Hallo,
ich habe eine Strafe von 2 jahren noch abzusitzen, wobei mir schon Halbstrafe in Aussicht gestellt wurde vom LG.
Jedich brauche ich eine barrierefreie Einrichtung + Reha im Wasser und Neuropsychologie sowie Ergo... jeden Tag. Ärztlich verordnet und dies dauerhaft.
Kann sowas eine JVA leisten oder bekomme ich dann einen Fahrdienst? Mir ist in NRW nur Fröndenberg bekannt und die haben schon ablehnend reagiert.
Vorallem soll ich in den offenen der maximal einen Fahrdienst hätte aber wenig Kapazität.
-- Editiert von User am 11. Juli 2025 19:10
Haftstrafe in NRW barrierefrei + Reha
Ob man haftfähig ist, das werden die Amtsärzte feststellen. Und barrierefrei ist die Zelle ja auf jeden Fall. Fließend Wasser gibt es auch in jeder Zelle, glaub es mir mal. Wenn dringende Behandlungen notwendig sind, werden sie entweder in der JVA durchgeführt werden oder eben wird bei Bedarf ausgeführt.
wirdwerden
Hätte man ja vor der Straftat dran denken können ;-)
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Zitat :Ob man haftfähig ist, das werden die Amtsärzte feststellen. Und barrierefrei ist die Zelle ja auf jeden Fall. Fließend Wasser gibt es auch in jeder Zelle, glaub es mir mal. Wenn dringende Behandlungen notwendig sind, werden sie entweder in der JVA durchgeführt werden oder eben wird bei Bedarf ausgeführt.
Die Ärzte haben eine Haftunfähigkeit attestiert zudem hätte ich ein höheres Bett benötigt, und Reha. Das konnten die nicht leisten drum Haftunfhigkeit.
Zitat :Hätte man ja vor der Straftat dran denken können ;-)
Die Strafe selbe ist egal. Das war ehr eine Jugendherberge und man lernt Menschen kennen die nützlich sein können. Nur mangels Therapiemöglichkeiten wurde ich aus der U-Haft entlassen.
Und warum hat man Straftaten begangen?
Zitat :Und warum hat man Straftaten begangen?
... neugierige und überflüssige Frage, oder?
Ich kenne mich von Berufs wegen ganz gut in einer Reihe von Gefängnissen aus. Ich kenne keine Zelle, die nicht barrierefrei ist. Und U-Haft und Strafhaft sind doch von der Ausstattung und den Optionen her ganz verschieden. Nochmals: die Atteste der privaten Ärzte langen nicht, hatte ich doch geschrieben. Und eine Therapie muss auch nicht zwingend in dem einen Jahr + X Monaten fortgesetzt werden. Die erforderlichen Behandlungen werden fortgeführt und gut ist.
wirdwerden
>neugierige und überflüssige Frage, oder?
Ich denke nein. Wenn man das tut, kann man nicht die Hand aufhalten und "verlangen".
Amtsarzt wird klären.
Zitat :Ich denke nein. Wenn man das tut, kann man nicht die Hand aufhalten und "verlangen".
Amtsarzt wird klären.
Doch, kann man. Die JVA bzw der Arzt dort hatte mich haftunfähig geschrieben und ein bestellter Gutachter hatte geschrieben das die Reha im vollem Unfang weitergeführt werden müsse. Da dies nicht ging und das Justizkrankenhaus es nicht leisten konnte/wollte war die Uhaft beendet.
Ich habe eine Kanzlei die Verfassungsbeschwerde einreichen wollte deswegen und damit erfolgreich ist- aber soweit kam es nicht mehr.
Nur keiner kann mir sagen wie eine Reha funktionieren soll in der JVA, es ist nicht möglich, maximal in Bielefeld aber die sind voll.
Liest Du eigentlich alle Antworten oder nur die, die Dir gefallen?
Nochmals in kleinen Schritten: U-Haft und Strafhaft sind nicht vergleichbar. Was in einer Haft sichergestellt sein muss, das ist ein Erhalt des Ist-Zustandes. REHAs können vorher oder nachher durchgeführt werden. Dafür gibt es auch das Instrument der Haftunterbrechung. Aber das alles wird der Amtsarzt feststellen, jetzt bezogen auf die Haftbedingungen und nicht auf die U-Haftbedingungen.
wirdwerden
Zitat :Liest Du eigentlich alle Antworten oder nur die, die Dir gefallen?
Nochmals in kleinen Schritten: U-Haft und Strafhaft sind nicht vergleichbar. Was in einer Haft sichergestellt sein muss, das ist ein Erhalt des Ist-Zustandes. REHAs können vorher oder nachher durchgeführt werden. Dafür gibt es auch das Instrument der Haftunterbrechung. Aber das alles wird der Amtsarzt feststellen, jetzt bezogen auf die Haftbedingungen und nicht auf die U-Haftbedingungen.
Der Ist-Zustand kann nur über eine dauerhafte Reha sichergestellt werden, korrekt. Was der Amtsarzt dazu sagt werden wir sehen.
Es gibt - allein schon aus Kostengründen - die Option, die Haft so lange zu verschieben, bis sich die gesundheitliche Situation gebessert hat.
Zitat :Der Ist-Zustand kann nur über eine dauerhafte Reha sichergestellt werden,
Sie meinen sicher Rehasport? Dauerhafte Reha geht nicht.
In Ergänzung zu @drkabo: oder die Haft wird zwecks Durchführung einer Behandlung unterbrochen. Denn wird eine Behandlung innerhalb einer Haftverbüßung durchgeführt, dann zahlt in der Regel der Steuerzahler. Wird die Haft zu diesem Zweck unterbrochen, die Krankenkasse des Häftlings oder er privat.
wirdwerden
Zitat :Wird die Haft zu diesem Zweck unterbrochen, die Krankenkasse des Häftlings...
Und da Häftlinge oftmals gut situiert und in Lohn und Brot stehen,.... Moment...
Da Häftlinge dies oftmals nicht haben, landen wir bei der Solidargemeinschaft und die setzt sich wie nochmals zusammen?
Zitat :in der Regel der Steuerzahler
Womit sich der Kreis schließt.
Nun ja Spatenklopper, dann zahlt die Allgemeinheit zwar die Krankenkasse; aber nicht jede wahnsinnig teure individuelle Behandlung, notfalls mit Einzelzimmer im Krankenhaus, Wachposten vor der Tür, 24 Stunden.
Die Kosten der Behandlung sind ziemlich identisch, der Unterschied liegt im Ambiente drum rum.
Kleine Korrektur: die Kosten sind nicht identisch. Zumindest in den Bundesländern, wo ich mich insoweit auskenne, werden diese Patienten als Privatpatienten behandelt und abgerechnet.
wirdwerden
Als jemand, der im Vollzug arbeitet, kann ich die Kollegen in Fröndenberg gut verstehen – auch dort sind die Kapazitäten längst am Anschlag. Viele Anstalten sind überbelegt, oder an der Kapazitätsgrenze. Das Personal arbeitet seit Jahren am Limit, und gleichzeitig haben wir es immer häufiger mit komplexen Fällen zu tun: psychisch kranke Gefangene, Menschen mit hohem medizinischem Betreuungsbedarf oder Ersatzfreiheitsstrafler, die eigentlich nicht ins Gefängnis gehören. Viele Insassen drohen zudem mit Klagen, wenn wir sie nicht so unterbringen oder versorgen können, wie es vorgesehen wäre. Jeder zusätzliche Gefangene mit erhöhtem Aufwand bedeutet für uns mehr Zeit, die wir schlicht nicht haben. Währenddessen erklärt das Ministerium nach außen, alles sei im grünen Bereich – und wir sollen es ausbaden. Wenn Gerichte Strafen verhängen, ohne die Realität in den Anstalten mitzudenken, bleibt das Problem am Ende bei uns hängen. Mein Appell: Wenn schon Freiheitsstrafen verhängt werden, dann bitte mit der notwendigen Infrastruktur und ausreichend Personal. Sonst leidet nicht nur der Vollzug und der Zweck der Strafe, sondern das Personal wird auch noch unnötig gefährlichen Situationen ausgesetzt, wenn Gefangene z.B. nicht mehr getrennt oder angemessen versorgt werden können.
Hmm, seltsam, du fragst hier doch auch und erwartest Antworten von Forenmitgliedern.Zitat :... neugierige und überflüssige Frage, oder?
Ich verstehe dein Anliegen allerdings nicht so ganz. Du hast eine Bescheinigung, dass du haftunfähig bist, also wirst du wohl kaum in eine JVA untergebracht sein.
Warum also dieser Satz:
Zitat :Nur keiner kann mir sagen wie eine Reha funktionieren soll in der JVA, es ist nicht möglich, maximal in Bielefeld aber die sind voll.
Handelt es sich evtl. doch nicht um eine Haftunfähigkeit sondern nur um eine zeitweise Aussetzung der Haftunterbringung?
Klär uns doch mal bitte auf.
Hallo zusammen, kurz zur Sache (Update): Ich brauche wegen der Erkrankung erstmal dauerhafte Reha da sich der Zustand ohne verschlechtern würde. Physiologisch und neurologisch mehrmals die Woche. In NRW ist dies nicht einfach machbar weil die Leistungen eingekauft werden müsste bzw mich jemand zu den Therapien fahren muss. Ich wohne im EU-Ausland und was die Fachärzte hier sagen gilt. Kurz und knapp: Mein Neurologe vor Ort sagt ohne Reha wird mein Zustand schlechter. Und so lang dies nicht vom Land schriftlich bestätigt wird, bleibe ich hier.
-- Editiert von User am 7. November 2025 18:54
Dann kannst du doch im EU-Ausland die dauerhaft notwendige Reha nutzen.Zitat :Ich wohne im EU-Ausland und was die Fachärzte hier sagen gilt.
Ist es jetzt und hier noch wichtig...welche JVA in D dich irgendwann aufnimmt?
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
10 Antworten
-
13 Antworten
-
11 Antworten
-
20 Antworten