Handy gefunden...

23. Mai 2007 Thema abonnieren
 Von 
Laura07
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 9x hilfreich)
Handy gefunden...

Hi, mein Cousen hat einen Handy in einem einer Straßenecke auf einer Bank gefunden und hat es mitgenommen. Aber als er es mir verriet, hatte ich zuerst bedenken, dass das vielleicht nicht erlaubt sei.

1. Ist es eine Straftat, wenn amn eine Handy gefunden hat und ihn icht zur Polizei bringt?

2. Wenn die Person , dem das Handy gehört zur Polizei geht und die Seriennummer gibt, kann man das handy finden??

3. Mein C. hat die Carte die in dem Handy war weggeworfen, brngt das was???

Am liebsten würde ich ihm raten das Handy zur Polizei zu bringen.

Bitte um Antwort...

:dau:


..

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Araval
Status:
Schüler
(180 Beiträge, 44x hilfreich)

Wenn ihr das Handy nicht abgebt ist das eine Unterschlagung (Fundunterschlagung).
Das Entfernen und Wegwerfen der SIM-Karte könnte eine Sachbeschädigung darstellen.
Und ja, man kann das Handy
anhand der IMEI-Nummer immer indentifizieren.

Geht zur Polizei und gebt es dort ab, sonst kann das u. U. strafrechtliche Folgen nach sich ziehen.


-----------------
"Offizieller Sponsor des Bundesfinanzministeriums"

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#2
 Von 
Laura07
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 9x hilfreich)

@ Araval

"Und ja, man kann das Handy
anhand der IMEI-Nummer immer indentifizieren."

Und wie kann man das identifizieren??? iCh meine, die IMEI- Nummer, kann man die durch "Funk" oder " Umts" oder so ( ich weiß net richtig wie die alle heißen) herausfinden, oder ist diese nummer nur auf dem Handy markiert???

Ich habe ihm gesagt, dass er es abgeben soll. Er hat Angst bekommen und wir gehen heute noch dorthin zur abgabe, hoffe er muss nichts bezahlen...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Laura07
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 9x hilfreich)

:dau:

..........

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Laura07
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 9x hilfreich)

Bitte Anwortet mir!!!

:sweat: :sweat: :sweat: :sweat:


.......

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Araval
Status:
Schüler
(180 Beiträge, 44x hilfreich)

Ich werde dir hier garantiert keine ermittlungstaktischen Sachen posten. Gib das verd.... Handy gefälligst ab!
Überleg mal, wie du es finden würdest, wenn du was verlierst und es findet einer und behält es einfach.

Von der Straftat mal abgesehen, so ein Verhalten ist asozial.

-----------------
"Offizieller Sponsor des Bundesfinanzministeriums"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Laura07
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo????

Was soll denn das:

Ich habe einfache Fragen gestellt.

Hast du überhaupt mal meine Einträge gelesen!

Ich habe nur Angst, dass er Ärger bekommt, bevor er es abgibt, oder während er es abgibt.

Wir werden heute zur Polizei gehen!!!

Ich frage hier um Rat und nicht von irgendwelchen Idioten ange... zu werden!

Auf deine Hilfe kann ich verzichten

@ Araval ----> :kotz:


0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mega
Status:
Praktikant
(522 Beiträge, 137x hilfreich)

Glaubst du wirklich, hier Hinweise zu erhalten, wie du die Aufklärung einer Straftat möglicherweise erschweren kannst?!

Der einzige richtige Hinweis ist schon gegeben. Das Handy muss abgegeben werden, sonst macht man sich strafbar.

Die Tatsache, dass die SIM-Karte jetzt fehlt, lässt möglicherweise übrigens schon auf die Absicht schließen, das Handy zu unterschlagen. Alles, was jetzt noch kommt, macht die Sache nur erheblich schlimmer.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Laura07
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 9x hilfreich)

Ich weiß, dass es sehr blöd war die Sim karte wegzuschmeißen.

Ich habe es ihm auch gesagt, dass das Folgen haben wird.

ich weiss eben aber nicht welche, und die wollte ich hier wissen.

ich vermute der wird dafür auch etwas zahlen müssen, aber wenn er es abgigt dann war es keine Absicht, es zu unterschlagen.

Ich vermute, ich wurde ziemlich falsch verstanden...

:kotz:


...

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mega
Status:
Praktikant
(522 Beiträge, 137x hilfreich)

So einfach ist das auch nicht. Zunächst begeht man eine Unterschlagung, wenn man sich eine fremde Sache rechtswidrig zueignet. Auch der Versuch ist strafbar.

Rechtswidriges zueignen ist es auf jeden Fall, wenn man ein gefundenes Handy behält. Darüber brauchen wir nicht weiter reden.

Solange es sich nur um den Versuch einer Zueignung handelt, könnte die Herausgabe des Handys ein Rücktritt vom Versuch sein. Dann wäre keine Strafbarkeit gegeben.

Die Tatsache, dass in Zueignungsabsicht die SIM-Karte entfernt und weggeworfen wurde spricht auf jeden Fall dafür, dass wenigstens der Versuch der Zueignung anzunehmen ist.

Inwiefern auch schon von einer Vollendeten Unterschlagung ausgegangen werden kann - dann hätte die Herausgabe des Handys jendenfalls nicht unbedingt die Straflosigkeit zu Folge - kann ich nicht sagen. Wichtig wäre in meinen Augen hierbei auch zu wissen, wie lange das Handy denn schon bei Euch ist.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Laura07
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 9x hilfreich)

@ Mega

Seit heute morgen, als er zur Schule ging, in der nähe seiner Haltestelle.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
KleinerJurist
Status:
Lehrling
(1398 Beiträge, 260x hilfreich)

Dann geht morgen zur Polizei und sagt, ihr habt es gestern gefunden.

So wie es auch war und fertig.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
mega
Status:
Praktikant
(522 Beiträge, 137x hilfreich)

Dann denke ich, wird mann davon ausgehen können, dass ein Rücktritt vom Versuch möglich wäre, also Straffreiheit besteht, wenn ihr das Handy morgen abgebt.

Die Idee von Kleiner Jurist, das Handy einfach ohne nähere Erklärung über die fehlende SIM-Karte abzugeben ist unter Umständen ein ganz eleganter Weg.

1x Hilfreiche Antwort

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