Handyverträge wegen Provision

17. November 2005 Thema abonnieren
 Von 
scasio
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Handyverträge wegen Provision

Hallo!

Ist es rechtens Handyverträge abzuschließen, nur um an eine Provision zu kommen. Zumal die Provision höher ist, als die gesamten monatlichen Gebühren von 24 Monaten?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1434x hilfreich)

Guten Tag,

Ihre Anfrage ist unklar. Wer schließt die Verträge ab? Wer bekommt die Provision? Sind dies gültige Handyverträge? Was ist der Hintergrund der Anfrage? Bitte ergänzen Sie die Informationen.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
scasio
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Eine Firma würde 100 Handyverträge abschließen bei einem Mobilfunkanbieter über einen Händler abschließen. Der Händler erhalt Provision. Der Händler gibt jedoch dann die Provision an die Firma weiter.
Die Handys, sowie die Karten werden nicht genutzt.

Die Firma hat die Provisionen erhalten (z.B. 10.000 Euro) und zahlt am Ende bei einem 24 Monatsvertrag nur 8.000 Euro Grundgebühr. Hat somit dann a) schnell liquide Mittel erhalten und b) zahlt dafür weniger als sie bekommen hat. Es stand sogar vor dem Vertragsabschluss fest, dass der Vertrag nicht länger als 24 Monate laufen soll.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30224 Beiträge, 9544x hilfreich)

Daran ist nichts strafbar. Der Händler kann mit seiner Provision machen, was er will. Wenn er sie verschenken will, kann er das tun.

Diese Verfahrensweise ist auch im kleinen oft anzutreffen. Person A meldet sich bei einem Afilliate-Programm an, wirbt sich (wenn nach AGB erlaubt) selber (Mobilfunkvertrag + Handy). Erhält z.B. 40,00 € Provision, verkauft das erhaltene Handy für z.B. 300,00 € bei eBay und läßt die SIM-Karte ungenutzt liegen und bezahlt halt z.B. 24 x 10,00 € Grundgebühr für die Mindestvertragslaufzeit. Unter dem Strich 100,00 € Gewinn und 340,00 € sofort verfügbar, wovon man 240,00 € in mtl. 'Raten' á 10,00 € zurückzahlt = nichts strafbar.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

-- Editiert von !streetworker! am 17.11.2005 15:19:28

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