Hallo!
Ich Habe eine Frage zu einer Strafrechtlichen Angelegenheit. Mein Telefon wurde eingezogen, weil damit illegale Unterhaltungen geführt wurden. Es sind Nachrichten, die die Polizei als Beweislast gebraucht haben. Das Gerichtsurteil ist gefallen und die Richterin hatte gefragt, ob ich noch das Handy haben möchte, meinte "Ja". Sie meinte ob ich damit Unterhaltungen geführt habe in der Strafsache. Natürlich traf das zu. Und nun wird das Telefon einhalten. Habe ich noch Chancen es wiederzubekommen? Wenn ich sage z.b. Ich stelle das Telefon auf Werkseinstellungen zurück, so dass ich keine Kontakte mehr habe und Nummern ?.. bitte um Antwort. MfG
Handy wurde einbehalten
10. Januar 2017
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Frage vom 10. Januar 2017 | 01:37
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Handy wurde einbehalten
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#1
Antwort vom 10. Januar 2017 | 10:32
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9517x hilfreich)
Zitat:Habe ich noch Chancen es wiederzubekommen?
Realistisch gesehen nicht.
Wie lange ist das Urteil denn her? Mehr als eine Woche? Dann ist es ohnehin vorbei, denn die Einziehung wurde hier "im Urteil" ausgesprochen (nicht in einem Nachgangsverfahren), könnte also ohnehin nur mit den normalen Rechtsmitteln (z.B. Berufung) angefochten werden. Und da ist die Frist = 1 Woche.
#2
Antwort vom 10. Januar 2017 | 19:25
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Es ist ca. 1 Monat her. Möchte ja auch nicht in Berufung. Könnte man evtl den Ermittlungsleiter nochmal kontaktieren oder hat er damit nichts zu tun?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 11. Januar 2017 | 04:00
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9517x hilfreich)
ZitatEs ist ca. 1 Monat her. Möchte ja auch nicht in Berufung. Könnte man evtl den Ermittlungsleiter nochmal kontaktieren oder hat er damit nichts zu tun? :
Der hat damit nichts zu tun. Das Handy wurde vom Gericht rechtskräftig (da mehr als 1 Woche her) eingezogen. Der Drops ist gelutscht.
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