Handy gestohlen und nun Gegenankalge

26. August 2013 Thema abonnieren
 Von 
Sibbel84
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Handy gestohlen und nun Gegenankalge

Hallo liebes 123recht Forum,
Und zwar wurde mir gestern mein Handy gestohlen.
Aber kommen wir erst einmal zur Vorgeschichte: Es gab da mal ein Typen dem mein Kumpel Geld gegeben hat was aber nie wieder auftauchte, ich versuchte immer wieder ihn auf Facebook anzuschreiben aber er blockte ab. Eines Tages wollte er dann meine Handynummer die ich ihn aber nicht gegeben habe. Nunja irgendwann kam er wohl an meine Nummer und hat mich auf Whatsapp angeschrieben dass er die Schulden nur im Zusammenhang mit Drogen gibt. Er wollte also etwas kaufen ich dachte mir natürlich ist es verkehrt dadrauf einzugehen anderer Seits hat er selber damit zu tun... Er hat mir dann ein Vorschlag gemacht, wodrauf hin ich meinte das er als erstes die Schulden geben soll als Absicherung. Er antwortete mit ja geht klar. Als wir treff Punkt und Zeit ausmachten hatte ich ein Kumpel bescheid gegeben damit auch ja alles richtig Läuft und er nicht blöd kommt das ich ihm nichts gebe. Dort angekommen kam der Typ mir auch schon entgegen ich bin an ihn vorbei und meinte das er ein Moment warten solle. Als ich dann an ihn vorbei weiter gegangen bin holte ich mein Handy raus und wollte mein Kumpel an rufen, dann bekam ich ein Schlag von hinten und der Typ hat mein Handy (Samsung Galaxys S4) aus der Hand gerissen als ich ihn hinterher gerannt bin, habe ich ihm gesagt es wird eine Anzeige geben darauf hin antwortete er mit Pech. Später sah ich dann mein Kumpel welcher erst fragwürdig guckte, dann aber auch sofort hinterher ist. Als wir sie dann verloren hatten, kam ich auch nicht auf die Idee vor lauter hektik die Polizei zu rufen, bin erstmal nach Hause um das Handy zu sperren. Darauf hin mit dem Namen der IMEI Nummer zur Polizei und Anklage erstellen (dabei habe ich allerdings nicht gesagt das ich mich mit ihm eingetlich treffen wollte warum auch ich hatte ja nichts dabei), da ich aber erst 17 bin muss meine Mutter dafür unterschreiben. Als ich also zuhause war habe ich ihn gefragt ob es dass wert war, hat er geantwortet das er dann eine Anzeige wegen Drogenhandel gegen mich stellen will, und er hätte viele Zeugen. Nun ist die Frage gilt ein einfacher Text über Facebook und Whatsapp als Beweis dafür oder will er mich einfach nur Einschüchtern ? Ich hatte selber Cannabis Konsumiert was aber Ewigkeiten her ist. Nun die Frage kann es da für mich sehr schlecht enden oder muss ich mir weiter keine Gedanken machen ? Ich entschuldige mich auch für die vielen Rechtschreibung und Grammatik Fehler. Ich werde in 2 Stunden mit meiner Mutter zur Polizei fahren und bitte um schnelle Antwort. Vielen Dank im Vorraus
LG Sibbel 84

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sibbel84
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hat denn niemand einen Rat was ich jetzt tun könnte oder bin ich da in eine Zwickmühle geraten ?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
GROC
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 691x hilfreich)

quote:
gilt ein einfacher Text über Facebook und Whatsapp als Beweis dafür


Das kommt immer auf den Inhalt im Einzelfall an. Da solche Beweise relativ schwer zu fälschen sind, im Zweifel durchaus.

Allerdings hast du ja eine Erklärung - du bist nur zum Schein auf sein Angebot eingegangen, um dein Geld wiederzubekommen.

quote:
will er mich einfach nur Einschüchtern ?


Natürlich.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sibbel84
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hey GROC,
vielen Dank für deine Antwort erstmal.
Ich habe es der Polizei jetzt anders geschildert das ich ihn nicht kenne was ich ja auch nicht tue. Aber habe ich mir damit jetzt selber ins Bein geschossen dadurch das ich ihn als Fremden hingestellt habe ??

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
GROC
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 691x hilfreich)

"Ich kenne ihn nicht" bedeutet nicht "der ist keiner von meinen Freunden", sondern "ich hatte noch nie Kontakt zu dem". So gesehen war das dann schon mal eine falsche Aussage (keine "Falschaussage", denn als Beschuldigter muß man nicht die Wahrheit sagen, außerdem war es nicht vor Gericht).

Glückwunsch, die Regel "wer dreimal lügt, dem glaubt man nicht", kennst du? Wenn es am Ende auf Glaubwürdigkeit ankommt, hast du damit schon mal einen fetten Minuspunkt.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
zwitschervogel
Status:
Schüler
(302 Beiträge, 148x hilfreich)

Warum sagt man denn bitte den kenne ich nicht? Das kommt doch normalerweise eh irgendwann raus...

-----------------
"--
Ich bin ein kleiner harmloser Zwitschervogel"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.771 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen