Handy vor über einem Monat gefunden - hat x sich strafbar gemacht?

1. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
123abc258
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Handy vor über einem Monat gefunden - hat x sich strafbar gemacht?

hallo,

person x hat ein handy vor über einem monat gefudnen und kam leider nicht dazu das handy bei der Polizei abzugeben. hat person x sich nun strafbar gemacht, oder kann person x das handy sorglos bei der polizei abgeben?

beste grüße



-- Editiert von 123abc258 am 01.11.2019 18:32

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Strafbar ist nur Vorsatz. Wenn er das Ding jetzt "ohne Not" abgibt, wird wohl man keinen Vorsatz annehmen.

Anders wäre es, wenn er mit dem Ding erwischt würde o.ä. Dann würde man ihm sicher nicht abnehmen, dass er es gerade abgeben wollte.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 01.11.2019 18:38

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#2
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 309x hilfreich)

Zitat (von 123abc258):
kann person x das handy sorglos bei der polizei abgeben?
Ich antworte einmal ganz penibel:

Zitat (von 965 (2) BGB):
Kennt der Finder die Empfangsberechtigten nicht oder ist ihm ihr Aufenthalt unbekannt, so hat er den Fund [..] unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen [..]


Dieses "Sorglos" würde ich daher streng genommen rausnehmen. Wurde das Gerät zudem als gestohlen gemeldet (was sich unserer Kenntnis entzieht), könnte die Angelegenheit noch interessant werden (bei einer Einbehaltungsdauer von >1 Monat). Wie dem auch sei: das einzig "Richtige" wäre, spätestens morgen das Gerät abzugeben.

-- Editiert von DeusExMachina am 01.11.2019 20:02

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120136 Beiträge, 39834x hilfreich)

Zitat (von 123abc258):
kam leider nicht dazu das handy bei der polizei abzugeben

Und warum genau nicht? Das müsste man prüfen, denn § 965 BGB spricht von "unverzüglich" also "ohne schuldhaftes Verzögern".


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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