Haftbefehl wg Ersatzfreiheitsstrafe

30. August 2012 Thema abonnieren
 Von 
MartinT85
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Haftbefehl wg Ersatzfreiheitsstrafe

hallo,

Ich habe ein Problem, hab versäumt eine Geldstrafe zu bezahlen und muss morgen für einen Auslandsaufenthalt(Studium) nach Großbritannien ausreisen. Für eine Überweisung dürfte es zu knapp sein, gibt es eine Möglichkeit die Zahlung in bar vorzunehmen und so einer Verhaftung am Flughafen (Verbindung ist BRE - FRA - MAN)zu entgehen?

MfG
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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lari-Fari
Status:
Praktikant
(519 Beiträge, 260x hilfreich)

Das fällt Ihnen ja reichlich früh ein.

Die Frage haben Sie übrigens schon bei frag-einen-ahnungslosen.de eingestellt. Offenbar sind Sie mit der schwurbeligen Antwort, die Sie da bekommen haben, nicht ganz zufrieden. Das kann ich sogar verstehen.

Ich würde an Ihrer Stelle mal den Rechtspfleger bei der Vollstreckungsabteilung der Staatsanwaltschaft anrufen und ihn fragen, wo Sie den Betrag am besten einzahlen. Das können Sie aber normalerweise bei jeder Gerichtskasse tun.

Dann sollte der Haftbefehl aufgehoben werden. Allerdings garantiert Ihnen das nicht, dass Sie bis morgen schon wieder aus den Fahndungssystemen gelöscht sind und nicht doch erst mal am Flughafen festgehalten werden, bis sich die Sache geklärt hat - und der Flieger weg ist.

Aber das Risiko sind Sie ja selbst eingegangen, indem Sie das jetzt erst auf den letzten Drücker noch erledigen wollen. Viel Glück jedenfalls.




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#2
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Die unbequemere Methode waere, dass Du morgen verhaftet wirst bzw. erstmal festgehalten wirst, man Dich auf die offene Summe hinweist und Dir dann zwei Optionen anbietet: sofort zahlen oder JVA / also Du dann schon das Geld bereit hast.

Aber Lari-Faris Weg erspart Dir sicherlich einige Unannehmlichkeiten :augenroll:

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#3
 Von 
sky4321
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 103x hilfreich)

Ich würde einen riesen Zeitpuffer für die Passkontrolle einplanen und genügend Bargeld für die Geldstrafe + eventuelle Kosten mitführen. Alternativ würde ich gleich zur nächsten Polizeistation gehen und dort die Beamten bitten die Strafe bezahlen zu dürfen und dann anschließend mit Quittung zum Flughafen zu fahren.

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#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

@ TE

Wissen Sie denn sicher(!!) , dass der Rechtspfleger der StA bereits einen Vollstreckungshaftbefehl erlassen und ein entspr. Festnahmeersuchen an ihre örtl. zuständige Polizeidienststelle übermittelt hat?


Wenn ja
, wäre es in der Tat am unkompliziertesten, wenn Sie mit dem Betrag der Geldstrafe (Kosten müssen nicht unbedingt sein, denn dafür kann man nicht "ersatz-verhaftet" werden und teilw. sind die Kosten ja "nicht ohne", z.B. wenn es eine BAK-Feststellung gab) auf dieser Polizeidienststelle auftauchen und die Strafe dort bezahlen. Wegschicken (oder ganz da behalten) darf man Sie nicht, d.h. die Polizei dort ist verpflichtet, das Geld entgegenzunehmen und Ihnen eine Quittung darüber auszustellen. Wichtig ist halt, dass Sie den kompletten Betrag (der die pure Strafe ausmacht - "Kosten" sind wie gesagt ein anderes Thema) dabei haben.



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