Haftbefehl wegen nicht gezahlter Geldstrafe

19. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
go397474-72
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 6x hilfreich)
Haftbefehl wegen nicht gezahlter Geldstrafe

Hallo zusammen,

Heute Morgen klingelte die Polizei bei mir, denke aufgrund eines Haftbefehls aus einer Geldstrafe von 600 wovon ich 200 bereits gezahlt habe.

Da ich die Ladung zum Strafantritt nicht wahrgenommen habe da dort noch die 60 Tagessätze angeben waren, auf die nachfrage bei der Staatsanwaltschaft erhielt ich noch keine Antwort.

Wie kann ich weiter verfahren ? ich habe denen auch Mitgeteilt das ich zum 21.03 den Rest Zahlen kann, und denen auch einen Auszug aus meinem Arbeitsvertrag zugesandt mit angaben der Gehaltszahlung.

Kann ich mich der Festnahme noch entziehen ? bzw bei der Polizei um Zahlungsaufschub bis Montag bitten und dann bei denen Bezahlen ?

erhält man nicht eigentlich einen Verhaftungsankündung der Polizei ( Dortmund ) diesbezüglich mit einer letzten frist ?


Danke im Voraus.

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

erhält man nicht eigentlich einen Verhaftungsankündung der Polizei ( Dortmund ) diesbezüglich mit einer letzten frist ? Natürlich nicht - wenn Sie die Ladung zum Strafantritt ignorieren, sind Sie reif zur Verhaftung.


Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go397474-72
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
erhält man nicht eigentlich einen Verhaftungsankündung der Polizei ( Dortmund ) diesbezüglich mit einer letzten frist ? Natürlich nicht - wenn Sie die Ladung zum Strafantritt ignorieren, sind Sie reif zur Verhaftung.


Sie wurde Ignoriert weil dort noch 60 Tage statt 40 Tage Haftzeit standen.

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

Ja und? Deswegen darf man Sie jetzt nicht verhaften oder was? Wo ist überhaupt das Problem - wenn Sie Montag das Geld haben, stünden Ihnen doch allenfalls 2 Nächte im Knast bevor...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
go397474-72
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Wo ist überhaupt das Problem - wenn Sie Montag das Geld haben, stünden Ihnen doch allenfalls 2 Nächte im Knast bevor...


Ich Arbeite auch am Wochenende und würde deswegen meinen Job im Rettungsdienst verlieren.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Dann müssen Sie zusehen, sich bis Montag nicht erwischen zu lassen. Falls es doch passiert, auf Kulanz der Polizei hoffen. Die Chancen sind aber wohl nicht so hoch, da meiner Erfahrung nach die Polizei sich beim Vollstreckungsrechtspfleger rückversichert - der ist jedoch am WE nicht erreichbar.

Zitat:
Sie wurde Ignoriert weil dort noch 60 Tage statt 40 Tage Haftzeit standen.


Das hätte man auch aus der JVA heraus klären können.

Und bei 40 Tagen -die sie ja angetreten hätten, wenn es "richtig" dort gestanden hätte- hätten Sie Ihren Job nicht verloren??

PS: Solche Verhaftungsankündigungen gab es tatsächlich mal (u.a. in NRW). Ob das immer noch so ist, weiß ich nicht. Vorgeschrieben sind (und waren) sie aber keinesfalls.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
go397474-72
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 6x hilfreich)

So meine Mutter hat den Betrag soeben mir Vorgelegt und Überweisen, einen Zahlungsbeleg habe ich.
Sollte die Polizei erneut erscheinen, droht Trotzdem eine Festnahme trotz Vorlage des Nachweises ?

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Rechtsanwalt Marc N. Wandt
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 633x hilfreich)

Nein.

3x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.058 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen