Hauptverhandlung Aussetzung

11. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
moppesmoppes
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 17x hilfreich)
Hauptverhandlung Aussetzung

Hallo zusammen
Ein bekannter von uns hatte am 12.06.2018 einen Termin beim Amtsgericht wegen EBay Betrug in zwei Fällen im November 2017
Er hat aber mittlerweile die zwei Sachen bezahlt und die geschädigten hatten auch kein Interesse mehr an einer Weiterverfolgung
Nun ist die die hauptverhandlung im Juni aber dennoch ausgesetzt worden weil der Staatsanwalt unbedingt die zwei geschädigten als Zeugen laden wollte
Und hat einen neuen Termin auf den 14.08.2018 anberaumt
Ist das rechtens das sind mehr als drei Wochen
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1 Antwort
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Ja, das ist rechtens. Ein Überschreiten der Frist bedeutet lediglich, dass die Hauptverhandlung nicht an der Stelle weitergeht an der sie unterbrochen wurde, sondern noch mal neu beginnt. Also die Anklageschrift nochmal verlesen werden muss, usw.

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