Haftstrafe umgehen ?

3. Juni 2008 Thema abonnieren
 Von 
tuscoblenz
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Haftstrafe umgehen ?

Hallo, ich wurde wegen Betruges zu drei Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist Rechtskräftig. Der Schaden beläuft sich auf ca. 230.000,- Euro. Mein 12 Jähriger Sohn hat seit ende 2007 Epelephsie und ist Sehbehindert. Ich habe die Strafe zwar verdient, aber ich möchte meine Frau und Kind nicht alleine lassen. Gibt es Möglichkeiten die Haftstrafe noch zu umgehen ?
Die Erkrankung meines Sohnes war dem Gericht bekannt. Da ich jeden Tag mit der Haftantrittserklärung rechne, bitte ich um schnelle Hilfe. Um einen Anwalt zu fragen fehlt einfach das Geld.




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9551x hilfreich)

Nein, hier ist kein Grund erkennbar, der einen gnadenweisen Erlass oder eine langfristige Aussetzung der Strafe möglich machen würde. Bei 230.000 Schaden sind Sie i.Ü. mit 3 Jahren noch ganz gut weggekommen (ohne jetzt die näheren Umstände zu kennen). Sie können nur auf eine vorzeitige Entlassung setzen, dann sind Sie in 1,5 - 2 Jahren wieder draussen. -----------------"da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"

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#2
 Von 
Rechtsmacher
Status:
Lehrling
(1528 Beiträge, 355x hilfreich)

Sie folgendes versuchen aber ich möchte Ihnen vorher sagen, das die Erfolgsaussichten als äußerst gering anzusehen sind.

Sie können bei der StA (welche die Vollstreckungsbehörde ist) einen Gnadengesuch stellen. Wichtig ist das das Gnadengesuch keine aufschiebende Wirkung hat, das heisst wenn die Ladung zum Haftantritt kommt, müssen Sie dieser folgen auch wenn über das Gesuch noch nicht entschieden ist.

Bei der Beurteilung eines Gnadengesuches kommt es darauf an das der unbillige Härten neben dem Strafzweck eintreten. Das ist hier meiner Ansicht nicht der Fall, es ist gerade der Strafzweck Ihnen die Rechtswidrigkeit Ihres tun durch Freiheitsentzug vor Augen zu führen.

Im übrigen meine ich das Sie bei 230.000€ mit 3 Jahren ganz gut weggekommen sind, möglicherweise ist die Erkrankung Ihres Kindes schon "Strafmildernd" berücksichtigt worden.

Demnach kann Ich Ihnen da im Gnadenwege keine großen Hoffnungen machen.

Wenn Sie mir sagen aus welchen Bundesland Sie kommen, in welcher Stadt Sie leben und welches Land oder Amtsgericht Sie verurteilt hat, kann ich Ihnen sagen welche JVA für Sie zuständig ist. (Dies können Sie sofern Sie Interesse an diesen Informationen haben mir auch per Mail: Ka1435a@freenet.de mitteilen)
-----------------"MFG
Rechtsmacher PvDE

Wer Rechtschreibfehler findet kann Sie behalten.
"

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#3
 Von 
Hyperion
Status:
Praktikant
(812 Beiträge, 211x hilfreich)

naja andere bekommen bei vergewaltigung noch bewährung oder politiker, die gelder veruntreuen oder unser damaliger verteidigungminister, der millionen privat verprasst hat, bekommen keine strafen. da sieht man mal wieder, wie fair die gerichte bei otto-normalo-personen urteilen.

man man so schön sagt, vor dem gesetz sind alle personen gleich nur einige sind gleicher.

klar ist es ein strafwürdiges tun, gerade bei einem schaden von 230.000 euro. was hast du denn gemacht wenn ich fragen darf?

man kann sicher ohne wissen nicht beurteilen ob es auch eine bewährungstrafe getan hätte, aber wie gesagt, lässt sich nicht beurteilen.

ein gnadengesuch halte ich auch nicht für erfolgsversprechend. bist du schon vorbestraft? gerade eine haftstrafe soll ja abschrecken und sicher sind einige andere straffällige auch väter mit kranken kindern. das wird wohl so nicht klappen, ein versuch ist es ja wert vllt. ist das kind noch in ärztlicher behandlung. evtl kannst du eine aufschiebung erreichen aber dazu würd ich zwingend zu einem anwalt gehen. der kennt sich sicher besser in der materie aus.

viel glück

paddy

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