Handy beschlagnahmt bei Personenkontrolle §201

23. April 2021 Thema abonnieren
 Von 
Tsosa
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Handy beschlagnahmt bei Personenkontrolle §201

Hallo zusammen,

Vor 3 Wochen wurde ich nachts, alleine einer Personenkontrolle unterzogen von 2 Beamten die auf Streife fuhren.

Mir wurden 2 Tage vorher mein Portmonaie samt Personalausweis gestohlen. Demnach konnte ich mich nicht ausweisen also gab ich mich kooperativ und nannte dem Beamten meinen Namen so wie meine Adresse.

Der Beamte hatte die Daten dann per Funk im Auto durchgegeben und kam dann raus und meinte er würde mir nicht glauben also soll ich einsteigen und die Beamten würden mich dann zu mir nachhause fahren um Mich dann per Reisepass auszuweisen.

Ab hier hat sich der Ton geändert, denn ich reagierte verärgert und verneinte dies natürlich. Ich war in keiner Form auffällig und habe einfach nur nachts auf meinen Bus gewartet (alleine). Zudem sah ich es nicht ein, für diese Fahrt im Nachhinein zu zahlen nur weil man mir nicht geglaubt hat, dass die mündlich angegebenen Daten von mir der Richtigkeit entsprechen.

Ich zückte mein Handy und filmte auf Snapchat die Namensplaketten der beiden Beamten und gab in kurzen Worten wieder, was die Beamten vor hatten (das Video ging nicht länger als 10 Sekunden).

Daraufhin wollte man mich nach Dokumenten die zu meiner Identifizierung führen können , durchsuchen. Da ich nichts zu verstecken hatte, drehte ich mich um und lies mich durchsuchen.

Während der Kontrolle nahm ein Beamte mir das Handy ab und sagte ich hätte mich strafbar gemacht (§201). Ich wurde nachhause gefahren, zeigte meinen Reisepass, bekam noch einen gelben Zettel (bezüglich der Beschlagnahmung des Handys) und das soll es gewesen sein.

Zuhause als die Beamten dann weg waren, loggte ich mich per iPad in meinen Snapchat Account und stellte fest, dass das Video nicht existiert (scheinbar wurde es nicht gespeichert oder ich habe es verworfen unterbewusst) es existierte auch nicht in der Galerie oder sonst wo.

Meine Frage ist nun folgende:
Ich habe §201 wirklich oft gelesen und versucht daraus schlau zu werden aber ich verstehe es nicht, für mich hört sich die Definition so an als würde das auf Personen zu treffen die heimlich jemanden Filmen um evtl. ein Geständnis o.Ä. zu erhalten.
- War das was ich tat, tatsächlich so schlimm das man ernsthaft das Handy beschlagnahmen muss? Habe ich hier irgendwas vertauscht oder übersehe ich meine eigene kriminelle Energie?

- Was habe ich zu erwarten?
-Bekomme ich mein Handy überhaupt noch wieder?
-Würde es sich lohnen einen Anwalt einzuschalten?

Liebe Grüße an alle und danke schonmal im Voraus.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von Tsosa):
für mich hört sich die Definition so an als würde das auf Personen zu treffen die heimlich jemanden Filmen

Nö.
unbefugt = nicht berechtigt, nicht bevollmächtigt


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Von "heimlich" steht im § 201 (hier: Abs. 1, Nr. 1) StGB nichts. Heimlichkeit ist auch nicht erforderlich. Unbefugtheit reicht. Gegen den Willen der Polizisten aufzunehmen wäre unbefugt. Ansonsten ist die Rechtsprechung zu 201 StGB nicht sehr einheitlich und es kommt auch sehr auf den Einzelfall an. Vgl. z.B. LG Kassel, Beschl. v. 23.09.2019 - 2 Qs 111/19 oder AG Frankenthal, 16.10.2020 - 4b Gs 1760/20 (später aufgehoben durch LG Frankenthal, 17.12.2020 - 7 Qs 311/20)

Zitat (von Tsosa):
Zudem sah ich es nicht ein, für diese Fahrt im Nachhinein zu zahlen nur weil man mir nicht geglaubt hat,


Wie kommst Du darauf, dass Du hättest zahlen müssen?

Zitat (von Tsosa):
War das was ich tat, tatsächlich so schlimm das man ernsthaft das Handy beschlagnahmen muss?


Den Begriff "schlimm" kennt das Gesetz nicht. Es besteht der Anfangsverdacht auf eine Straftat. Natürlich beschlagnahmt man da das entscheidende Beweismittel. Alles andere wäre ja witzlos.

Zitat (von Tsosa):
-Bekomme ich mein Handy überhaupt noch wieder?


Kommt drauf an, ob Du verurteilt wirst. Rein rechtlich kann es eingezogen werden.

Zitat (von Tsosa):
-Würde es sich lohnen einen Anwalt einzuschalten?


Zum jetzigen Zeitpunkt eher noch nicht. Ich jedenfalls würde mich argumentativ auf's LG Kassel (aaO ) beziehen, wobei es natürlich darauf ankommt, was die Polizisten während der Aufnahme sagten, und dann erstmal abwarten wie es weitergeht. Welchen Wert hat das Telefon denn?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Tsosa
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Wie kommst Du darauf, dass Du hättest zahlen müssen?


Einer der Polizisten sagte sie werden mir die Fahrt in Höhe von 54€ in Rechnung stellen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Dafür gibt es mE. keine Rechtsgrundlage, da es keine Verpflichtung gibt, ein Ausweispapier mitzufuhren.

Wenn die mündlich gemachten Angaben wahrheitsgemäß waren, hätte man solch eine Kostenrechnung erfolgreich anfechten können (bzw. sie wäre gar nicht gestellt worden - nur heiße Luft des Beamten)

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10633 Beiträge, 4199x hilfreich)

Zitat (von Tsosa):
Ich zückte mein Handy und filmte auf Snapchat die Namensplaketten der beiden Beamten und gab in kurzen Worten wieder, was die Beamten vor hatten


Ist §201 StGB hier überhaupt einschlägig?
Wenn es genau so war wie beschrieben, gab es zwar Videoaufnahmen, aber doch keine Tonaufnahmen.
Es wurde dann zu keinem Zeitpunkt das Wort eines Dritten aufgenommen.

-- Editiert von spatenklopper am 27.04.2021 16:52

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#6
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2016 Beiträge, 530x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Wenn es genau so war wie beschrieben, gab es zwar Videoaufnahmen, aber doch keine Tonaufnahmen.
Es wurde dann zu keinem Zeitpunkt das Wort eines Dritten aufgenommen.


Außer die Beamten haben währenddessen was gesagt oder gefragt, was er da macht... ich würde das anhand einer Schilderung aus 2 Sätzen nicht unbedingt annehmen, dass man es so sicher sagen kann ;-)

0x Hilfreiche Antwort

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