Halllo
Habe eine Geldtstrafe zur Ratenzahlung. konnte 2 Monate die Rate nicht zahlen weil mich der ex arbeitgeber nicht bezahlt hat.
Habe schriftlich beantrag mir die Summe bzw. die Ersatzfreiheitsstrafe zu stunden um eine Woche vom 24.7, bis zum 3.8.
Habe den Brief erst am 16.7 erhalten, haftantrifft müsste bis zum 24.7 sein. ist das rechtens ?
Gibt es noch weitere möglichkeiten die Haft zu vermeiden ?
Haftbefehl/Ersatzhaft
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ja, wenn Sie die komplette Summe zahlen, ist die Ersatzfreiheitsstrafe vom Tisch. Auch mit Umwandlung in gemeinnützige Arbeit können Sie es noch versuchen.
Die Ladung an sich ist natürlich rechtens. Sie haben sich nicht an die Ratenvereinbarung gehalten.
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
Die Dame der ST meinete eine Umwandlung kann man nur machen wenn man mittellos ist, stimmt das ?
was passiert in folgendem fall:
Zahlung müsste müsste bsi 24.7 erfolgen, Zahlung trifft nicht ein und haftbefehl wird ausgesprochen, die Summe wird am 1.8 bezahlt.
Wird dann der Haftbefehl aufgehoben ??
ps. Wäre nett wenn mir jemand sagen könnte wie lange es dauert bis ein Haftbefehl vollstreckt würd.. also ob es dann in dem fall am 25.7 direkt an die Polizei geht und die auch direkt los fährt oder ob dies auch länger dauert..
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In der Regel dauert es schon ein paar Tage, bis der HB vollstreckt wird. Wenn die Rechtspflegerin Sie aber unbedingt am 25. haben will, kann sie auch das veranlassen. Wenn Sie dann am 01. zahlen, müsste man Sie wieder aus der Haft entlassen.
Sozialstunden gibt es nur bei Uneinbringlichkeit der Geldstafe, daß ist richtig. Etwa wenn man ALG II bezieht.
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Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
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