Hallo, ich hoffe, dass sie mir hier helfen können. Ich habe im Forum nichts ähnliches gefunden.
Vor ca. einem Jahr haben Person A & B einem unbeliebten Klassenkameraden einen "Streich" gespielt, indem sie ihm sein Handy geklaut hatten. Da weder Person A noch B berechtigt waren in einem Handy An- und Verkaufsladen dieses Stück zu verkaufen, fragten sie Person C. Person C dachte sich nicht viel dabei, ging mit Person A (Person B war dann nicht mehr anwesend) zu besagtem Shop um dort seinen Ausweis vorzuzeigen und eine Unterschrift auf den Verkaufsnachweis zu setzen.
Einige Zeit später wurde Person C von einem Polizisten auf die Wache geladen und musste eine Aussage
machen. Aus Angst sagte Person C nicht, dass er von dem Diebstahl wisse, dieses Gespräch wurde natürlich protokolliert(Diktiergerät).
Probleme durch Aussagen von Personen A & B bestanden nicht, da diese nichts vom teilweisen Mitwissen der Person C in der Aussage sagten .
Das Problem C's ist nun, dass dieser zu einer "Jugendstrafsache wegen Diebstahls" als Zeuge gehört werden soll.
Jedoch kommt dazu, dass Person C weder genau weiß was vorfiel, noch was genau im Protokoll stehe. Was soll C nun tun?
Kann er die Zeugenaussage verweigern, um sich selbst nicht zu belasten, ohne dass es Konsequenzen hat?
Dieser arbeitet in einem Beruf, welcher eine hohe Sicherheitsanvorderung hat. Könnte somit diese Verhandlung für C möglicherweise ein Berufs-AUS zur Folge tragen?
Ich hoffe auf schnelle Antwort, vielen Dankim Vorraus.
Handy Diebstahl - Zeugenaussage verweigern, um sich selbst nicht zu belasten?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



quote:
noch was genau im Protokoll stehe
Was durchaus so gewollt ist. Was Sie damals ausgesagt haben wissen Sie ja noch. Was die anderen sagen ist ja auch erstmal egal.
Sie können die Aussage nur dann verweigern wenn Sie befürchten müssten, das Sie sich selbst eine Straftat bezichtigen.
D.h. für Sie das Sie erstmal Aussagen müssen, und dann die Aussage auf einzelne Fragen welche Sie selbst belasten verweigern können.
Aussagen müssen Sie natürlich! Andernfalls könnte gegen Sie ein Ordnungsgeld, oder auch eine Ordnungshaft angeordnet werden.
Wenn Sie jedoch nix von dem Diebstahl wussten, wüsste ich nicht warum Sie nicht wahrheitsgemäß aussagen sollten. Eine Strafbarkeit ist hier so erstmal nicht zu subsumieren.
Im übrigen würde nur eine Verurteilung zu einem Berufs-aus führen, ein Ermittlungsverfahren nicht.
Und wenn man irgendwie mitbekommen hat, dass die anderen 2 Personen das Handy eines Kumpels/wie man's nenne soll... verscherbeln wollen?
Kann aus einem Ermittlungsverfahren denn nicht auch schnell eine Verurteilung werden?
Was denken diese Richer von mir, wenn ich zu einzelnen Fragen sage, ich wolle mich nicht selbst belaseten. Und bei welchen Fragen könnte man die Aussage verweigern?
Ich weiß nicht, ob der Richter/die Richterin dann nicht gerade die anderen befragt, ob ich Komplizin war.
Kann ich mich durch das verweigern der Aussage ins verderben reiten?
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Also generell kann man C, aber auch A und B raten vor Gericht die Warheit zu sagen. Dann kommen C, A und B vielleicht nochmal mit einem sehr blauen Auge davon.
--- editiert vom Admin
Das lustig machen hilft einem nicht besonders.
Ist dies hier ein ernst gemeintes Forum oder etwa ein Nörgelstand zum lustigmachen über einen Schreibfehler?
Oder schreibe ich so falsch, dass man mir meine Fehler in der Hinsicht nicht mehr verheimlichen dürfe?
Ich bin auch zu dem Entschluss gekommen, dass ich wohl die Wahrheit sagen werde. Doch mit welchen Folgen dürfte ich rechnen? Denn ich habe bei der Polizei somit eine Falschaussage gemacht. Dreht mir nun der Staatsanwalt einen Strick aus diesem Geständnis? Es geht mir vor allem darum, dass mein Arbeitgeber davon erfahren würde, was mit den SicherheitsanForderungen zusammenhängt.
Wie sieht denn ein sehr blaues Auge aus?
Denn ich habe bei der Polizei somit eine Falschaussage gemacht.
Eine Falschaussage bei der Polizei ist als solche nicht strafbar (nur vor Gericht und auch nur als Zeuge). Allenfalls eine Strafvereitelung käme in Frage. Die ist in diesem Fall (§ 258, Abs. 5 StGB
) aber für Sie auch straflos.
Einzig der Hehlerei haben Sie sich strafbar gemacht, wenn Sie wußten oder wissen konnten, dass das Handy geklaut ist. Und das wußten Sie ja offenbar.
Als mögliche Strafe kommt eine kleinere Geldstrafe (ggf. per Strafbefehl) in Frage insofern Sie 21 Jahre oder älter sind. Sind Sie jünger, halt irgendeine jugendrechtliche Konsequenz wie Sozialstunden.
-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"
--- editiert vom Admin
Wie habe ich ihn denn Betrogen?
Oder ist das so, dass es eine Straftat ist, dafür zu Unterschreiben?
Darauf bin ich gar nicht gekommen...
Aber wenn dieser Händler mich deswegen anzeigt, käme es zu einem weiteren Verfahren das am Ende auch noch vor Gericht landet, oder wie sieht so etwas aus?
Vielen Dank für die guten Auskünfte, ich werde darauf hoffen, dass der Richter/ die Richterin mich nicht allzuhart bestraft. Mit Sozialstunden wäre ich vollkommen einverstanden ... Ich wüsste zwar noch nicht genau wo, aber da wird sich schon etwas finden lassen.
Werden eigentlich Sozialstunden in der 'Akte' aufgeführt? Also, dass man diese bekommen und abgeleistet hat?
Wie habe ich ihn denn Betrogen?
Sie haben ihm etwas als Ihr Eigentum verkauft (und Geld dafür kassiert), was nicht Ihr Eigentum war und was der Händler natürlich wieder an den rechtmäßigen Besitzer herausgeben müßte.
Das ist Betrug.
Aber wenn dieser Händler mich deswegen anzeigt, käme es zu einem weiteren Verfahren das am Ende auch noch vor Gericht landet, oder wie sieht so etwas aus?
Wenn die Polizei das Handy schon bei dem Händler ausfindig gemacht hat, muß der Sie nicht extra anzeigen. Das läuft dann automatisch von Amts wegen.
Da hier aber Hehlerei und Betrug in Tateinheit zueinander stehen (§ 52 StGB
) gäbe es eine gemeinsame Strafe für beides.
Mit Sozialstunden wäre ich vollkommen einverstanden ...
Das wird den Richter freuen . Dann braucht er ja keine Angst zu haben, wenn er Sie dazu verurteilen sollte
Im Ernst: Sozialstunden als solche kämen nur in Frage, wenn Sie noch unter das Jugendrecht fallen könnten
, also noch nicht 21 sind. Über 18 sind Sie ja offenbar, sonst hätten Sie das Handy ja nicht verkaufen können.
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"
-- Editiert von !!streetworker!! am 04.05.2008 17:33:52
Es gibt doch auch einige Jahre zwischen 18 und 21, oder?
Da ich oben aufmerktsam gelesen habe, welche Strafen mich treffen könnten, weiß ich, dass ich Sozialstunden bekommen kann.
Möglicherweise schreibe ich nicht wie typische Hauptschüler, mit ihrem Türkisch-Deutsch. Ich bin dennoch unter 21 und käme somit für Sozialstunden in Frage.
Ich habe das Geld Person A gegeben und mich dann verabschiedet.
Es beläuft sich aber noch immer auf einige Sozialstunden, welche ich ableisten muss (bei Betrug und Hehlerei) ?
Oder muss ich nun mit etwas anderem Rechnen ...
Werden eigentlich Sozialstunden in der 'Akte' aufgeführt?
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