Moin ,
mir wurden mehrere Fälle des Gewerbsmäßigen Betruges vorgeworfen.
Nachdem der Anklagetext vom Amtsgericht kam hat mein RA ein schreiben gesendet und heute kam vom Gericht der Beschluss das die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt wurde.
Begründet wurde dies mit Fehlern in der Anklageschrift , der Tatsache das die 12 Monatigen Ermittlungen nichts außer meinem Alter und eine alte Vorstrafe ergeben haben & das aus der Sachlage nicht ablesbar wäre wie ich den Anschuldigungen begegnen könnte.
Soweit so gut , klingt fast zu schön um wahr zu sein.
Hat die Staatsanwaltschaft jetzt trotzdem die Möglichkeit noch einmal Klage zu erheben oder ist die Sache jetzt sozusagen wirklich durch?
Beste Grüße
Hauptverfahren abgelehnt
27. April 2021
Thema abonnieren
Frage vom 27. April 2021 | 13:45
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hauptverfahren abgelehnt
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 27. April 2021 | 13:54
Von
Status: Lehrling (1595 Beiträge, 464x hilfreich)
Die Staatsanwaltschaft kann nach § 210 Abs. 2 StPO sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einlegen
#2
Antwort vom 27. April 2021 | 14:25
Von
Status: Student (2085 Beiträge, 552x hilfreich)
Und auch wenn der Beschluss über die Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens rechtskräftig wird, könnte das Verfahren aufgrund neuer (!) Tatsachen oder Beweismittel wieder aufgenommen werden.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Strafrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 27. April 2021 | 14:53
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatUnd auch wenn der Beschluss über die Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens rechtskräftig wird, könnte das Verfahren aufgrund neuer (!) Tatsachen oder Beweismittel wieder aufgenommen werden. :
Würde denn hier eine ausführlichere Anklageschrift welche bereits bestehende Tatsachen / Beweismittel aufgreift ausreichen oder müssten tatsächlich neue Beweismittel auftauchen?
Und jetzt?
Schon
282.746
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
9 Antworten
-
16 Antworten
-
8 Antworten
-
9 Antworten
-
6 Antworten
-
11 Antworten