Hallo zusammen,
vor ca. 2 Jahren hat ein Zeuge, bei dem zuvor 180 Haschisch gefunden wurden ein "Lebensgeständnis" bei der Polizei
abgelegt. Er hat ca. 20 Personen angeschuldigt bei ihm Haschisch gekauft zu haben. Mich nannte er als seinen einzigen Lieferanten.
Er sagte aus, dass ich ihm in 40 Fällen kleinere und zum Teil auch größere Mengen gegeben habe, wobei die größte Menge in einem Fall vor jetzt ca. 5 Jahren 500g gewesen waren. Ansonsten waren es wenige Male auch 100g und sehr oft ca. 5g. Die 180g die bei ihm gefunden wurden sollen im Rahmen einer Lieferung von mir, die 200g umfasste gewesen sein.
Ich sei sein einziger Lieferant gewesen sagte er noch aus.
Daraufhin wurde ich für 3 Monate oberviert, mein Telefon abgehört und meine Wohnung durchsucht. Bei diesen Ermittlungen wurden keine weiteren Beweismittel gefunden. Direkt nach der Durchsuchung habe ich mir einen Anwalt genommen und die Hauptverhandlung am Amtsgericht wurde eröffnet. Ich entschied mich zur Sache zu schweigen und nur zu meiner Person auszusagen (Lebenslauf). Zu meinem Pech war am Verhandlungstag eine Schulklasse anwesend.
Dem Zeugen wurde leider geglaubt. Der Richter machte dies an einer Aussage des Zeugen fest, die dieser schon vor seiner Hausdurchsuchung in Gegenwart einer Vertrauensperson gemacht hatte.
Der Zeuge hatte ein Fastival besucht und der V-Person erzählt er könne Haschisch, Extasy, Koks ect. in sehr großen Mengen zu günstigen Preisen beschaffen. Er beziehe das Haschisch aus dem Ort in dem ich wohne und ich sei "dick im Geschäfft". Ich wusste zu dieser Zeit noch nicht das der Zeuge überhaupt etwas mit "harten Drogen" zu tun hatte.
Bei der Verhandlung trat ein Polizist als Zeuge auf, der die V-Person vernommen hatte. Die V-Person selbst war nicht anwesend. Dennoch unterstrich diese Aussage die Glaubwürdigkeit des Hauptzeugen.
Ich wurde zu 2 Jahren und 3 Monaten Gefängnisstrafe verurteilt wegen Handeltreibens mit BTM in 5 Fällen (1 mal 500g, 2 mal 200g und 2 mal 100g).
In dieser Verhandlung fiel mir die Reaktion der Schöffen auf. Der eine Schöffe verlies sofort nach der Urteilsverkündung den Gerichtssal. Der Richter sagte meinem Anwalt "Sie haben ja noch das Berufungsverfahren" und mein Anwalt erklärte mir, dass das Urteil vielleicht nicht so hart ausgefallen
wäre wenn die Schulklasse nicht anwesend gewesen wäre.
Bei der späteren Urteilsbegründung die mir postalisch zugesannt wurde fiel mir auf, dass ein falscher Schöffe in diesem Schreiben genannt wurde. Mit dem späteren Abgleich mit dem Protokoll dieser Verhandlung bestätigte sich meine Befürchtung. Bei der Verhandlung war tatsächlich ein anderer Schöffe anwesend wie in der Urteilsbegründung angegeben.
Zudem wurde in dieser Urteilsbegründung mein Lebenslauf vollkommen auf den Kopf gestellt. Ich habe 2 Ausbildungen und ein Studium absolviert. Bei der ersten Ausbildung wurde der Firmanname in der ich die Ausbildung gemacht habe falsch angegeben, der gleiche Fehler wurde auch bei meiner Zivistelle gemacht. Die zweite Ausbildung soll ich erst garnicht absolviert haben, sondern in der Ausbildungszeit schon in diesem Beruf gearbeitet haben und mein Studium soll ich schon 2006 abgeschlossen haben, obwohl ich es erst 2009 abgeschlossen hatte.
Nach einem Vergleich mit dem Protokoll dieser Hauptverhandlung musste ich feststellen, dass in dem Protokoll alles richtig aufgenommen wurde. Der Fehler muss dem Richter beim Übertragen in die Urteilsbegründung geschehen sein.
Ich legte Berufung ein.
Schon nach 2 Monaten bekam ich einen neuen Verhandlungstermin. Nach dem Erhalt dieses Schreibens hatte ich noch 4,5 Wochen zeit mich auf die Berufungsverhandlung vorzubereiten. Da ich potentielle Zeugen hatte, die gegen den Hauptzeugen hätte aussagen können (er hatte nach seiner Hausdurchuchung weiter mit BTM gehandelt also war ich nicht sein einziger Lieferant) viel mir zunächst die Entscheidung schwer entweder alles abzustreiten, ein Geständniss abzulegen oder wieder zu der ganzen Sache zu schweigen. Deshalb habe ich zwei weitere Anwälte aufgesucht, die mir beide erklärten, dass solche juristischen Dinge oft einfache Rechnungen sind. Ich bin jetzt auf 2 Jahren und 3 Monaten und wenn ich geständig bin, dann wird mir das angerechnet und ich müsste eigentlich 2 Jaher auf Bewährung bekommen. Natürlich könne ich mit Hilfe der potentiellen Zeugen den Hauptzeuge wahrscheinlich auch unglaubwürdig machen.
Ich wählte den Weg des Geständnisses, zum einen weil ich einsehe das ich da was gemacht habe, was nicht richtig war und zum anderen um die Zeugen nicht noch weiteren Strapazen zu unterziehen.
Das Problem war nur, dass ich nur diese 4,5 Wochen nach Erhalt des Termines für die Berufungsverhandlung Zeit hatte um mich von weiteren Anwälten beraten zu lassen und so beschränkte mein Anwalt die Berufungsverhandlung erst am
frühen Morgen des Verhandlungstages per Fax auf das Strafmaß (das bedeutet ich gestehe und erkenne den Tatvorwurf an nur der Strafrahmen wird neu verhandelt).
Der Richter verwarf die Berufung, da mein Geständniss seiner Ansicht nach nur aus taktischen Gründen bestand und ich keine Namen von Lieferanten nannte. Ich habe keine Namen genannt um meine Familie zu schützen.
Auch hier wurde ich wieder zu meinem Lebenslauf befragt und habe alle Angaben richtig vorgetragen, doch mein Lebenslauf wurde bei der Urteilsbegründung dieses Verfahrens einfach aus der Urteilsbegründung des ersten Verfahrens
wieder falsch übernommen. Vorgestern wurde auch die Revision verworfen, was bedeutet ich muss tatsächlich für 2 Jahre und 3 Monate ins Gefängnis.
Des Ganze ist wirklich sehr Kompliziert. Ich habe bei dem verkauften Haschisch keinen Gewinn gemacht. Nur mein Anwalt meinte, das mir das niemand Glaubt. Ich war kein riesiger Dealer und habe im Tatzeitraum während meines Studiums einen KFW-Studienkredit bekommen und habe dort jetzt 15.000 Euro schulden. Nur konnte ich das bei der ersten Verhandlung nicht vorbringen, da ich ja geschwiegen habe und bei der zweiten Verhandlung ging es ja nurnoch ums Strafmaß. Bei der Revision kann man soetwas auch nicht benutzen. Der Hauptzeuge hatte ausgesagt, dass er das Haschisch für 3 Euro von
mir gekauft hatte, auch das stimmt nicht. Ich denke einfach, dass die Justitz glaubt ich wäre ein ganz dicker Fisch gewesen. Nur das stimmt einfach nicht!!! Ich bin kein Prolo der versucht über andere zu Bestimmen und agressiv
durch die Gegend rennt und die Bevölkerung verunsichert. Ich habe mein ganzes Leben in Ausbildungen gesteckt um gut auf eigenen Beinen zu stehen und immer versucht mit allen auszukommen. Mein Job macht mir spaß, ich habe sogar eine Promotion angeboten bekommen und nun wird mir alles genommen.
Ich habe über diesen ganzen Dinge auch mit sehr vielen Leuten gesprochen, die mit BTM nichts zu tun haben und keiner, wirklich keiner kann glauben was mir da passiert ist. Ich höre dann immer so Sachen wie " man kann ja mal einen Fehler machen, aber dann gleich so hart bestraft zu werden" oder manche sagen auch "für was gibt es eigentlich Bewährung, es bekommen soviele Leute nochmal eine Chance bei denen es eigentlich keine Aussicht auf Besserung gibt, wieso bekommst du dann keine Chance".... oder andere habe auch einfach nur hass auf den Staat und sagen sowas wie "wir machen uns unsere eigenen Sozialfälle und ich muss das mit meiner Arbeit noch bezahlen"...
Ich möchte mich hier eigentlich von solchen Dingen distanzieren, nur wenn ich die Wirklichkeit betrachte, dann verstehe ich die Welt nicht mehr...
Sieht hier irgendjemand für mich noch eine Möglichkeit, vielleicht mit dem falschen Lebenslauf oder dem falschen Schöffen, wie schreibe ich
denn ein Gnadengesuch, muss ich da irgendwelche Formalien einhalten und hat das überhaupt einen Sinn??
Ich denke ich bin wohl am Ende angekommen und mit den Nerven komplett am Boden
Liebe Grüße
euer Nebel82
Haftstrafe nach BTM
Selbst wenn die Besetzung vor dem Amtsgericht nicht korrekt gewesen wäre, dann macht das jetzt - nach der Berufung - keinen Sinn mehr. Denn das Urteil wurde ja bereits überprüft. Sie hätten statt der Berufung vielleicht Sprungrevision einlegen sollen. Aber jetzt darüber zu diskutieren ist müßig.
Bereits das Verkaufen von einmal 100 Gramm wird schon mit einer Mindeststrafe von einem Jahr belegt. Von daher ist das Urteil gar nicht soo saftig, wie Sie vielleicht denken. Sie haben im großen Stil Drogen vertickt, und dafür gibt es Haft. So einfach ist das.
Ein Gnadengesuch kann völlig formlos gestellt werden. Die Erfolgschancen tendieren gegen 0,0 %.
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"justice"
Hi,
ein Gnadengesuch ist nicht an eine Form gebunden. Sie müssen halt begründen, warum eine Inhaftierung für Sie eine außergewöhnliche Härte wäre. Auf Ihre Unzufriedenheit mit dem Verfahrensverlauf können Sie ein Gnadengesuch nicht stützen.
An wenn das Gesuch zu richten ist, können Sie dem Wikipediaartikel "Gnadenbefugnis" entnehmen. Zu den Erfolgsaussichten kann man nicht viel sagen - Gnadengesuche werden mehrheitlich abgelehnt. Aber schließlich kostet Sie das nur eine Briefmarke und andere Mittel haben Sie nicht...Mitunter (z.B. in Berlin) hat es auch aufschiebende Wirkung, ansonsten muß diese extra beantragt werden.
Gruß vom mümmel
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" "
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Wenn Sie den "Handel mit nicht geringen Mengen BTM" vor Gericht in Ihrem Geständnis auch so verharmlsot haben, wie Sie das hier tun (ich bin ja nur ein kleiner Fisch und verdient habe ich auch nichts) wundert es mich nicht, dass es zu dem Urteil kam. Sie wissen, dass die Mindeststrafe -pro Fall- des Handels in nicht geringer Menge = 1 Jahr ist (Gesamtstrafenbildung, tat- und schuldangemessen etc. pp.). Konnte man ihnen evtl. Einfuhr nachweisen? Dann wäre 2 Jahre die Mindeststrafe. In diesem Fall wären Sie ja nur ganz knapp darüber gekommen. Aber selbst ohne Einführ ist dasUrteil nicht exorbitant hoch, wenn sich keine Milderungsgründe finden lassen. Und damit hat sich das Gericht hier offenbar schwer getan, was ich -wie gesagt- nachvollziehen kann. Erst wird geschwiegen, und dann wird nur das gestanden, was eh erwiesen ist. Was erwarten Sie dafür?
quote:
vielleicht mit dem falschen Lebenslauf oder dem falschen Schöffen
Der falsche Lebenslauf ist "gar nichts". Der falsche Schöffe wurde ja sicherlich im Rahmen der Revision vorgebracht (wobei es auch darauf ankommt, wie falsch der denn nun war. Wenn es sich nur um einen Schreibfehler gehandelt hat, bringt das auch nichts.)
quote:
ich habe sogar eine Promotion angeboten bekommen und nun wird mir alles genommen.
Ja, Sie selbst haben sich das genommen. Völlig richtig. Und was die Promotion betrifft, glauben Sie doch nicht wirklich, dass die stattgefunden hätte, selbst wenn Sie Bewährung bekommen hätten? Mit einer Vorstrafe von z.B. 2 Jahren auf Bewährung ist Ihr Führungszeugnis für 7 Jahre hin und im BZR steht es 17 Jahre.
quote:
Der Richter verwarf die Berufung,
Die Berufung konnte nicht "verworfen werden". Allenfalls wurden Sie wieder zu der selben Strafe veruteilt. Das ist etwas anderes.
Und ich vermute dass die Kammer Ihnen schon deutlich gemacht haben wird, dass alleine das Geständnis zu wenig ist um zu einer Bewährung zu kommen. Da hätten Sie noch die Wahl gehabt, ggf. den § 31 BtmG zu ziehen. Sie haben sich dagegen entscheiden (was ich insoweit auch nachvollziehen kann - jedoch müssen Sie dann eben mit der Konsequenz leben).
Ich vermute ganz stark, Sie haben es -abgesehen vom § 31 BtmG- mit Ihrem Aussageverhalten "versaubeutelt". Erst kam gar nichts, dann nur das nötigste und das wurde noch verharmlost. So stellt es sich zumindest hier dar.
quote:
Gnadengesuch
Einen kleinen Hoffnungsfunken gibt es immer, aber der dürfte wirklich sehr, sehr klein sein. Ein Gnadengesuch hemmt auch die Vollstreckung nicht (ausg. in Berlin). Wenn Sie eines stellen wollen, würde ich das einen Anwalt machen lassen, der so was schon öfter mal gemacht hat (am besten mit Erfolg
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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"
-- Editiert am 12.06.2010 16:35
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