fluchtpläne entsprechend anpassen kann..."

...und man darauf dann eine wahrheitsgemäße Antwort bekommt?

Merkste selber, ne ?!

Ein Haftbefehl hat den Sinn den zu Verhaftenden zu verhaften. Sinn ist nicht, ihn dabei zu unterstützen, die Verhaftung zu umgehen.

Zitat (von XD5):
Da der HB national ist, weiß das EU Ausland nichts von.


... sagte der Mann, 5 Sekunden bevor am Flughafen in Schipol die Handschellen klickten ... :wink: (kl. Scherz am Rande)

Dein Anwalt hat Dir dann ja sicherlich auch erklärt, dass auch europaweit (bzw. "schengen-weit") im SIS ausgeschriebene Haftbefehle "nationale" Haftbefehle sind und bleiben. Es gibt keinen "extra" europäischen Haftbefehl.

Zitat:

https://tarneden.de/europaeischer-haftbefehl-was-nun/#anc1

1.Was ist der Europäische Haftbefehl?

Vereinfacht gesagt ist der Europäische Haftbefehl die Ausschreibung eines nationalen Haftbefehles in Europa. Die Ausschreibung erfolgt dann im dafür vorgesehenen europäischen Informationssystem, dem so genannten Schengener Informationssystem (SIS).


Ansonsten ... wie ich schon sagte: "Manche ja, manche nicht"

Wenn Dein Anwalt sagt, dass Dein nationaler HB nicht europaweit ausgeschrieben ist, wird das wohl so richtig sein. Das kann sich aber auch täglich ändern, v.a. dann wenn die StA den Delinquenten im Ausland vermutet und die entspr. Voraussetzungen des IRG gegeben sind.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 10.01.2022 09:27

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#9
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von XD5):
Da der HB national ist, weiß das EU Ausland nichts von.
Falls dies als pauschale Aussage kam, würde ich den Anwalt wechseln ....

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#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

In Ergänzung zu Streetworkers Ausführungen (ich dachte ja in dieselbe Richtung): SIS Ausschreibungen erfolgen ja auch nicht zwingend bei Erlass des Haftbefehls. Häufig erst später, wenn man den Betroffenen in der BRD nicht aufgreift. Und - zumindest in meinem Land gehören diese Unterlagen auch nicht in die reguläre Akte, sondern in die Handakte, und die ist einem Anwalt nicht zugängig.

wirdwerden

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#11
 Von 
guest-12301.10.2023 10:57:35
Status:
Schüler
(187 Beiträge, 87x hilfreich)

Der HB ist ausgesetzt mit gewissen Auflagen. Eine Verhandung gibt es auch nicht. Lt RA wird sowas nicht in europaweite Systeme eingepflegt.

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