Hat sich der Mann einer Vergewaltigung strafbar gemacht?

9. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
guest-12310.01.2020 10:15:08
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hat sich der Mann einer Vergewaltigung strafbar gemacht?

Ich schildere einfach mal, worum es geht: Mann 20 und Frau 20 laufen nach dem club zu F mit einer Freundin zu ihr nach Hause, weil er bei ihr übernachten möchte. Sie lässt ihn bereits auf dem Weg zu ihr wissen, dass sie an keinen sexuellen Handlungen interessiert ist.
Sie teilen sich dann ein Bett und eine Decke. Nach kurzer Zeit beginnt er Kontakt zu suchen und es kommt zu Oralverkehr und Verkehr mit der Hand mit seinem Genital. Währenddessen hat sie ihn erkennen lassen, dass sie das eigentlich nicht möchte. Als sich mit seiner Hand ihrer Intimsphäre nähert, wehrt sie sich und drückt seine Hand weg. In Bezug auf die anderen Handlungen des Mannes setzt sich die Frau nicht physisch zu Wehr.

Die Frage die sich mir als Laie nun stellt, ist ob einfach nur die Möglichkeit besteht, dass ein Strafantrag Aussicht auf Erfolg hat. Wenn ja worauf würde es hierbei ankommen und wie wahrscheinlich ist es, dass der Anzeige überhaupt Beachtung geschenkt wird. Und ist der der Tatbestand an sich ausreichend erfüllt?

Ich würde mich über eine Antwort freuen, wenn man hierbei nur Vermutungen anstellen kann nehme ich auch diese gerne an.


-- Editiert von Lawlaie am 10.01.2020 00:38

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3 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat (von Lawlaie):
Währenddessen hat sie ihn erkennen lassen, dass sie das eigentlich nicht möchte.


Sie möchte es "eigentlich" nicht, tut es aber trotzdem freiwillig? Und er soll erkannt haben, dass sie es nicht möchte, obwohl sie mittendrin ist, "es" zu tun?!

Zitat (von Lawlaie):
Als sich mit seiner Hand ihrer Intimsphäre nähert, wehrt sie sich und drückt seine Hand weg


... was er dann insoweit "akzeptiert" hat?

Zitat (von Lawlaie):
Die Frage die sich mir als Laie nun stellt, ist ob einfach nur die Möglichkeit besteht, dass ein Strafantrag Aussicht auf Erfolg hat


Eine Strafanzeige....

Nein, hätte sie der Beschreibung nach, zumindest so wie ich sie verstehe, nicht, da keine Straftat ersichtlich ist.

Zitat (von Lawlaie):
dass der Anzeige überhaupt Beachtung geschenkt wird.


Anzeigen wird immer Beachtung geschenkt, wenn sie geeignet sind den Verdacht auf eine Straftat zu begründen.

Zitat (von Lawlaie):
Und ist der der Tatbestand an sich ausreichend erfüllt?


Wie gesagt: Der bisherigen Beschreibung nach nicht.

Und ganz allgemein (unabhängig von diesem Fall) : der Gesetzgeber hat meines Erachtens bei der letzten großen Verschärfung des Sexualstrafrechts außer Acht gelassen, dass Menschen, in diesem Fall halt meist Männer, nicht mit hellseherischen Fähigkeiten ausgestattet sind. Was heutzutage, rein dem Wortlaut des Gesetzes nach, eine Sexualstraftat ist, bzw. sein kann, ist wirklich erstaunlich. Gottlob biegen das die Staatsanwaltschaften und Gerichte in der täglichen Arbeit soweit wieder gerade.

Nur ein Beispiel:

Ein 18jähriger, der seine neue 17jährige Freundin spontan auf einen Wochenendurlaub einlädt, wo es dann zum komplett freiwilligen Sex kommt, hat sich potentiell nach § 182, Abs. 2 StGB einer Sexualstraftat schuldig gemacht, da man die Einladung in den Urlaub prinzipiell, also dem Gesetzeswortlaut nach, als "Entgelt für Sex" bewerten könnte.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12310.01.2020 10:15:08
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort. Ich wusste nicht ganz was mich hier erwartet und hatte nicht mit so einer qualifizierten Antwort gerechnet und mir deshalb, wie es scheint, nicht ausreichend Mühe bei der Beschreibung gemacht.
Fehlerhaft ist zum einen, dass erst während des Akts Wiederworte von der Frau ausgehen.
Sie lässt ihn bereits vorher, als er sich annähert und beginnt sie anzufassen, wissen dass sie das eigentlich nicht möchte und wiederholt sich auch öfters. Allerdings kann man die Wiederworte in der konkreten Form so verstehen, dass sie es nicht umbedingt will, aber es hinnimmt und sich nicht großartig daran stört.

Außerdem wurde der Versuch, in ihre Intimsphäre zu gelangen, mehrmals wiederholt und jedesmal gleichermaßen verhindert.

-- Editiert von Lawlaie am 10.01.2020 03:32

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Nunja... "eigentlich" nicht möchte ist halt ein weiter Begriff.

"Ich möchte eigentlich keinen Oralverkehr bei Dir durchführen, mache es jetzt aber mal trotzdem, um dir einen Gefallen zu tun" und weil es mich auch nicht wirklich großartig stört"

ist halt was anderes als:

"Ich will keinen Oralverkehr, lass mich in Ruhe und nimm die Pfoten weg"

Ich will jetzt auch nicht zu sehr abschweifen, und bin auch schon ein paar Tage älter, Mittvierziger, und die heutige Jugend mag es vielleicht etwas anders sehen und beurteilen, aber seit Jahrzehnten gehörte beim "Liebesspiel" zwischen Mann und Frau ein gewisses "leichtes zieren" der Frau einfach dazu.

Ich hatte im Alter von 16 bis 18 einen Freundeskreis in dem ich mit ein paar Jahren Abstand der Jüngste war, die anderen waren alle Anfang/Mitte 20, also auch die Mädels mit denen ich dann mal nach einer Nacht im Club (damals hiess das noch Disco) im Bett gelandet bin.

Damals habe ich dann mangels ausreichender Erfahrung so "leichte Abwehrmaßnahmen" wie:

"Hey was machst du denn da, wo sind denn deine Finger, lass das mal sein"

komplett ernst genommen und "mich zurückgezogen", auf die Seite gedreht und der jeweiligen Lady eine gute Nacht gewünscht.

Na Hallo,... da war aber was los:

"Bist Du bescheuert, komm jetzt her und f*ck mich gefälligst, Du Spinner"

Darum: Mit dem "Erkennen" ist das immer so eine Sache für sich.



Zitat (von Lawlaie):
Sie lässt ihn bereits vorher, als er sich annähert und beginnt sie anzufassen, wissen dass sie das eigentlich nicht möchte und wiederholt sich auch öfters.


War das die Szene nach dem Oralverkehr, oder schon vorher?

Letztendlich sehe ich den Tatbestand hier immer aber noch nicht verwirklicht. Ganz davon abgesehen stellt sich natürlich auch noch die Frage der Nachweisbarkeit. Der junge Herr wird die ganze Szene wahrscheinlich etwas anders schildern. Wenn vielleicht auch nicht vom reinen Ablauf her, aber doch vom Empfinden. Und das - vielleicht- sogar mit "gutem Gewissen".

Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass das Beschriebene ausreicht, als dass hier irgendeine Staatsanwaltschaft Anklage erheben würde.

Es ist einem natürlich trotzdem unbenommen Anzeige zu erstatten, solange man bei der Beschreibung der Angelegenheit bei der Wahrheit bleibt, nichts weglässt und nichts hinzu erfindet.

Vielleicht sollte man aber vorher (falls man sich grds. für eine Anzeige entscheidet) noch mal in sich gehen und versuchen sich in die Rolle des jungen Herrn zu versetzen, wie er die ganze Angelegenheit möglicherweise wahrgenommen und empfunden hat. Denn auch wenn das Verfahren letztendlich eingestellt werden sollte, ist der Makel einer Strafanzeige wegen eines Sexualdelikts, insbesondere Vergewaltigung, nicht so ohne.

Und man muss sich natürlich ganz realistisch mit der Möglichkeit vertraut machen, dass hier mit ziemlicher Sicherheit keine Anklage erhoben wird, was dann wahrscheinlich noch mal extra frustrierend wäre.

Abseits vom juristischen kann ich für die Zukunft nur den Rat geben, es wirklich deutlich zu machen wenn man keine sexuellen Aktivitäten vollziehen möchte und es nicht dennoch mehr oder weniger freiwillig zu tun, obwohl man es "eigentlich" nicht möchte.



2x Hilfreiche Antwort

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