Hauptbahnhof Bundespolizeikontrolle

29. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
OpusDe
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Hauptbahnhof Bundespolizeikontrolle

Hallo liebe Forumgemeinschaft,

ich bin gestern, mit einem Freund, am Hauptausgang des Bahnhofs von der Bundespolizei aufgefordert worden unsere Ausweise zu zeigen und gefragt ob wir Waffen oder BTM bei uns haben. Nach wiederholtem eindringlichen Fragen der Beamten erwähnte ich gerade das Jurastudium begonnen zu haben. Woraufhin einer der Beamten meinte, ich wüsste dann ja über die Folgen meiner Antwort Bescheid... Was auch immer das bedeuten soll.
Nun stell ich mir hier schon die Frage, ob eine Aufklärung über meine Rechte deshalb nicht mehr vollzogen werden muss.

Hintergrundinformationen:
Wir waren gerade aus dem Zug von Berlin aus gekommen und hatten ein Partywochenende in der Hauptstadt verbracht. Bei mir im Rucksack waren noch ungefähr drei bis vier Gramm Marihuana, ein Gramm Speed und 0,1 Gramm MDMA-Kristalle. Das Marihuana war in einem großen Beutel in dem drei kleine Beutel waren; das Speed war in einem kleinen Dosierer und das MDMA war in einem Glassröhrchen.

Nach einer kurzen Bedenkzeit informierte ich die Beamten über den Besitz.
Daraufhin sind wir in den Untersuchungsraum geleitet worden.

Die Beamten haben keine weiteren Substanzen gefunden. Sie meinten die freiwillige Herrausgabe wurde vermerkt.


Nun bezieht sich meine erste Frage direkt auf den Fund selbst:
Wie schätzt Ihr die Menge sowie die verschiedenen Substanzen des BTM Fundes ein - ob eine Einstellung wegen Geringfügigkeit für Wahrscheinlich ist?

Die zweite Frage bezieht sich auf meine Person:
Am Montag morgen habe ich noch konsumiert; kann ich diesen Umstand zu einem Vorteil machen?

Die dritte Frage bezieht sich auf eine Untersuchung des Fundes:
Das Marihuana war sehr komisch in der Wirkung; ist es der Polizei möglich die genaueren Inhaltsstoffe zu ermitteln und welche Auswirkungen hätte eine solche Anfrage?


Schon im voraus Vielen Dank!

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von OpusDe):
ob eine Einstellung wegen Geringfügigkeit für Wahrscheinlich ist?


Ich sehe die allgemeine Wahrscheinlichkeit schon nicht besonders hoch ein, je nach Bundesland in dem Ihr kontrolliert wurdet, kann diese noch bescheidener ausfallen.

Zitat (von OpusDe):
Am Montag morgen habe ich noch konsumiert; kann ich diesen Umstand zu einem Vorteil machen?

Angaben zum Konsum bereits gemacht?
Führerschein vorhanden, oder in Planung?

Zitat (von OpusDe):
Nun stell ich mir hier schon die Frage, ob eine Aufklärung über meine Rechte deshalb nicht mehr vollzogen werden muss.


Zu viele amerikanische Krimis, oder schlechte deutsche Serien gesehen?

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#2
 Von 
OpusDe
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Ich sehe die allgemeine Wahrscheinlichkeit schon nicht besonders hoch ein, je nach Bundesland in dem Ihr kontrolliert wurdet, kann diese noch bescheidener ausfallen.

Das Bundesland ist NRW, also zumindest nicht Bayern

Zitat (von spatenklopper):
Angaben zum Konsum bereits gemacht?
Führerschein vorhanden, oder in Planung?


Nein, habe nichts erwähnt.
Führerschein vorhanden bin uach schon aus der Probezeit raus.

Zitat (von spatenklopper):
Zu viele amerikanische Krimis, oder schlechte deutsche Serien gesehen?

Das ist mir nur aufgefallen, weil der Beamte dann aufgehört hat weiter zu sprechen.


0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Bin gerade etwas in Eile:

Zu viel Speed für Einstellung in NRW.

Führerschein wird Probleme geben.

Belehrung war (noch) nicht erforderlich.

Später gerne ausführlicher...

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von OpusDe):
Das Bundesland ist NRW, also zumindest nicht Bayern


Die stehen sich, aktuell zumindest, in nichts nach.

Zitat (von OpusDe):
Nein, habe nichts erwähnt.


Dann solltest Du das auch unbedingt bleiben lassen, ansonsten ist dein Führerschein sofort weg.

Zitat (von OpusDe):
Führerschein vorhanden


Du wirst dann vermutlich in Kürze Post von der Führerscheinstelle bekommen, und mindestens ein fachärztliches Gutachten gefordert werden.
Zitat (von OpusDe):
Am Montag morgen habe ich noch konsumiert

Sollte das im Gutachten nachgewiesen werden, ist der Lappen weg und die MPU gebucht....

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
OpusDe
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):

Später gerne ausführlicher...


Gerne nehm ich dein Angebot der ausfühlicheren Antwort an.


Zitat (von spatenklopper):
Die stehen sich, aktuell zumindest, in nichts nach.


Auweh naja wir werden seh'n wohin mich das bringt...

Zitat (von spatenklopper):
Du wirst dann vermutlich in Kürze Post von der Führerscheinstelle bekommen, und mindestens ein fachärztliches Gutachten gefordert werden.


Kommt die Aufforderung direkt oder erst nachdem über meinen Sachverhalt bei der Staatsanwaltschaft entschieden wurde.
Bei einem Freund wurde erst das Verfahren eingestellt und erst im Anschluss kam die Aufforderung für ein Drogentest und MPU


0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat (von OpusDe):
Gerne nehm ich dein Angebot der ausfühlicheren Antwort an.


Zitat (von !!Streetworker!! ):
Zu viel Speed für Einstellung in NRW.


In NRW können Amphetamine nur bis 0,5g nach 31a BtMG eingestellt werden. Es wird daher eine Verurteilung zu einer Geldstrafe geben.

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Führerschein wird Probleme geben.


Der Besitz von harten Drogen (alles ausser Cannabis) führt so gut wie immer zu Massnahmen der Führerscheinstelle. Drogenscreening, fachärztliches Gutachten... ob die Führerscheinstelle erst den Ausgang des Strafverfahrens abwartet, oder nicht, ist deren Entscheidung.

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Belehrung war (noch) nicht erforderlich.


Belehrt muss man erst werden, wenn man Beschuldigteneigenschaft innehat. Das war zum dem Zeitpunkt der Ansprache/Frage noch nicht der Fall. Dort war man allenfalls Verdächtiger.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Nichtsdestotrotz kann es ggf. Später mit diversen Zulassungen geben (Berufsbezogen), wenn dann mal die Akte auf dem Tisch kommt und es zur Frage der Zuverlässigkeit kommt.

Es sind schon Leute mit weniger, später bitter auf den Allerwertesten gefallen.

Berufsbedingt kann ich dir sagen, dass es absolut einfach ist, die THC Konzentration zu ermitteln. Das geht über HPLC sehr einfach.

-- Editiert von Albarion am 02.11.2019 09:31

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#8
 Von 
3113
Status:
Praktikant
(558 Beiträge, 122x hilfreich)



..und schon ne Alternative zum Staastsexamen gefunden?

Signatur:

3113

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zumindest das erste Staatsexamen wird kein Problem sein. Ich kenne einen Dipl. Jur. , der seinerzeit 18 Monate Freiheitsstrafe wegen BTM hatte und dennoch das 1. Staatsexamen ablegen konnte.

Und bei der hier zu erwartenden Strafe dürfte auch das 2. kein großes Problem werden. Der Eintrag wird nicht ins FZ kommen und aus dem BZR ist er nach 5 Jahren raus. Es sollte nur nichts neues mehr dazukommen... Weswegen man sich eine Alternative zum Drogenkonsum (Besitz, Erwerb...) suchen sollte :devil: wenn man tatsächlich mal Volljurist werden möchte.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 02.11.2019 11:30

1x Hilfreiche Antwort

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