Hallo,
Ich möchte direkt sagen was Sache ist und nichts schön reden.
Ich sitzte seit 3 Jahren in Haft, seit einer Woche bin ich endlich im offenen Vollzug angekommen.
Auf meinem Vollstreckungsblatt stehen 2 unterschiedliche Unterbrechungsdaten.
1/2 2/3 im Oktober diesen Jahres und 2/3 im Februat kommenden Jahres. TE ist erst im Februar 2026.
Ich habe um.meine Spielsucht zu finanzieren mehrere Betrugstaten begangen.
Mittlerweile habe ich eine Kostenzusage für eine Stationäre Behandlung bzgl der Süielsucht erhalten .
Ich würde gerne versuchen ab Oktober zur Therapie zu gehen.
Meint ihr das könnte klappen?
Ich bin leider Bewährungsversagerin und war auch schon einmal in Haft.
Das Haus würde einem Nahtlosen Übergang in eine Stationäre Therapieeinrichtung befürworten. Ohne Allerdings keiner Vorzeitigen Entlassung zustimmen.
Ich will die Tjerapie nicht machen um eher entlassen zu werden. Ich war vor der Haft schon auf Therapie, wurde aber 2 Qochen vor Schluss mit einem Haftbefehl abgeholt.
Danke für eure Zeit
Viele Grüsse
Haftentlassung mit Therapie
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



ZitatMeint ihr das könnte klappen? :
Theoretisch ja, praktisch ist es eher unwahrscheinlich. Da es sich um eine Freiheitsstrafe von mehr als 2 Jahren handelt, müssten für "Halbstrafe" zusätzlich zu den "normalen" Voraussetzungen auch die "besonderen" Voraussetzungen des § 57, Abs. 2, Nr. 2 StGB vorliegen. Ob das in diesem Fall so ist, können wir von hier aus natürlich nicht beurteilen. Sehr viel kommt natürlich auch auf die Stellungnahmen der (insbesondere) JVA und der StA an, die anlässlich der Halbstrafenprüfung erstellt werden. Fallen beide positiv aus, hat man ggf. eine nicht ganz schlechte Chancen auch die Strafvollstreckungskammer zu überzeugen. Fällt eine der Stellungnahmen (oder gar beide) negativ aus, wird es mit einiger Sicherheit nichts werden.
Naja, es ist nicht direkt halbstrafe. Die Hälfte ist schon lange um.
Das ist so ein gemeinsamer halbstrafen zweidrittel Termin.
Das Haus sagt zumindest mit nahtlosen Übergang in die Therapie ja.
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Es sind halt mehrere Strafen die ich gerade absitzen, die alle unterschiedlich unterbrochen werden.
2,8
1,10
Und noch 2 kleinere strafen
Also zunächst einmal Respekt dafür, dass man hier knapp und offen über die Sachlage berichtet (das würde ich mir von wesentlich mehr TEn wünschen, die rglm. nicht erst gerade aus dem geschlossenen Vollzug kommen) und die erste Gelegenheit nutzt, um hier seine Fragen zu stellen.
Nun bin ich ebenso offen und stelle fest, dass zahlreiche, einschlägige Vorstrafen vorliegen und zumindest eine Haftstrafe vollzogen wurde und man dennoch..
..ist. Da stelle zumindest ich mir die Frage, was in all der Zwischenzeit passiert ist hinsichtlich der Bemühungen, einen (sicherlich zurecht stationären) Therapieplatz zu erhalten. Es wurde ja bereits gesagt:ZitatBewährungsversagerin :
..nun würde man fragen, weshalb man sich nicht bereits vor/nach der ersten, spätestens zweiten Verurteilung in Therapie begeben hat und was falsch gelaufen ist, dass man noch während der ersten Therapie per HB "abgeholt" wurde.ZitatIch will die Tjerapie nicht machen um eher entlassen zu werden. :
Therapieangebote während der Haft sind schlichtweg mangelhaft (da sind wir uns wahrscheinlich einig). Wo kommt also nun die Einsicht her - nachdem die erstmalige Behandlung nichts brachte, dass eine stationäre Therapie zielführender ist als die Verbüßung der Reststrafen? Davon müsste man spätestens die StVK überzeugen. Die Chancen sind m.E. eher gering, denn man hat ja bereits bewiesen, dass die Nutzung eines Therapieangebots einen - trotz vorheriger Haft und lfd. Bewährung - nicht vor der Begehung weiterer, einschlägiger Straftaten abgehalten hat.
-- Editiert von User am 12. August 2023 00:53
Hallo, danke für deine Antwort.
Ich
ZitatTherapieangebote während der Haft sind schlichtweg mangelhaft (da sind wir uns wahrscheinlich einig). Wo kommt also nun die Einsicht her - nachdem die erstmalige Behandlung nichts brachte, dass eine stationäre Therapie zielführender ist als die Verbüßung der Reststrafen? Davon müsste man spätestens die StVK überzeugen. Die Chancen sind m.E. eher gering, denn man hat ja bereits bewiesen, dass die Nutzung eines Therapieangebots einen - trotz vorheriger Haft und lfd. Bewährung - nicht vor der Begehung weiterer, einschlägiger Straftaten abgehalten hat :
Danke für deine Antwort. Ich hatte nicht erwähnt das die Therapie damals sehr gut lief. Es gab auch einen super Zwischenbericht. Es sind keine neuen Straftaten während dessen entstanden.
Der Staatsanwalt hat einfach gedrängelt und die Haftrichterin ist am Ende eingereicht. Obwohl sie mich lieber in Therapie gesehen hätte.
Klar, es ist nicht von der Hand zu weisen, die Vergangenheit lief nicht so gut. Ich habe aber innerlich eine grosse Entwicklung durchgemacht. Die JVA hat das erkannt und die Suchtberaterin der JVA auch. Leider sind die Möglichkeiten für mich hier begrenzt.
Klar, die Staatsanwaltschaft wird nur die Taten sehen, leider nicht den Menschen und die Entwicklung dahinter und überhaupt die Einflüsse die zu allem zusammen geführt haben.
Die Zukunft wird besser....egal wann egal wie. Das bessere beginnt schon heute . :-)
Ich weiß nicht, wie man darauf kommt, dass die Staatsanwaltschaft die Taten völlig losgelöst von den betroffenen Menschen sieht. Das ist doch -mit Verlaub- Quatsch. Sonst würden nicht so viele Verfahren im Ermittlungsstatus eingestellt werden. Fakt ist hier doch, dass man es mit einer hochkriminellen Serientäterin zu tun hat. Die erst sehr spät Eigeninitiative in Richtung Therapie entwickelt hat. Nur, der Staatsanwalt sieht eben nicht nur den Kriminellen, auch als Menschen, sondern eben auch die Opfer. Das sind nämlich auch Menschen, auf die man schauen muss, und die viel zu oft völlig vergessen/verdrängt werden.
Auch hier kein Gedanke an das, was man angerichtet hat. Nicht mal im Ansatz. Ob das die richtige Haltung zur Vermeidung von zukünftigen kriminellen Handlungen ist, keine Ahnung. Ich wünsche den Opfern, dass die Kriminelle sich vielleicht so weit läutert, dass sie in Zukunft nicht nur straffrei lebt, sondern auch den angerichteten Schaden reguliert.
wirdwerden
ZitatAuch hier kein Gedanke an das, was man angerichtet hat. Nicht mal im Ansatz. Ob das die richtige Haltung zur Vermeidung von zukünftigen kriminellen Handlungen ist, keine Ahnung. Ich wünsche den Opfern, dass die Kriminelle sich vielleicht so weit läutert, dass sie in Zukunft nicht nur straffrei lebt, sondern auch den angerichteten Schaden reguliert :
Hierzu möchte ich erwähnen, daß ich meine Taten sehr bereue und den angerichteten Schaden, monatlich (momentan leider nur in kleinen Raten ) zurück zahle.
Sobald ich wieder ein normales Einkommen nach meiner Entlassung habe, werde ich die Raten selbstverständlich erhöhen.
Also wie kommen Sie darauf das ich nicht einsichtig bin ?
Wo lesen Sie bitte heraus das meine Therapieeinsicht erst sehr spät war ?
Auch dies entspricht nicht der Wahrheit.
Es dauert oft ein wenig bis dir Anträge durch sind und ein Platzt frei ist.
Liebe Grüße
ZitatAlso wie kommen Sie darauf das ich nicht einsichtig bin ? :
Wo lesen Sie bitte heraus das meine Therapieeinsicht erst sehr spät war ?
Gute Frage(n), habe ich aus Ihrem Beitrag auch nicht herausgelesen.
ZitatIch weiß nicht, wie man darauf kommt, dass die Staatsanwaltschaft die Taten völlig losgelöst von den betroffenen Menschen sieht. Das ist doch -mit Verlaub- Quatsch. Sonst würden nicht so viele Verfahren im Ermittlungsstatus eingestellt werden. :
Ich denk doch eher, das liegt daran, dass in diesen Fällen kein hinreichender Tatverdacht besteht. Und nicht: "Ahja, schau mal, das ist doch Person xy" "Naja gut, dann stellen wir mal besser ein".
ZitatEs sind halt mehrere Strafen die ich gerade absitzen, die alle unterschiedlich unterbrochen werden. :
Ja, und in solchen Fällen wird dann ein gemeinsamer (für alle Strafen zusammen) Halbstrafentermin und gesondert davon ein gemeinsamer 2/3-Termin berechnet. Alles was vor dem gem. 2/3-Termin liegt, ist rechtlich gesehen § 57, Abs. 2 StGB, auch wenn zeitlich schon mehr als die Hälfte vergangen ist. Insofern müssen für eine Entlassung vor dem gem. 2/3-Zeitpunkt die Voraussetzungen des § 57, Abs. 2 StGB gegeben sein, also in Deinem Fall insb.
Zitat:...die Gesamtwürdigung von Tat, Persönlichkeit der verurteilten Person und ihrer Entwicklung während des Strafvollzugs ergibt, daß besondere Umstände vorliegen
Ob das so ist, bzw. ob JVA und StA das als gegeben ansehen, können wir von hier aus natürlich nicht sehen/wissen. Wenn die Stellungnahme der JVA entsprechend positiv ist, ist das ja schon mal gut. Nun wird man warten müssen was StA und letztendlich die Strafvollstreckungskammer dazu sagen. Aber selbst wenn es erst zum 2/3-Termin im Feb. 2024 klappen sollte, ist das ja ein relativ überschaubarer Zeitraum.
Ok, das hatte ich so nicht herausgelesen. Danke für den Nachtrag!ZitatIch hatte nicht erwähnt das die Therapie damals sehr gut lief. Es gab auch einen super Zwischenbericht. Es sind keine neuen Straftaten während dessen entstanden. :
..klingt gut.ZitatIch habe aber innerlich eine grosse Entwicklung durchgemacht. Die JVA hat das erkannt und die Suchtberaterin der JVA auch. :
..klingt gut.ZitatDie Zukunft wird besser....egal wann egal wie. Das bessere beginnt schon heute . :-) :
..klingt gut.ZitatHierzu möchte ich erwähnen, daß ich meine Taten sehr bereue und den angerichteten Schaden, monatlich (momentan leider nur in kleinen Raten ) zurück zahle. :
Es gibt hier m.E. keinen Grund, die weiteren Eingaben der TEin in Frage zu stellen. Wer mit "Ich möchte direkt sagen was Sache ist und nichts schön reden." einleitet und dann Butter bei die Fische gibt und Rückfragen auch offen und verständlich beantwortet, hat keinen Anlass, im weiteren Verlauf etwas zu konstruieren - würde ja auch nichts bringen.
Daher würde ich gerne noch einmal etwas ausholen, wenn ich darf (übrigens eine paradoxe Redewendung, da ich es ja ohnehin mache - etwa auf dem Niveau der Autobahnschilder am Ende einer Baustelle, die besagen "Vielen Dank für Ihr Verständnis!" und ein - mitunter nicht vorhandenes - Verständnis stillschweigend unterstellen).
Zunächst einmal hat der (von der geschlossenen, auch historischen Forengemeinschaft) geschätzte Vorredner aus #9 vollkommen trefflich erläutert.
An dieser Stelle möchte ich um etwas Verständnis für die teils (zurecht) echauffierten Forenkollegen bitten. Ganz so einfach ist es tatsächlich nicht; ich möchte das einmal möglichst einfach formulieren, weil die TEin es m.E. verdient hat: Natürlich sind es grundsätzlich StAen, die dafür sorgen, dass die Mitmenschen in der JVA dort sind, wo sie sind - jemand anderes kommt dafür nicht in Frage und Strafgerichte können i.d.R. nur nach Anklage (hinsichtlich der Fälle, um die es hier geht - durch die StA) entscheiden. So ein StA - tagtäglich als Weisungsempfänger getrieben von politischer Motivation seines Landes- oder Bundesministers, wie ein Fähnchen im Wind - kommt morgens in sein Büro und weiß angesichts des Aktenstapels bereits, dass er die 10 Std. wieder knacken wird. Wer hier übrigens an den "königlichen" Sold (R1 bis max. R7) denkt, möge sich bitte bewusst machen, was mit Karriere und Pensionsansprüchen passiert, wenn dieser nur einmal morgens in Boxershorts den Müll hinausbringen würde (zur Einordnung: als OStA ist man in Deutschland noch gerade Durchschnittsverdiener). Da gibt es dann noch Innovationen wie PEBB§Y, wo der StA täglich pro Fall seine Formulare ausfüllen darf, um zu sehen wie gut oder schlecht er in der Zeit liegt. Die jungen StAe verstehen das heute - spätestens im Referendariat - als Wettbewerb. Na, Chapeau!ZitatKlar, die Staatsanwaltschaft wird nur die Taten sehen, leider nicht den Menschen und die Entwicklung dahinter und überhaupt die Einflüsse die zu allem zusammen geführt haben. :
Zurück zum Thema: Die StAen stellen die letzte Bastion vor dem infernalen Wahnsinn dar. Ich schreibe das ganz offen, bin heute selbst kein StA. Sie haben keine Lobby, erhalten rglm. Drohungen und sind erheblich getrieben von polit-medialen Windrädchen. Sie sind durchweg - seitens des Dienstherrn bewusst - überarbeitet, müssen aber auf höchstem Niveau Gerechtigkeit (für Öffentlichkeit/Verletzte/Täter) herbeiführen. Wie die TEin richtig schrieb, fällt die Entscheidung ja nicht erst vor Gericht (die Gerichte geraten dank der Rationalisierungsmaßnahmen - warum auch immer nicht endlich einmal das Gegenteil politisch in Betracht kommt - immer mehr in die Bredouille, es allen Beteiligten recht machen zu müssen, aber nicht zu können - da hat der Einzelrichter am AG vormittags 3 BtMG-Sachen, von denen lt. Koalitionsvertrag vor zwei Jahren zwei eigentlich nicht mehr verhandelt werden müssten, damit er Zeit hat für die drei 223/263/184b Fälle am Nachmittag, in die er sich am Wochenende einlesen musste.) Und dann wird ihm noch dieser PEBB§Y-Unfug vorgelegt, um ihm kenntlich zu machen, dass seine Entscheidung über Existenzen zu lange dauert. Ich bin ehrlich: Freunde, so geht es mittelfristig nicht weiter!
Erneut zurück zum Thema: Ja, der sachbearbeitende StA schaut sich tatsächlich ganz genau an, welche Ermittlungsmaßnahmen oder Anträge Sinn ergeben - auch unter Berücksichtig der Persönlichkeit/Biographie der Beschuldigten, der Gesamtumstände usw. Tatsächlich ist er (leider, sofern das Vorgenannte verstanden wurde) sogar erfreut, wenn mildere oder gar keine Maßnahmen ergriffen werden müssen. Der StA findet sich rglm. (noch viel mehr als der Richter) in einem Dilemma wieder. Der Richter reagiert darauf, was ihm vorgelegt wird. Der StA muss entscheiden, ob verfolgt wird oder nicht und wenn ja: wie. Dies tut er - schon zum Eigennutz - nach bestem Wissen und Gewissen. Aus den o.a. Gründen wird eher (s. dieses Forum) "zu häufig" eingestellt. In dem vorliegenden Fall - soweit die Schilderungen erschöpfend waren - ist es durchaus verständlich, dass die StA zum Schutz Dritter so gehandelt hat. Im Verfahren vor der StVK spielt dies eine untergeordnete Rolle.
Ich beziehe mich erneut auf #9 und rechne der TEin - sofern die bisherigen Eingaben wahrheitsgemäß sind (wovon ich uneingeschränkt ausgehe) - gute Chancen auf die Entscheidung in 02/24 zu und hoffe auf eine Antwort zu diesem Thema bis dahin, das in der Zwischenzeit bitte offengehalten werden sollte.
-- Editiert von User am 14. August 2023 00:44
Hallo, ich wollte nur ein kurzes Update geben.
War heute bei Gericht bzgl einer Anhörung zur Führungsaufsicht und habe gleich wegen der vorzeitigen Entlassung gefragt.
Die Richtern hat das jetzt selbst alles in die Wege geleitet. Ich bin gespannt .
Viele Grüße
Vielen Dank für das Update!
Also das muss man jetzt nicht unbedingt im ersten Satz machen, vielleicht erzählt man zunächst von seinen Fortschritten, der eigenen Entwicklung und den positiven Vorhaben in der Zukunft.ZitatWar heute bei Gericht bzgl einer Anhörung zur Führungsaufsicht und habe gleich wegen der vorzeitigen Entlassung gefragt. :
Das bedeutet nicht allzu viel.ZitatDie Richtern hat das jetzt selbst alles in die Wege geleitet. :
In jedem Fall sind wir gespannt auf das nächste Update - da geht es dann um etwas. Bzw. um alles.
-- Editiert von User am 28. August 2023 01:43
ZitatAlso das muss man jetzt nicht unbedingt im ersten Satz machen, vielleicht erzählt man zunächst von seinen Fortschritten, der eigenen Entwicklung und den positiven Vorhaben in der Zukunft. :
Ich hab auch nicht behauptet das es im ersten Satz war.
Es hat sich im Laufe des Gespräches so entwickelt.
Sie meinte dann ,ich brauch meinen Anwalt dazu nicht, ,sie macht das gleich. Hat sich alle Unterlagen zukommen lassen, von der JVA ,Suchtberatung, hab ihr meine Kostenzusage gegeben. Fertig.
Alles ganz entspannt. :-)
Viele Grüße
Ok, dieses...ZitatIch hab auch nicht behauptet das es im ersten Satz war. :
..klang ein wenig danach.Zitatund habe gleich wegen der vorzeitigen Entlassung gefragt. :
Wenn das so war, klingt das positiv. Wenn gemeint war: "Gleich ist Mittag, ich verhungere.. und Anwaltszwang besteht hier ja nicht." wäre ich wieder etwas neutraler eingestellt. Allerdings - so verstehe ich das bisher - sprechen ja sämtliche Unterlagen für Sie, womit es tatsächlich Anlass zur Hoffnung gibt und ich drücke Ihnen die Daumen, dass Sie genau so weitermachen! Dieses Thema wird allmählich auf hintere Seiten im Unterforum verschwinden, aber m.E. sind Sie herzlich eingeladen, uns später ein weiteres Update zu geben.ZitatSie meinte dann ,ich brauch meinen Anwalt dazu nicht, ,sie macht das gleich. Hat sich alle Unterlagen zukommen lassen, von der JVA ,Suchtberatung, hab ihr meine Kostenzusage gegeben. Fertig. :
-- Editiert von User am 28. August 2023 23:39
ZitatWenn das so war, klingt das positiv. Wenn gemeint war: "Gleich ist Mittag, ich verhungere.. und Anwaltszwang besteht hier ja nicht." wäre ich wieder etwas neutraler eingestellt. :
Ne ne, sie war sehr gut drauf , es war Morgens um neun und hat gesgat das Geld für den Anwalt kann ich mir sparen:-)
Und das an einem DonnerstagmorgenZitatund hat gesgat das Geld für den Anwalt kann ich mir sparen:-) :

Nächstes Update :-)
Ich habe einen Aufnahmetermin in der Klinik für den 18.10.2023 bekommen.
Die Sekretärin der Richterin hat alles an die Staatsanwaltschaft geschickt.
Jetzt warte ich weiter.
Aber zumindest ist jetzt alles da. Ich bete so sehr :-)
Viele Grüße:-)
Und jetzt?
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