Handy Polizei

15. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
go505537-28
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Handy Polizei

Mit geht es nicht gut weil mein Arbeitskollege muss zur Polizei weil er mein ex geschlagen hat und mein Arbeitskolloge möchte das ich der Polizei die Sprachnachrichten Zeige behält die Polizei dann mein Handy?

-- Editiert von Moderator am 17.12.2018 22:36

-- Thema wurde verschoben am 17.12.2018 22:36

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119310 Beiträge, 39709x hilfreich)

Zitat (von go505537-28):
behält die Polizei dann mein Handy?



Kommt darauf an, ob die die Sprachnachrichten speziell sichern wollen oder nicht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13685 Beiträge, 4351x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
und mein Arbeitskolloge möchte das ich der Polizei die Sprachnachrichten Zeige
Dann mach' das doch (von Handy zeigen - oder gar aushändigen - ist doch keine Rede).

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

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