Guten Tag,
das Handy von A wurde beschlagnahmt. Mein iPhone suchen ist aktiviert und A sieht in der Cloud, das sein iPhone online ist. Er könnte es mit einem Klick sperren oder auch löschen lassen.
Frage von B:
Ist es strafrechtlich erlaubt / nicht erlaubt bzw würde A strafrechtliche Konsequenzen tragen wenn er es LÖSCHEN oder SPERREN würe? (Unterschied?)
Vielen Dank im Vorraus
Handy beschlagnahmt, löschen/sperren??
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Ich zitiere aus einem alten Beitrag (Forensuche):
Zitat:Und ist das Oberhaupt möglich, da die Polizei ja sicherlich Vorkehrungen trifft?
In der Regel wird das Handy abgeschalten bei der Beschlagnahme und die IT-Forensiker entnehmen üblicherweise umgehend die SIM-Karte, sobald das Handy dort eintrifft. Auch wird üblicherweise ein Backup des Speichers angefertigt und dort werden dann auch eventuelle Beweismittel gesucht. Das Handy selbst wird in der Regel nicht mehr auf herkömmliche Weise eingeschalten. Höchstens noch im FlashMode zum Deaktivieren der Bildschirmsperre etc.
Daher sollten Sie sich keine großen Hoffnungen machen, dass das etwas bringt.
Grüße
PP
ZitatKorrekt. :
Den Ermittlern ist das Prinzip des fernlöschens bekannt. Und auch die passenden Abwehrmaßnahmen.
Vielen Dank für die Antwort,
jedoch sieht A in der Cloud das das iPhone an ist, bzw mit dem Internet verbunden ist und nicht abgeschaltet wurde. In der Cloud sieht er den Grünen Punkt mit dem vermerk "online" vor wenigen sekunden. Dementsprechend wäre das löschen bzw sperren MÖGLICH.
Frage von B nun wie es mit den Strafrechtlichen Konsequenzen aussieht, oder ob es überhaupt welche gibt.
Gruß
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ZitatFrage von B nun wie es mit den Strafrechtlichen Konsequenzen aussieht :
Kommt ganz darauf an, was man da löschen will, siehe z.B. § 258 Strafvereitelung. Es käme auch Beihilfe / Mittäterschaft in Frage.
Strafvereitelung (oder auch Begünstigung) käme nur dann in Frage, wenn man Dinge löscht, die ausschließlich Dritte begünstigen an deren Taten man selbst nicht beteiligt war.
Sperren ist Blödsinn. Verteuert ggf. nur die Verfahrenskosten, wenn eine externe Firma von der Polizei mit dem Entsperren beauftragt werden muss.
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