Handelt es sich hier um sexuellen Missbrauch?

27. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
cricket
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Handelt es sich hier um sexuellen Missbrauch?

nehmen wir an, Person A (volljährig) sitzt mit 5 weiteren Personen in einem engen Whirlpool. Durch die Luftblasen sind körperliche Berührungen, sowie die genau Körperstelle, an der das geschieht, kaum oder schwer auszumachen. (Wer schon mal in einem richtigen Whirlpool saß, weiß, wovon ich spreche)

Person A streckt in dem überfüllten Whirlpool seine Arme nach vorne aus, mit geschlossenen Augen (da am entspannen) und merkt nach 4-5 Sekunden, dass er in seiner geöffneten (nicht zugreifenden, nicht ertastenden) Handinnenfläche etwas wegdrückt, das er in den ersten Sekunden, als die stark ausströmende Wassersäule in der Mitte des Whirlpool interpretierte.

Person A öffnet seine Augen und sieht ein Kind, dass verkehrt herum neben ihm sitzt und sein Gesäß hin zu Wassersäule drückt. Person A realisiert, dass seine Hand für die besagten Sekunden Kontakt zu dieser Körperstelle hatte und zwar mit einer Hand, die er im schlaffen und nicht im zugreifenden oder erfühlenden Zustand, gegen das Gesäß des Kindes gedrückt hat.

Weder hatte Person A, während das geschah, einen Tastsinn zur Verfügung (aufgrung der Luftblasen), der ihm hätte signalisieren können, dass er mit seiner Hand leicht gegen ein Gesäß drückt, noch hat das Kind irgendetwas anderes gespürt, als einen leichten Widerstand, welcher im vollbesetzten Pool, mit sich darin bewegenden Personen, beim besagten "Opfer" keinerlei Verhaltensänderung oder Änderung der Sitzposition hervorgerufen hat. Es folgte keine Gesprächsunterbrechung bei dem Kind, noch ein Blick zu Person A, nachdem es ihm aufgefallen war und er seine Hand wegzog. Nichts dergleichen. Der Kontakt zwischen Person A und dem Kind wurde vermutlich von beiden Seiten registriert, jedoch nicht als etwas ungewöhnliches zu Kenntnis genommen, da wie gesagt der Whirlpool überfüllt war und man kaum ohne Berührung dort hätte sitzen können. (Ellbogen, ausgestreckte Füße, der Bruder des Kindes, der es mit seinen ausgestreckten Beinen immer wieder am Ärgern war)

Also es kam zu keinerlei Schaden oder auch nur kurzzeitigen Verwirrung beim Kind (womit zum Beispiel, durch einen verwunderten Blick des Kindes in die Runde oder das Abändern der Sitzhaltung etc. zu rechnen gewesen wäre)

Handelt es sich hierbei von seiten der Person A, um eine von ihm ausgehende sexuelle Belästigung, sprich ein sexueller Missbrauch an einem Kind?

Und müsste nicht, auch selbst wenn jemand das in voller Absicht macht, das Opfer einen Schaden oder Missbrauch davon tragen bzw. eine Berührung als unsittlich oder andersartig empfunden werden, damit es als sexueller Missbrauch interpretiert werden kann. Und müsste der Verantwortliche dabei nicht auch etwas anderes spüren (z.B. etwas für ihn sexuell stimulierendes), als ein blubberndes Objekt unterhalb der Wasserlinie, gegen das er seine Hand drückt. Ohne, dass die Hand dabei am fassen/greifen/ertasten war?

Danke für eure Einschätzung.



-- Editiert von cricket am 27.10.2018 23:36

-- Editiert von cricket am 27.10.2018 23:37

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
Handelt es sich hierbei von seiten der Person A, um eine von ihm ausgehende sexuelle Belästigung


Nein, schon deswegen nicht weil A offensichtlich keinen Vorsatz hatte.

Wobei es natürlich keinen Freibrief in die Richtung gibt, dass man nur behaupten müsse, man hätte nicht vorsätzlich gehandelt, um einer Strafbarkeit zu entgehen. In diesem Fall ist die Schilderung aber insoweit glaubhaft, dass es keinen Vorsatz gab. In jedem Fall wird sie kaum zu widerlegen sein. Jedenfalls nicht bei jemandem, der nicht einschlägig vorbestraft ist.

Zitat:
Und müsste nicht, auch selbst wenn jemand das in voller Absicht macht, das Opfer einen Schaden oder Missbrauch davon tragen bzw. eine Berührung als unsittlich oder andersartig empfunden werden, damit es als sexueller Missbrauch interpretiert werden kann


Nein, das ist selbstverständlich nicht der Fall. z.B. ein Baby wird jede Berührung einer vertrauten Person erstmal als angenehm empfinden, gleichgültig wo die Berührung stattfindet.

Auch bewußtlose oder schlafende Opfer können sexuell missbraucht werden. Die empfinden auch nichts negatives bei der Berührung, weil sie sie gar nicht registrieren.

Zitat:
Und müsste der Verantwortliche dabei nicht auch etwas anderes spüren (z.B. etwas für ihn sexuell stimulierendes)


Nein, ein Ausbleiben der gewünschten "Empfindung" auf Täterseite ändert nichts an der Strafbarkeit.

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