Hallo,
ich bin 22, und hatte vor einem Jahr einen riesen Fehler begangen, in dem ich Ware (im Wert von 19.90€) gestohlen habe. Ich war zu dem Zeitpunkt 21 Jahre.
Als ich dann einen Brief bekam indem stand das ich Ware im Wert von 70 € geklaut haben soll war ich völlig fassungslos.
Ich weiß nämlich, dass die Detektivin die mich erwischt hatte erst 70€ eintrug und als ich sie darauf ansprach, das es gar nicht 70 € sind sondern 19,90, hat sie das vor meinen Augen korrigiert...
Ich rief dann bei einer Sachberarbeiterin an und bat sie nochmal darum in mein Protokoll nach zu schauen sowas muss ja aufgehoben werden , dacht ich mir. Gott sei Dank bekam ich auch von ihr die Bestätigung, das auf dem Protokoll die Korrektur zu sehen ist, sie empfahl mir einen Brief zu schreiben. Dies tat ich dann auch und bat darum noch mal in den Protokoll rein zu schauen.
Nun haben die mich zu einer Hauptverhandlung eingeladen, ich habe total Angst, wer wird alles in so einer Hauptverhandlung dabei sein? Und dürfen Zuschauer einfach rein kommen?
Desweiteren möchte ich gerne wissen was mich erwartet, und wie ich mich zu verhalten habe, was ich sagen soll...
Kann mir jemand erklären, was ich mit diesen Begriffen Strafbefehl
Anklage und Einstellung anfangen kann... ich bin sehr verzweifelt, und würde mich über jede ANtwort freuen... Danke im Vorraus
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Hauptverhandlung, Strafbefehl, Anklage ???
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
quote:
Nun haben die mich zu einer Hauptverhandlung eingeladen,
hmm... Das ist alles höchst merkwürdig.
1. Normalerweise gibt es wegen einem erstmaligen kleinen Ladendiebstahl keine Hauptverhandlung, sondern eine Verfahrenseinstellung wegen Geringfügigkeit. Aber ok...
2. Wenn die Ermittlungen abgeschlossen sind, entscheidet der Staatsanwalt, was passiert. Wenn er das Verfahren nicht einstellt, beantragt er entweder einen Strafbefehl, oder er schreibt eine Anklageschrift. Entscheidet er sich für letzteres, schickt er diese ans Gericht, welches dann widerum prüft, ob die Anklage zugelassen wird. Vorher schickt Ihnen das Gericht diese Anklage zu, um Ihnen Gelegenheit zu geben, etwas dazu zu sagen. Danach wird dann die Anklage zugelassen, bzw. das Hauptverfahren eröffnet und es wird ein Termin festgesetzt, an welchem die Hauptverhandlung stattfindet. Am Ende der Verhandlung gibt es ein Urteil.
3. Eine Hauptverhandlung ist öffentlich. Auf jeden Fall dabei ist der Richter, ein Protokollführer, ein Staatsanwalt und ein Angeklagter (also Du). Daneben können auch Pressevertreter der örtlichen Lokalzeitung, eine Schulklasse oder einfach nur interessierte Bürger sein. Damit muss man leben. Meistens ist aber gar kein Zuschauer da.
4. Die ganze Geschichte ist ungewöhnlich.
a) Wieso wurde das Verfahren nicht eingestellt? Gibt es Vorstrafen?
b) Wieso wurde kein Strafbefehl gemacht, wie in derartigen Routinefällen üblich?
c) Wurde Ihnen keine Anklage zugeschickt, bevor die Hauptverhandlung angesetzt wurde?
Irgendwas fehlt hier an dieser geschichte, ich weiß nur nicht, was....
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"justice"
ach ja der Termin ist schon morgen daher bitte ich sehr um schnelle Antworten
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Doch ich bekam erst einen Brief in dem stand das mir diese Tat vorgeworfen wird, ich hab mich dazu geäußert und alles gestanden.
Ich war zuvor nicht vorbestraft. Ich habe ja erwähnt das es eigentlich 19,90€ gewesen ist aber im Brief stand 70 € das heißt das es schon nicht mehr Geringfügig ist oder nicht?
In diesem Brief wollten sie alles abschließen ich weiß jetzt nicht ob es ein Strafbefehl oder eine Anzeige ist, ich kenne mich mit diesen ganzen Begriffen sehr schlecht aus
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quote:
In diesem Brief wollten sie alles abschließen ich weiß jetzt nicht ob es ein Strafbefehl oder eine Anzeige ist, ich kenne mich mit diesen ganzen Begriffen sehr schlecht aus
Ja, aber dann sollte man zumindest lesen, was auf dem Brief draufsteht und dieses dann hier zitieren. Dann muss man sich nicht alles zusammenreimen.
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Doch ich bekam erst einen Brief in dem stand das mir diese Tat vorgeworfen wird
Stand da vielleicht dick und fett "Anklageschrift" drüber? Dann war es die Anklageschrift. Stand etwas anderes drüber, war es etwas anderes.
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weiß jetzt nicht ob es ein Strafbefehl oder eine Anzeige ist,
Ein Strafbefehl ist es sicherlich nicht, denn dann gäbe es keine Hauptverhandlung, es sei denn, Sie hätten gegen einen Strafbefehl Einspruch eingelegt. Eine "Anzeige" ist es nun ganz sicher nicht, denn die Anzeige hat am Tag Ihres Diebstahls wohl das Kaufhaus erstattet. Über diese Phase sind wir ja nun schon lange raus.
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"justice"
Erstmal vielen Dank das Sie mir helfen.
Ich habe grade nachgeschaut, also in der Überschrift steht Strafbefehl. Und im Text ...." Sie werden angeklagt..."
(das ich Ware im Wert von 70 € gestohlen haben soll)
Daraufhin schrieb ich ein Brief in dem ich darum gebeten habe noch mal den Protokoll zu kontrollieren.
Als Antwort bekam ich ein Brief in dem ich zur Hauptverhandlung eingeladen worden bin.... da ich EInspruch gelegt habe.
EIgentlich wollte ich nur das man den Protokoll kontrolliert, ich weiß nicht weshalb von EInspruch nun die Rede ist...
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-- Editiert Stefania89 am 25.08.2011 14:21
Aaaha, jetzt wird die sache so langsam klar. Ich hatte mich auch schon gewundert, warum es wegen so einer Lapalie eine Anklage und eine Hauptvrhandlung geben soll.
Die Staatsanwaltschaft hat einen Strafbefehl beantragt, den das Amtsgericht erlassen und Ihnen dann zugestellt hat. Das gilt sozusagen als Urteil.
Da Ihnen der Strafbefehl aber nicht gefallen hat und Sie Einwendungen vorgebracht haben (falsche Schadenshöhe) musste das Amtsgericht dies als offizielles Rechtsmittel - also Einspruch - werten, denn sonst wäre der Strafbefehl rechtskräftig geworden.
daher musste es nun konsequenterweise eine Hauptverhandlung geben.
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"justice"
muss ich nun irgendwelche Aufwandskosten zahlen wegen diesen "EInspruch" ??
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was kommt denn nun auf mich zu ??
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quote:<hr size=1 noshade>muss ich nun irgendwelche Aufwandskosten zahlen wegen diesen "EInspruch" ?? <hr size=1 noshade>
Wenn es bei der Verurteilung bleibt in der Hauptverhandlung, fallen zusätzliche 60,00 € Verfahrenskosten an, und ggf. Fahrtkosten und Verdienstausfall für Zeugen (wenn welche geladen sind)
quote:<hr size=1 noshade>was kommt denn nun auf mich zu ?? <hr size=1 noshade>
Naja, die Hauptverhandlung halt. Dort bleibt es entweder bei der Strafe, die schon im Strafbefehl ausgesprochen war, oder vielleicht wird auch -gegen eine geringere Geldauflage- eingestellt [§ 153a, Abs. 2 StPO ], aufgrund es geringeren Warenwertes. Das hätte auch den Vorteil, dass die Verfahrenskosten der Staatskasse zur Last fallen (außer Ihre eigenen Auslagen).
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