Hat sich einer der beiden Strafbar gemacht?

11. November 2023 Thema abonnieren
 Von 
Interessierter_Laie_1
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)
Hat sich einer der beiden Strafbar gemacht?

In meiner Klasse gibt es einen 17 jährigen der sich auf einer Dating App als 18 jähriger ausgegeben hatte. Er hatte dann mit einer fast doppelt so alten Frau geschlafen. Die Frau ist anscheinend darauf reingefallen das er schon 18 ist. Als die 33 Jährige Frau das dann anscheinend paar Tage danach herausfand zeigte sie sich bei der Polizei selber an.

Hat sich einer der beiden Strafbar gemacht? Meines Wissens Nach ist es nämlich verboten als unter 18 Jährige Person mit über 18 Jährigen Personen zu schlafen. Hat der Jugendliche sich strafbar gemacht? Ich denke nämlich irgendwie das bei der 33 Jährigen Frau § 16 StGB Irrtum über Tatumstände greifen wird. Den die Frau dachte ja das er tatsächlich schon 18 ist.

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116291 Beiträge, 39240x hilfreich)

Zitat (von Interessierter_Laie_1):
Meines Wissens Nach ist es nämlich verboten als unter 18 Jährige Person mit über 18 Jährigen Personen zu schlafen

Nö, ist es nicht.

Es ist nicht mal verboten als unter 18 Jährige Person mit über 18 Jährigen Personen Sex zu haben - sofern die unter 18 Jährige Person kein Kind mehr ist und die über 18 Jährige Person entweder nicht "unter Ausnutzung einer Zwangslage" handelt oder älter als 21 ist und "die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt".


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2007 Beiträge, 528x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Es ist nicht mal verboten als unter 18 Jährige Person mit über 18 Jährigen Personen Sex zu haben - sofern die unter 18 Jährige Person kein Kind mehr ist und die über 18 Jährige Person entweder nicht "unter Ausnutzung einer Zwangslage" handelt oder älter als 21 ist und "die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt".


Fast. :-)

Das mit der Zwangslage ist richtig.
Dass das ganze nicht gegen Entgelt erfolgen darf, hast du "unterschlagen".

Die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzen, ist nur in der Kombination >21 und <16 strafbar. Spiel im vorliegenden Fall also keine Rolle, da die Kombination 33 und 17 nicht darunter fällt.

Ergo könnte "die Frau" theoretisch ohne sich strafbar zu machen "die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzen". :P

-- Editiert von User am 12. November 2023 02:35

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30503 Beiträge, 5450x hilfreich)

Zitat (von Interessierter_Laie_1):
In meiner Klasse gibt es einen 17 jährigen der sich auf einer Dating App als 18 jähriger ausgegeben hatte. Er hatte dann mit einer fast doppelt so alten Frau geschlafen.
Hat dir das der 17jährige oder die Frau erzählt?
:???:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 259.950 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
105.312 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen