Folgender Sachverhalt :
Handy wurde ordnungsgemäß im Februar von Herrn X gekauft und der Person y überlassen. ( Prepaid Karte ) Dies kann eindeutig bewiesen werden. Es kann nicht bewiesen werden, dass die Person Y Herrn X das Geld für das Handy gegeben hat.
Dieses Handy wurde bei einem WED im April gestohlen.
Die Verdächtigung der Polizei ( Durchsuchungsbeschluß : Herrn x wird verdächtigt das Handy der Person Y entwendet zu haben )
Das Handy wurde bei der Hausdurchsuchung nicht sichergestellt, weil Herr X das Handy nicht entwendet hat .
Bei der polizeilichen Vernehmung möchte Herr X gerne sagen, dass es sich um sein Handy handelt und ansonsten zum Sachverhalt keine weitere Angaben.
Richtig oder falsche Vorgehungsweise ?
Mögliche Strafrechtliche Konsequenzen ?
Verfahrenseinstellung oder Anklage ?
Besten Dank im voraus.
Handy gestohlen ? Mein Handy oder Dein Handy ?
27. Juni 2005
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Frage vom 27. Juni 2005 | 20:13
Von
Status: Praktikant (522 Beiträge, 92x hilfreich)
Handy gestohlen ? Mein Handy oder Dein Handy ?
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#1
Antwort vom 28. Juni 2005 | 09:50
Von
Status: Praktikant (774 Beiträge, 201x hilfreich)
Die richtige Vorgehensweise wäre meiner Meinung nach den wahren Sachverhalt anzugeben-
Angaben über den Fortgang des Verfahrens wären hier reine Spekulation....
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