Handwerksrechnung nicht bezahlt-Betrug?

7. Juli 2005 Thema abonnieren
 Von 
Ben123
Status:
Schüler
(219 Beiträge, 71x hilfreich)
Handwerksrechnung nicht bezahlt-Betrug?

Hallo,
ein Angestellter von mir hat sich vor einiger Zeit mit seiner Frau seinen Lebenstraum erfüllt.Sie haben sich ein stark sanierungsbedürftiges Haus sehr günstig gekauft.(€ 25.000.-)Er ist vor einigen Jahren Jahren (unverschuldet) Zahlungsunfähig mit seiner Firma geworden (größter Kunde ist Pleite und konnte seine Rechnungen nicht mehr zahlen.)Er mußte eine eidesstattliche Versicherung abgeben.Den Kaufpreis haben die Eltern seiner Frau Ihnen geschenkt.Desweiteren haben sie Ihnen einen zinslosen Kredit in Höhe von € 70.000.- für die Renovierung versprochen.
Sie haben eine Kostenplanung erstellt und die Handwerker beauftragt die Fassade zu sanieren,Dach und Elektrik neu usw.Das Haus ist im Grundbuch auf seinen Namen eingetragen,aufgrund der von ihm geleisteten eidesstattlichen Versicherung,haben sie eine Grundschuld auf Ihren Namen in Höhe von € 100.000.- ins Grundbuch eintragen lassen.Zeitgleich mit der Renovierung,hat seine Frau offenbar einen anderen Mann kennengelernt und sich jetzt-ca.1 Jahr später- dazu entschlossen die Scheidung einzureichen.
Mittlerweile sind die meisten Arbeiten abgeschlossen,ca.€ 70.000.-
und die Handwerker,die lediglich eine kleine Anzahlung erhalten haben,drängen auf Zahlung.Die Schwiegereltern weigern sich unter diesen neuen Umständen die mündlich vereinbarte Kreditzusage einzuhalten.Kann man ja auch nachvollziehen.In einer Zwangsversteigerung würde das Haus bei 70% des Verkehrswertes also vermutlich höchstens € 70.000.- erbringen.Da seine Frau diese eingetragene Grundschuld hat,würde das Geld an Sie fließen und die Handwerker würden leer ausgehen.Er verdient bei mir an der Grenze des Pfändungsfreibetrages,so daß eine Lohnpfändung ebenfalls nicht in Frage kommt.Eheverträge gibt es nicht.2 der Handwerker haben jetzt angekündigt Strafantrag wegen
Betruges zu Stellen.
Die einzige Lösung,die mir einfallen würde,wäre,gemeinsam mit der Frau das Haus zu verkaufen und davon die Handwerker zu bezahlen.Das will sie aber nicht,weil sie ihm privat wohl auch Geld geliehen hat und die Beiden total zerschritten sind.
Was würde wohl im Falle einer Strafanzeige wegen Betruges passieren? Er ist nicht vorbestraft und gleich 2-fach (Frau und Handwerker) in einer ausgesprochen schwierigen Situation.
Gruß
Ben

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Das kommt wohl darauf an, ob die Geschichte mit der gemeinsamen Renovierung vom Staatsanwalt und evtl. später vom Gericht geglaubt wird.
Du hast geschrieben, dass beide den Auftrag an die Handwerker erteilt haben. Somit sollten beide auch gesamtschuldnerisch haften.

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"Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie nicht behalten, sondern muss sie auf Anfrage zurückgeben."

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#2
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Ihm müßte schon nachgewiesen werden, dass er entweder schon von Anfang an wußte, dass er nicht zahlen könnte oder obwohl er das erfahren hat, die Arbeiten nicht einstellen ließ, also die Handwerker zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe oder ihrer Tätigkeit bewußt über die Zahlungsfähigkeit getäuscht hat.

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#3
 Von 
Ben123
Status:
Schüler
(219 Beiträge, 71x hilfreich)

@Mahnman
Hi,
die Handwerker hat er alleine beauftragt und die Auftragsbestätigung unterschrieben.
@ DanielB
nein er hatte keinen Hinweis darauf ,daß ihn seine Frau wohl schon lange betrügt,und sich irgendwann endschlossen hat mit dem Neuen
zusammen zu leben.
Gruß
Ben

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#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Ich sehe hier (der Sachverhaltschilderung nach), wie auch Daniel B, keinen Betrug.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#5
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 437x hilfreich)

Eine Betrugsstrafbarkeit kann ich hier auch nicht erkennen. (Abgesehen davon ist der gute Mann ja auch so schon gestraft genug...)

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"fiat justitia et pereat mundus..."

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#6
 Von 
Ben123
Status:
Schüler
(219 Beiträge, 71x hilfreich)

Hallo zusammen,
erstmal vielen Dank für die vielen Antworten.
Ich sehe das Problem,dass ihm vorgeworfen werden könnte -sollte über das Mahnverfahren hinaus - tatsächlich ein strafrechtliches Betrugsverfahren eingeleitet werden und es zur Verhandlung kommt,dass man ihn fragt,wiso er denn trotz der eidesstattlichen Versicherung Aufträge erteilt hat.Unter Umständen hätte er vielleicht die Aufträge erst dann erteilen dürfen,wenn er tatsächlich über den Betrag verfügt,den er zur Begleichung der Arbeiten benötigt ?

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#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Ja, der Eventualvorsatz. Dazu hätte er billigend in Kauf nehmen müssen nicht zahlen zu können. Wenn er jedoch nachweisen kann, daß zum Zeitpunkt der Auftragserteilung die Finanzierung gesichert war (ggf. durch Zeugnis der EX-Schwiegereltern) würde der Betrug entfallen.

Die EV spricht gegen ihn, daß ist klar.

Ich hatte letztens einen Fall, wo eine Sozailhilfeempfängerin einen Auftrag erteilte in dem Wissen, daß sie den aus eigenen Mitteln nicht zahlen kann. Auch hier war die Finanzierungsübernahme durch Dritte zugesagt, die dann wegbrach. Das Gericht sah nur Fahrlässigkeit, aber fahrlässigen Betrug gibt es nicht.

Es wird auf die Sicht des Gericht hinauslaufen. Fahrlässigkeit = Betrug (-), bedingter Vorsatz = Betrug (+).

Komplette Entwarnung ist sicherlich verfrüht, aber so habe ich (und wohl auch Daniel und Bob.Vila) es auch nicht gemeint.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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