Haftbefehl wegen Nichtzahlung einer Geldstrafe

15. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
norbert_1968
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Haftbefehl wegen Nichtzahlung einer Geldstrafe

Hallo zusammen,
ein Freund von mir wurde zu einer Geldstrafe verurteilt, die er in Raten zahlen durfte. Er hat einen Dauerauftrag eingerichtet und die ersten Raten wurden nachweislich abgebucht. Offensichtlich wurden die Raten von der Bank aber wieder zurückgebucht (warum auch immer). Jetzt ist er dreimal im letzten Jahr umgezogen, hat aber im September ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft erhalten, in dem er aufgefordert worden ist, die Strafe in einer Summe zu zahlen. Daraufhin hat er der Staatsanwaltschaft seine neuen Adresse (im Ausland) mitgeteilt, sowie einen Antrag auf Wiederaufnahme der Ratenzahlung gestellt. Eine Antwort oder ähnliches hat er nicht erhalten. Seit Februar wohnt er wieder in Deutschland und ist auch ordungsgemäß angemeldet.

Gestern stand nun ein Polizist mit einem Haftbefehl vor der Tür. Er selbst war erstaunt, das er keine Ladung zum Haftantritt oder ein sonstiges Schreiben der Staatsanwaltschaft erhalten hat und war sehr kooperativ.

Was kann mein Freund jetzt tun um einer Haft zu entgehen. Ein erstes fax an die Staatsanwaltschaft ist schon raus, mit der Erklärung, dass kein Schriftverkehr weiter stattgefunden hat. Er wohnt in Schleswig-Holstein und kann die Summe nicht auf einmal zahlen!


-- Editiert am 15.04.2009 15:23

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Geht es zufällig um 30 Tagessätze? Wegen ner Urhebersache? Und die kann er nicht zahlen?

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#2
 Von 
norbert_1968
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

nein, darum geht es nicht!

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#3
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Okay. Die einzige Möglichkeit, eine Haft zu verhindern, wird sein, sofort und komplett die Geldstrafe zu zahlen. Er sollte sich irgendwie und irgendwo das Geld leihen, wenn er eine Haft vermeiden will. Eine andere Möglichkeit sehe ich nicht.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#4
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Die böse Bank hat zurückgebucht.

Na dann überweisst man eben nochmal, und nochmal und nochmal. Ist doch die Sache deines Freund wie das Geld dort hin kommt. Oder glaubt der die Bank geht dann für Ihn in den Knast.

Jetzt wird er alles auf einmal zahlen müssen, oder eben einfahren.

Das das ja ein Fehler der Bank war und das Geld ja dann noch auf dem Konto liegt ist es wohl kein Problem.

K.



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"Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit dummen unproduktiven Sprüchen erkauft "

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#5
 Von 
norbert_1968
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ist der Haftbefehl gültig, obwohl vorher keine Ladung zum Haftantritt stattgefunden hat?

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#6
 Von 
norbert_1968
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, die Bank hat nicht zurückgebucht! Der Betrag ist wieder zurück gekommen! Aber egal!

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#7
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

quote:
Der Betrag ist wieder zurück gekommen!


Nur wenn man eine falsche Kontonummer nennt buchts es die Empfängerbank zurück.

Sonst hätte die Justizkasse das Geld zurückgebucht, dafür gibt es keinen Grund. Jedoch könnte man dann mit denen reden, es war ja Ihre Schuld.

K.



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"Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit dummen unproduktiven Sprüchen erkauft "

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#8
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

quote:
Er hat einen Dauerauftrag eingerichtet und die ersten Raten wurden nachweislich abgebucht. Offensichtlich wurden die Raten von der Bank aber wieder zurückgebucht (warum auch immer)


quote:
Nein, die Bank hat nicht zurückgebucht! Der Betrag ist wieder zurück gekommen!



Und Kühe können fliegen...


gruß azrael




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#9
 Von 
norbert_1968
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Offensichtlich drücke ich mich zu blöd aus...

Überweisung geht raus, dann kommt eine Gutschrift zurück wegen Kontonummer falsch oder sowas. Die Nummer war aber richtig, BLZ auch...

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#10
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

quote:
Überweisung geht raus, dann kommt eine Gutschrift zurück wegen Kontonummer falsch oder sowas. Die Nummer war aber richtig, BLZ auch...


Dann wäre eine Rückfrage bei der Staatsanwaltschaft nach den Kontodaten sinnvoll. Oder man zahlt das Geld bar ein bei der Gerichtskasse. Immerhin ist das ganz ja nun schon ein halbes Jahr her. In der Zeit kann man einiges erledigen und versuchen.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#11
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Es hätte - und ist ja offensichtlich auch - dem Verurteilten auffallen müssen, dass das Geld immer wieder zurückgebucht wird. Wieso eine Rückbuchung erfolgt, obwohl angeblich alle Zahlen stimmten, lassen wir mal dahin stehen.
Er hätte also merken müssen, dass er die Raten nicht bedient. Dann hätte er sich an die Staatsanwaltschaft wenden müssen.
Etwas seltsam ist, dass er dreimal umgezogen ist und dennoch das Schreiben erhalten hat, mit dem ihm die Tilgung in Raten widerrufen und er zur kompletten Zahlung aufgefordert wurde.
Dann teilte er der StA eine neue Adresse (die im Ausland) mit und beantragte erneut Ratenzahlung.
Und dann zog er wieder nach Deutschland. Hat er diese Adressänderung auch mitgeteilt? Davon steht da oben nichts. Anmelden ist ja schön und gut, aber woher soll die StA wissen, dass er wieder nach D gezogen ist?

Wenn die Polizei mit dem Haftbefehl vor der Tür stand heißt das ja wohl so viel, dass er derzeit sitzt. Dann kann er zwar wieder Ratenzahlung beantragen oder auch Tilgung durch Arbeit, aber es ist ausgesprochen unwahrscheinlich, dass sich ein Rechtspfleger darauf einlässt, weil es für die Behörde wegen der ständigen Umzieherei ja praktisch unmöglich ist, mit dem Verurteilten in Kontakt zu kommen. Also bleibt ihm nur die Zahlung. Es ist nicht verboten, zu diesem Zweck einen Kredit aufzunehmen oder sich das Geld sonstwo zu leihen. Das schaffen die Leute ja bei anderen Zahlungsverpflichtungen auch.

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#12
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)
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#13
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Ich wollte das schon vorschlagen, aber dann hätte mir wieder irgendwer Polemik vorgeworfen ;)
Schade um die 30 € ;)

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#14
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Zitat:
Schade um die 30 €


Wobei sich vermutlich die Antwortgeber bei fea mit diesen geheimnisvollen und unerklärlichen Rückbuchungen bestens auskennen.... ;)






-- Editiert am 15.04.2009 20:04

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