Handy gestohlen ? Mein Handy oder Dein Handy ?

27. Juni 2005 Thema abonnieren
 Von 
nwg100
Status:
Praktikant
(522 Beiträge, 92x hilfreich)
Handy gestohlen ? Mein Handy oder Dein Handy ?

Folgender Sachverhalt :

Handy wurde ordnungsgemäß im Februar von Herrn X gekauft und der Person y überlassen. ( Prepaid Karte ) Dies kann eindeutig bewiesen werden. Es kann nicht bewiesen werden, dass die Person Y Herrn X das Geld für das Handy gegeben hat.

Dieses Handy wurde bei einem WED im April gestohlen.

Die Verdächtigung der Polizei ( Durchsuchungsbeschluß : Herrn x wird verdächtigt das Handy der Person Y entwendet zu haben )

Das Handy wurde bei der Hausdurchsuchung nicht sichergestellt, weil Herr X das Handy nicht entwendet hat .

Bei der polizeilichen Vernehmung möchte Herr X gerne sagen, dass es sich um sein Handy handelt und ansonsten zum Sachverhalt keine weitere Angaben.

Richtig oder falsche Vorgehungsweise ?
Mögliche Strafrechtliche Konsequenzen ?
Verfahrenseinstellung oder Anklage ?

Besten Dank im voraus.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Bernhard Diener
Status:
Praktikant
(774 Beiträge, 201x hilfreich)

Die richtige Vorgehensweise wäre meiner Meinung nach den wahren Sachverhalt anzugeben-
Angaben über den Fortgang des Verfahrens wären hier reine Spekulation....

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