Handy beschlagnahmt, löschen/sperren??

17. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
tomtom2000
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Handy beschlagnahmt, löschen/sperren??

Guten Tag,

das Handy von A wurde beschlagnahmt. Mein iPhone suchen ist aktiviert und A sieht in der Cloud, das sein iPhone online ist. Er könnte es mit einem Klick sperren oder auch löschen lassen.

Frage von B:
Ist es strafrechtlich erlaubt / nicht erlaubt bzw würde A strafrechtliche Konsequenzen tragen wenn er es LÖSCHEN oder SPERREN würe? (Unterschied?)

Vielen Dank im Vorraus

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Ich zitiere aus einem alten Beitrag (Forensuche):

Zitat:
Und ist das Oberhaupt möglich, da die Polizei ja sicherlich Vorkehrungen trifft?


In der Regel wird das Handy abgeschalten bei der Beschlagnahme und die IT-Forensiker entnehmen üblicherweise umgehend die SIM-Karte, sobald das Handy dort eintrifft. Auch wird üblicherweise ein Backup des Speichers angefertigt und dort werden dann auch eventuelle Beweismittel gesucht. Das Handy selbst wird in der Regel nicht mehr auf herkömmliche Weise eingeschalten. Höchstens noch im FlashMode zum Deaktivieren der Bildschirmsperre etc.

Daher sollten Sie sich keine großen Hoffnungen machen, dass das etwas bringt.

Grüße
PP
Zitat (von Harry van Sell):
Korrekt.
Den Ermittlern ist das Prinzip des fernlöschens bekannt. Und auch die passenden Abwehrmaßnahmen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
tomtom2000
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort,

jedoch sieht A in der Cloud das das iPhone an ist, bzw mit dem Internet verbunden ist und nicht abgeschaltet wurde. In der Cloud sieht er den Grünen Punkt mit dem vermerk "online" vor wenigen sekunden. Dementsprechend wäre das löschen bzw sperren MÖGLICH.

Frage von B nun wie es mit den Strafrechtlichen Konsequenzen aussieht, oder ob es überhaupt welche gibt.

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119893 Beiträge, 39793x hilfreich)

Zitat (von tomtom2000):
Frage von B nun wie es mit den Strafrechtlichen Konsequenzen aussieht

Kommt ganz darauf an, was man da löschen will, siehe z.B. § 258 Strafvereitelung. Es käme auch Beihilfe / Mittäterschaft in Frage.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9520x hilfreich)

Strafvereitelung (oder auch Begünstigung) käme nur dann in Frage, wenn man Dinge löscht, die ausschließlich Dritte begünstigen an deren Taten man selbst nicht beteiligt war.

Sperren ist Blödsinn. Verteuert ggf. nur die Verfahrenskosten, wenn eine externe Firma von der Polizei mit dem Entsperren beauftragt werden muss.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.530 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.142 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen