Haftbefehl möglich?

11. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
Wizefy
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Haftbefehl möglich?

Hallo ich habe eine Frage und zwar geht's um folgendes:

Ich hätte seid letzte Woche Montag 2.9.19 die Haft antreten sollen ich war bis zum 7.9.19 im Urlaub. Ich brauche jetzt noch max 2 Tage Zeit um ein paar Dinge zu klären da ich 9 Monate in Haft muss.
Daher meine Fragen ist schon Haftbefehl draußen? Und klingelt die Polizei falls einer draußen sein sollte bei meiner EX Freundin bei der ich seid Juni nicht mehr lebe und gemeldet bin da wir ein Kind zusammen haben? Sie hat nämliche große Angst das die auf einmal vor der Tür stehen und bei ihr rein wollen.
Vielen Dank schon mal für die Antworten

-- Editiert von Wizefy am 11.09.2019 12:44

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von Wizefy):
Daher meine Fragen ist schon Haftbefehl draußen?


Mittlerweile vermutlich schon.

Zitat (von Wizefy):
Und klingelt die Polizei falls einer draußen sein sollte bei meiner EX Freundin


Das ist recht wahrscheinlich, ob das allerdings in den nächsten 2 Tagen passieren wird, hängt von Auslastung und Motivation der Behörde ab.
Dürfte auf dem Dorf wohl deutlich schneller passieren, als in einer Metropole.

Der Termin zum Haftantritt kam ganz überraschend während Deines Urlaubs und Du hast erst nach deiner Rückkehr davon erfahren?
In der Regel schickt einem die Staatsanwaltschaft das sehr frühzeitig zu...

Zitat (von Wizefy):
Ich hätte seid letzte Woche Montag 2.9.19 die Haft antreten sollen ich war bis zum 7.9.19 im Urlaub. Ich brauche jetzt noch max 2 Tage Zeit um ein paar Dinge zu klären


Ganz ehrlich?
:bang:

-- Editiert von spatenklopper am 11.09.2019 14:40

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#2
 Von 
Wizefy
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hab vor dem Urlaub Haftaufschub beantragt der auch genehmigt wurde darauf bin ich dann in den Urlaub gefahren. Beantragt wurde bis 17.9. Und als ich schon im Urlaub war teilte meine Anwältin mir mit das es nur bis zum 2
9. Genehmigt wurde daher muss ich jetz noch ein paar Sachen regeln damit ich in Ruhe die Haft antreten kann.

Kann sie der Polizei einfach nicht aufmachen? Also das hab ich ihr zumindest geraten da sie ja mit der Sache nichts zutun hat

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#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von Wizefy):
Kann sie der Polizei einfach nicht aufmachen?


Das kann sie machen, sollte es aber nicht, zumal Du unter der Adresse gemeldet bist.

Was ist so schlimm daran, den Polizisten die Tür zu öffnen um Ihnen mitzuteilen, dass Du nicht dort bist?
Das Maximale was passieren wird, ist das die Polizisten, sofern sie in den nächsten 2 Tagen überhaupt aufschlagen, einmal durch die Wohnung gehen und sich vergewissern, dass Du tatsächlich nicht dort bist.

Zitat (von Wizefy):
teilte meine Anwältin mir mit


Hast Du Deiner Anwältin mitgeteilt, dass Du frühestens am 13. -14.09. die Haftstrafe antreten wirst?

-- Editiert von spatenklopper am 11.09.2019 15:11

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#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
Daher meine Fragen ist schon Haftbefehl draußen?


Möglich, genauso gut wie nicht möglich.

Zitat:
Und klingelt die Polizei falls einer draußen sein sollte bei meiner EX Freundin bei der ich seid Juni nicht mehr lebe und gemeldet bin da wir ein Kind zusammen haben?


Dito. Wobei ich davon ausgehe, dass du nicht dort gemeldet bist, die Angabe in Deinem Beitrag ist da etwas zweideutig.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 11.09.2019 18:53

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#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zur Ex-Freundin muss ich gestehen, dass ich das "nicht" geflissentlich überlesen habe, so dass ich jetzt ebenfalls davon ausgehe, dass Du dort tatsächlich nicht mehr gemeldet bist.

Dann ist ein Auftauchen der Polizei bei ihr wohl unwahrscheinlicher, aber keineswegs ausgeschlossen.
Diese braucht die Polizei dann natürlich nicht in Ihre Wohnung lassen.

P.s.
Du solltest übrigens schleunigst zusehen, dass Du bei der JVA aus eigenem Antrieb vorstellig wirst um noch als Selbststeller durchzugehen.
Ist ein Haftbefehl draußen und Du wirst irgendwo aufgegriffen und sei es nur durch einen noch so dummen Zufall, hat es sich vermutlich mit möglichen Hafterleichterungen und den "Annehmlichkeiten" des offenen Vollzuges erledigt.

-- Editiert von spatenklopper am 11.09.2019 16:12

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#6
 Von 
Wizefy
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ich bin seid Juni 2019 nicht mehr dort gemeldet. Vielen Dank für die ganzen schnellen Antworten.

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