Handgreiflicher Schaffner droht mit Anzeige

26. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Victor 123
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 1x hilfreich)
Handgreiflicher Schaffner droht mit Anzeige

Schönen Tag!
Also vorab, es geht mir nicht darum, mich in Unschuld zu waschen (also ja doch eigentlich schon aber ihr wisst bestimmt was ich meine), ich kann schon mal ziemlich vorlaut sein und das weiß ich, trotzdem kam ich mir gestern, wie im falschen Film vor.

Gestern in der regional Bahn kontrollierten 2 Schaffner einen Herrn, dessen Fußball-Ticket anscheinend nicht gültig gewesen ist. Sie wollten Ihn dann direkt rauswerfen und haben mit der Polizei gedroht. Ich mischte mich ein und warf ein, dass ich eigentlich auch dachte, dass man mit einem Bundesliga Ticket innerhalb von NRW fahren darf und sie doch jetzt nicht die Polizei rufen müssten. Darauf hin reagierten die Schaffner schon ziemlich empört und schrie „misch dich da nicht ein". Darauf erwiderte ich, „warum er so unverschämt ist". Dann setzte ich mich wieder. Kurze Zeit später kam dann die Kollegin und wollte meine Personalien aufnehmen. Das verneinte ich aber. Darauf hin kam der Kollege wieder. Er forderte mich auf mein Ticket und mein Ausweiß vorzuzeigen, ich hatte ihnen zwar beides schon während der Kontrolle gezeigt, trotzdem kam ich der Aufforderung nach. Er wollte den Ausweis aber ausgehändigt haben, das verneinte ich aber. Daraufhin sagte er, dass es sein Recht wäre, diesen einzufordern, da ich mich der Beamtenbeleidigung strafbar gemacht hätte und der Störung einer Amtshandlung. Ich wusste gar nicht wie mir geschah und er wurde auch immer ungehaltener. Er fing an mit seinem Handy vor meinem Gesicht rumzufuchteln und sagte er mache jetzt Fotos von mir. Ich war ziemlich eingeschüchtert und wusste nicht was ich machen sollte. Er sagte wenn ich ihm nicht meinen ausweiß gebe, dann würde es richtig teuer für mich und ohne hin müsste ich irgendwo aussteigen und ich wusste nicht ob ich von da hätte noch mal wegkommen können. Ich wollte die ganze Situation deeskalieren und sagte ich würde ihm meinen Ausweis aushändigen, wenn denn dann gut ist. Ich sagte aber auch, dass er kein foto machen solle oder mit ihm weggehen. Prompt hatte er den Ausweis, rannte er mit ihm ins andere Abteil versperrte die Tür und wollte ein foto von meinem Ausweis machen. Ich konnte die Tür aufziehen und den Ausweis von dort wegschnappen, wo er ihn zum Fotografieren ablegt hat. Sein Handykamera war an und es kann auch sein dass er schon ein fotogemacht hatte. Ich hab ihn wirklich nicht berührt höchstens beim vorbeigehen gestreift, doch er nahm das zum Anlass zu behaupten ich würde ihn angreifen, er schubste mich und wurde mehrfach handgreiflich. Dann zerrte er mich aus dem Zug, drohte mir mit Pfefferspray und schrie mich an „er würde mich anzeigen und hätte genug zeugen" und meinte „muss man bei ihnen eigentlich immer erst handgreiflich werden" als ich sagte, dass er das gar nicht dürfte, erwiderte er „sie werden sich noch wundern, was ich alles darf".


Ich hab ehrlich gesagt, überhaupt keine Lust auf eine Anzeige Bzw. auch nicht Ihn anzuzeigen. Meine Sorge ist aber, dass er nun wirklich Anzeige gegen mich erstattet hat und sich seine Zeugen sucht also zum Beispiel seine Kollegin und ich überhaupt nichts beweisen kann. Es waren zwar Kameras installiert in dem Zug aber das Material wird nach 72 Std gelöscht. Das Material ist für mich der einzige Beweis, der mich entlasten könnte, soll ich also doch Anzeige erstatten damit die Beweise nicht verloren gehen? Ich hab einfach nur eh viel zutun und keine Lust auf weiteren Stress aber vielleicht wäre es die schlauer als zu hoffen, dass er meine Daten nicht hat Bzw. er doch keine Anzeige erstattet. Was meint Ihr? Vielleicht habt ihr ja einen Ratschlag, ich bin nämlich recht verzweifelt.

Lieben Dank schon mal!

-- Editiert von Victor 123 am 26.01.2020 13:41

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17 Antworten
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#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Zitat (von Victor 123):
Gestern in der regional Bahn kontrollierten 2 Schaffner einen Herrn, dessen Fußball-Ticket anscheinend nicht gültig gewesen ist. Sie wollten Ihn dann direkt rauswerfen und haben mit der Polizei gedroht. Ich mischte mich ein und warf ein, dass ich eigentlich auch dachte, dass man mit einem Bundesliga Ticket innerhalb von NRW fahren darf und sie doch jetzt nicht die Polizei rufen müssten. Darauf hin reagierten die Schaffner schon ziemlich empört und schrie „misch dich da nicht ein". Darauf erwiderte ich, „warum er so unverschämt ist".


Wenn Kontrolleure irgendwas nicht brauchen und darauf wie rote Tücher reagieren, sind das irgendwelche Unbeteiligte, die sich in eine laufende Kontrolle einmischen. Ganz einfach aus dem Grund, weil sich dann meist noch weitere Leute mit einmischen, die auch schon immer mal was sagen wollten - und das kann für die Kontrolleure ganz fix extrem bedrohlich werden.

In wie fern war der Kontrolleur unverschämt? Weil er Ihnen klipp und klar mitgeteilt hat, daß Sie sich da rauszuhalten haben?

Oder weil er einem Fahr"gast", der offenbar schwarz fuhr, mitgeteilt hat, daß er die Bahn zu verlassen habe? :???: Und natürlich wird die Polizei geholt, wenn sich der Gast nicht ausweisen will oder kann - es handelt sich um eine Straftat, die hier begangen wurde(!) § 265a Erschleichen von Leistungen. Und die Androhung, die Polizei zu rufen ist völlig in Ordnung, damit kriegt man manche Leute denn doch noch dazu, den Ausweis vorzuzeigen...

Zitat (von Victor 123):
Kurze Zeit später kam dann die Kollegin und wollte meine Personalien aufnehmen.
Ohne zu wissen, warum die die Personalien wollte, kann man wenig sagen... Irgendwie fehlt mir danach ein Teil der Schilderung, speziell wieso der Kontrolleur auf
Zitat (von Victor 123):
Beamtenbeleidigung und Störung einer Amtshandlung
(beides mMn Quatsch, die sind (normalerweise) keine Beamten und ob's eine Amtshandlung ist, wissen andere besser, ich glaube nicht) kommt.

Wie ist das Gespräch bzw die Diskussion mit der Kontrolleurin genau gelaufen, fehlt da noch was?

Wie auch immer, ich glaube nicht, dass da eine Anzeige kommt, ganz ehrlich. Die Kontrolleure haben wirklich genug zu tun.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#2
 Von 
Victor 123
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Zitat (von Victor 123):
Gestern in der regional Bahn kontrollierten 2 Schaffner einen Herrn, dessen Fußball-Ticket anscheinend nicht gültig gewesen ist. Sie wollten Ihn dann direkt rauswerfen und haben mit der Polizei gedroht. Ich mischte mich ein und warf ein, dass ich eigentlich auch dachte, dass man mit einem Bundesliga Ticket innerhalb von NRW fahren darf und sie doch jetzt nicht die Polizei rufen müssten. Darauf hin reagierten die Schaffner schon ziemlich empört und schrie „misch dich da nicht ein". Darauf erwiderte ich, „warum er so unverschämt ist".


Wenn Kontrolleure irgendwas nicht brauchen und darauf wie rote Tücher reagieren, sind das irgendwelche Unbeteiligte, die sich in eine laufende Kontrolle einmischen. Ganz einfach aus dem Grund, weil sich dann meist noch weitere Leute mit einmischen, die auch schon immer mal was sagen wollten - und das kann für die Kontrolleure ganz fix extrem bedrohlich werden.

In wie fern war der Kontrolleur unverschämt? Weil er Ihnen klipp und klar mitgeteilt hat, daß Sie sich da rauszuhalten haben?

Oder weil er einem Fahr"gast", der offenbar schwarz fuhr, mitgeteilt hat, daß er die Bahn zu verlassen habe? :???: Und natürlich wird die Polizei geholt, wenn sich der Gast nicht ausweisen will oder kann - es handelt sich um eine Straftat, die hier begangen wurde(!) § 265a Erschleichen von Leistungen. Und die Androhung, die Polizei zu rufen ist völlig in Ordnung, damit kriegt man manche Leute denn doch noch dazu, den Ausweis vorzuzeigen...

Zitat (von Victor 123):
Kurze Zeit später kam dann die Kollegin und wollte meine Personalien aufnehmen.
Ohne zu wissen, warum die die Personalien wollte, kann man wenig sagen... Irgendwie fehlt mir danach ein Teil der Schilderung, speziell wieso der Kontrolleur auf
Zitat (von Victor 123):
Beamtenbeleidigung und Störung einer Amtshandlung
(beides mMn Quatsch, die sind (normalerweise) keine Beamten und ob's eine Amtshandlung ist, wissen andere besser, ich glaube nicht) kommt.

Wie ist das Gespräch bzw die Diskussion mit der Kontrolleurin genau gelaufen, fehlt da noch was?

Wie auch immer, ich glaube nicht, dass da eine Anzeige kommt, ganz ehrlich. Die Kontrolleure haben wirklich genug zu tun.



Dank dir für deine Antwort! Also zu erst muss ich sagen, dass mir schwer fällt ganz genau in Worte zufassen, wie ich den Schaffner erlebt habe, ich würde aber auch nach seiner Erklärung meine Aussage nicht mehr unterschreiben. Allerdings habe ich ihn in dem Moment als unverschämt empfunden und ich denke, es steht mir frei das zu äußern. Ich bin auch nicht bedrohlich geworden und wollte eigentlich auch nur nach Hause.

Ich habe mich allerdings durch den Schaffner bedroht gefühlt, der dann Fotos von mir gemacht habe als ich saß und er sich über mich beugte. Und als er mir dann immer wieder drohte, wegen des ausweises. Heute weiß ich ja dass er den gar nicht einfordern darf. Aber als er dann mit meinem ausweiß einfach weggerannt ist und ich ihm hinterher. Das habe ich als extrem übergriffig empfunden und spätestens dann ist das Gespräch aus dem Ruder gelaufen.

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#3
 Von 
Victor 123
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 1x hilfreich)

Und dazu dass er mich nicht anzeigt. Ich haben ihn später noch mal am Bahnsteig gesehen, bin auf ihn zu und wollte ihn fragen, ob man sich nicht kurz ausspricht, dass man das nicht mit sich rumtragen muss. Da meinte er schon, „Anzeige ist raus" und halt zur Verabschiedung angedeutet, dass es legitim ist und Nötig war gegen mich handgreiflich vorzugehen.

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#4
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Warten Sie einfach mal ab, ob da tatsächlich was kommt. Offensichtlich scheinen Sie da einem besonders missgelaunten Exemplar über den Weg gelaufen zu sein, vielleicht hat er auch nur dicke Luft geblasen. Wenn tatsächlich etwas von der Polizei kommt, also ein Anhörungsbogen, dann melden Sie sich einfach noch mal.

Zitat (von Victor 123):
Ich habe mich allerdings durch den Schaffner bedroht gefühlt, der dann Fotos von mir gemacht habe als ich saß und er sich über mich beugte. Und als er mir dann immer wieder drohte, wegen des ausweises. Heute weiß ich ja dass er den gar nicht einfordern darf. Aber als er dann mit meinem ausweiß einfach weggerannt ist und ich ihm hinterher. Das habe ich als extrem übergriffig empfunden und spätestens dann ist das Gespräch aus dem Ruder gelaufen.
An sich darf der Kontrolleur Ihren Ausweis natürlich verlangen, nur geben oder zeigen müssen Sie ihn nicht. Das hat aber dann im allgemeinen zur direkten Folge, dass die Polizei anrückt.

Weglaufen damit ist ein No Go... irgendwie scheint die ganze Geschichte völlig aus dem Ruder gelaufen zu sein. :sad: Es steht Ihnen aber in jedem Fall frei, sich bei der Betreibergesellschaft zu beschweren!

Trotzdem einen schönen Sonntag noch!

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#5
 Von 
Victor 123
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 1x hilfreich)

Dankeschön und ebenfalls einen schönen Rest Sonntag Abend.

Also eigentlich hab ich mich nach den Stimmen hier, dagegen entschieden zur Polizei zu gehen. Das einzige Problem sehe ich halt immer noch darin, dass die Videos nach 72 std. Gelöscht werden und ich dann keine Beweise mehr habe? Mir deshalb halt nicht ganz sicher.


Die andere Sache wäre noch, durfte mich der Schaffner denn grundlos Bzw. Wegen des „unverschämts" rausschmeißen bzw. mir Hausverbot geben? Find ich irgendwie merkwürdig, ich habe mich ja an die Hausordnung gehalten, niemanden belästigt und hatte einen gültiges Ticket. Habe also für die Leistung bezahlt.

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#6
 Von 
Victor 123
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 1x hilfreich)

Hab jetzt eben mit der Polizei gesprochen und die meinten, ich sollte Anzeige erstatten, dass die Beweise schnellst möglichst gesichert werden können. Aber so ein laufendes Verfahren ist bestimmt reiner Stress.

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#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Tja, das ist wieder die berühmte Frage, die man nur selbst beantworten und entscheiden kann.

Entweder selbst in die Offensive gehen, also Anzeige erstatten, und darauf hoffen, dass die Videoaufnahmen tatsächlich gesichert werden.

Oder abwarten, ob der Schaffner irgendwas macht. Falls er das tut wären dann natürlich die Videoaufnahmen nicht mehr da.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Zitat (von Victor 123):
Die andere Sache wäre noch, durfte mich der Schaffner denn grundlos Bzw. Wegen des „unverschämts" rausschmeißen bzw. mir Hausverbot geben? Find ich irgendwie merkwürdig, ich habe mich ja an die Hausordnung gehalten, niemanden belästigt und hatte einen gültiges Ticket. Habe also für die Leistung bezahlt.

Nun ja - das ist so ne Frage... Der Schaffner hat das Haus recht, kann einen Fahrgast also durchaus "des Hauses" verweisen - das geht allerdings ist normalerweise nur in begrenzten Fällen. Keiner ist, man hat kein gültiges Ticket. Der andere Grund wäre beispielsweise, dass der Fahrgast aggressiv wird und gegebenenfalls sogar auch andere Fahrgäste gefährdet werden Punkt und dann sind wir wieder bei der Gretchenfrage, was ist das laufen, wer hat was wie vor bzw wahrgenommen und so weiter und so weiter.

Also streng genommen darf er Sie nur wegen des "unverschämt" nicht hinauswerfen und "Hausverbot" darf er sowieso nicht erteilen. Sie können weiterhin Bus und Bahn fahren. Natürlich.

Aber im Hinblick dessen, dass da eine erregte Diskussion im Gang war, es zu einer Rangelei kam und dass man Ihnen vielleicht mit viel Phantasie vorwerfen möchte, dass Sie versucht die Kontrolle zu vereiteln oder sowas in der Richtung, könnte es sein, dass die Frage der Rechtmäßigkeit der einmaligen Verweisung aus der Bahn letztendlich dann doch vielleicht ganz vorsichtig mit Ja zu beantworten wäre. Aber eben auch nicht so einfach.

Das ist alles so viel Theoretisiererei, das führt zu nichts. Mein Tipp wäre wirklich, sich beim nächsten Mal einfach zurückzunehmen und aus der Kontrolle raus zu halten. Ist echt für alle Beteiligten das Beste. Wobei es Sie ehrt, daß Sie dem anderen Fahrgast helfen wollten - aber es wäre zuerst einmal dessen Aufgabe gewesen, sich über die Bedingungen seines Tickets zu informieren. Das wird ja kein 12-jähriger gewesen sein ;)

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#10
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat (von Schlaumeyer):
Der Kontrolleur darf überhaupt nicht nach einem Ausweis verlangen.


Selbstverständlich darf er das Vorzeigen des Ausweises verlangen, wenn das Ticket nur in Verbindung mit einem solchen gültig ist, was sowohl bei Onlinetickets als auch Handytickets der Fall ist.

Auch darüber hinaus kann er nach einem Ausweis fragen, wenn z.B. im Rahmen einer Straftat die Personalien festgestellt werden sollen. Möchte die Person in dem Fall den Ausweis nicht vorzeigen, muss er halt damit rechnen festgenommen zu werden bis die zur Personalienfeststellung gerufene Polizei eintrifft.

Zitat (von Schlaumeyer):
In ihrem Fall wäre das Freiheitsberaubung


Wo wurde der TE seiner Freiheit beraubt?

2x Hilfreiche Antwort


#12
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat (von Schlaumeyer):
Nee, darf er nicht.
Was er darf oder nicht, steht eindeutig im §127 StPO.


Was soll ein Beförderungsvertrag mit der StPO zu tun haben? Wenn der Fahrgast einen Vertrag mit der DB abschliesst, über den Kauf eines Tickets, welches nur in Verbindung mit einem Lichtbildausweis gültig ist, hat er sich vertraglich verpflichtet, den Ausweis auf Verlangen vorzuzeigen.

Zitat (von Schlaumeyer):
Er könnte höchstens freundlich bitten um den Ausweis


Haare spalten morgens um 08:00??

Und die Freiheitsberaubung fand jetzt wo und wie genau statt?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
User Anton
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Was soll ein Beförderungsvertrag mit der StPO zu tun haben?
Du sagst es: Nichts.

Wir befinden uns aber hier im Unterforum Strafrecht, oder täusche ich mich da?

Was da ein deutsches Verkehrsunternehmen in seine AGB geschrieben hat und was ein Schaffner danach vermeintlich darf und was nicht, interessiert hier null! (fragt sich, wer hier jetzt Haarspalterei betreibt)

Hier geht es um die Frage, was der Schaffner darf, wenn er vermeintlich den Verdacht einer Straftat hat.
Zitat (von Victor 123):
Er wollte den Ausweis aber ausgehändigt haben, das verneinte ich aber. Daraufhin sagte er, dass es sein Recht wäre, diesen einzufordern, da ich mich der Beamtenbeleidigung strafbar gemacht hätte und der Störung einer Amtshandlung.

Dass es Beamtenbeleidigung und eine Amtshandlung sei, ist geradezu lächerlich.
Die DB ist ein Privatunternehmen.


Und ob er, wenn keine Straftat vom TS vorlag, vielleicht sogar eine Freiheitsberaubung begeht, wenn er dem TS das Aussteigen aus der Bahn untersagt.


-- Editiert von User Anton am 27.01.2020 08:30

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Marcelmegaman
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo Victor 123,

Folgendes:

Das Betriebspersonal übt das Hausrecht aus und darf beliebig oft die Fahrausweise kontrollieren und darüber hinaus auch Hausverbote erteilen. Eine Kontrolle eines Lichtbildausweises ist nur dann erforderlich, wenn dies zum Nachweis der Gültigkeit eines Fahrscheins vonnöten ist, beispielsweise bei einer nicht übertragbaren Monatskarte. Darauf muss der Kunde hingewiesen werden, da es Bestandteil des Beförderungsvertrags ist. In der Regel durch Aufdruck "nur gültig in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis". Zur Identitätsfeststellung ist niemand außer Personen, die eine hoheitliche Tätigkeit ausüben, also Polizeibeamte, Behördenmitarbeiter etc. berechtigt. Du musst daher Deinen Ausweis nicht vorzeigen, allerdings damit rechnen, dass zur IDF die Polizei hinzugezogen wird.

Eine Beleidigung kann ich anhand der von Dir geschilderten Situation nicht erkennen. Eine Beamtenbeleidigung gibt es nicht, es gibt den Straftatbestand der Beleidigung, unabhängig davon, ob ein Beamter oder eine Zivilperson beleidigt wird.

Auch wenn es noch vereinzelt Zugbegleiter gibt, die schon zu Bundes/ -Reichsbahnzeiten eingestellt und somit verbeamtet wurden, stellt eine Fahrscheinkontrolle keine hoheitliche Tätigkeit dar, da der Zugbegleiter als Angestellter Eines Verkehrsunternehmebs in der Privatwirtschaft handelt.

Du hast Deinen Ausweis freiwillig vorgezeigt unter der Bedingung, dass er nicht fotografiert wird. Er darf Dir weder aus der Hand gerissen werden noch fotografiert werden, genausowenig wie Du aufgrund Deiner Persönlichkeitsrechte. Sollte bereits ein Foto von Dir oder Deinen Dokumenten gemacht worden sein, kannst Du die Löschung dessen verlangen. Eine Farbkopie eines Ausweises kann bereits als Urkundenfälschung gewertet werden.

Die Aussage "Anzeige ist raus" ist Blödsinn, da eine Anzeige nur durch die Polizei aufgenommen werden kann, ich gehe mal davon aus, dass der ZuB hier nur die Muskeln spielen lassen wollte.

Mein Rat: Ich würde Anzeige erstatten. Es kostet nichts, und wenn die Angelegenheit sich wirklich so wie geschildert zugetragen hat, bist Du im Recht und würdest Dich auch keiner falschen Verdächtigung strafbar machen. Gleichzeitig übt dies auch Druck auf die Gegenseite aus und Du hast den Vorteil, dass Beweismittel (Videoaufnahmen) gesichert werden können, die Dich entlasten. Ich denke, dass hier viel heiße Luft im Spiel ist und der ZuB einen schlechten Tag hatte, aber für den Fall, dass er tatsächlich Anzeige erstattet, bist Du abgesichert. Ich gehe allerdings davon aus, dass beide Verfahren zeitnah eingestellt werden.

Halte uns doch auf dem Laufenden, wie es weitergeht bzw. ausgegangen ist.

0x Hilfreiche Antwort


#16
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat (von User Anton):
Wir befinden uns aber hier im Unterforum Strafrecht, oder täusche ich mich da?

Was da ein deutsches Verkehrsunternehmen in seine AGB geschrieben hat und was ein Schaffner danach vermeintlich darf und was nicht, interessiert hier null!


Du darfst davon ausgehen, dass ich nach 17 Jahren Forenzugehörigkeit besser beurteilen kann, was "hier interessiert" als Du nach 6 Tagen. Die Tatsache ausser Acht gelassen, dass Du eh ein Doppelaccount oder ein gesperrter User unter neuem Namen bist.

Wenn man ausschließlich aufs Strafrecht abstellen will, sollte man das dazusagen und nicht pauschal behaupten, dass es keine Verpflichtung zur Ausweisvorlage gibt.

Zitat (von User Anton):
vielleicht sogar eine Freiheitsberaubung begeht, wenn er dem TS das Aussteigen aus der Bahn untersagt.


1. hat er das nicht getan

2. wäre bloßes "Untersagen" auch keine Freiheitsberaubung. Bei einer Freiheitsberaubung durch Drohung muss die Drohung den Grad einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben erreichen. Die Drohung mit einem sonstigen empfindlichen Übel, auch die gab es hier im Übrigen nicht, reicht regelmäßig nicht aus.

Zitat:
BGH 3 StR 410/14

2. Die Freiheitsberaubung "auf andere Weise" kann durch eine Drohung jedenfalls dann verwirklicht werden, wenn diese den Grad einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben erreicht. Die Drohung mit einem sonst empfindlichen Übel reicht hingegen regelmäßig nicht aus.



Zitat:
Dass es Beamtenbeleidigung und eine Amtshandlung sei, ist geradezu lächerlich


Ich habe nicht behauptet, dass es Beamtenbeleidigung oder eine Amtshandlung sei.



-- Editiert von !!Streetworker!! am 27.01.2020 12:56

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39745x hilfreich)

Zitat (von Schlaumeyer):
Der Kontrolleur darf überhaupt nicht nach einem Ausweis verlangen.

Selbstverständlich darf er das. Und warum? Genau deswegen:
Zitat (von Schlaumeyer):
Der hat genau das gleiche Recht wie sie in der Bahn, nämlich nur das "Jedermannrecht"

JEDER darf nach einem Ausweis verlangen.
Entscheidend ist, das man bei nur wenigen Personen verpflichtet wäre dem verlangen zu folgen.



Zitat (von User Anton):
Dass es Beamtenbeleidigung und eine Amtshandlung sei, ist geradezu lächerlich.
Die DB ist ein Privatunternehmen.

Tja, dummerweise arbeiten da noch recht viele Beamte - ein Überbleibsel aus der Zeit als Staatsunternehmen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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