Hauptverhandlung Betrug

23. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
Nilsfinnben
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Hauptverhandlung Betrug

Hallo und einen schönen Tag, mich hier anzumelden hat mich einiges an Überwindung gekostet, trotzdem möchte ich gerne versuchen mein Anliegen so konkret wie möglich zu schildern.
Ich bin 36 Jahre alt, verheiratet und wir haben drei Kinder. Derzeit bin ich aufgrund diverser Bandscheiben -Operationen (2)krankgeschrieben.
Einkommen stellt mein Mann durch seine Arbeit sicher sowie das Kindergeld für unsere Kinder.


Im Jahre 2013 habe ich leider einen Strafbefehl erhalten ( Bildung Gesamtstrafe wg.Betrug in Höhe von 150Tagessätzen von 15 Euro ).

Habe Anfang des Jahres aus blanker Not heraus 7mal Lebensmittel online geordert. Habe mir immer vorgenommen die Rechnungen ganz bald zu bezahlen,aber ich wusste das es so nicht funktioniert. Völlig naiv, ich weiß. Zu der Zeit war es so, das ich meinen Mini Job wegen der Operationen und daraus resultierenden Krankschreibungen verloren hatte. Plötzlich fehlten ca 400euro jeden Monat. Anfangs konnten wir uns noch einigermaßen hangeln. Aber nach Weihnachten war die Luft weg. Verspätung bei der lohnzahlung meines Mannes taten ihr übriges. Natürlich stellt das alles keine Entschuldigung dar, maximal eine Erklärung.

Ja,ich wusste das ich diese Rechnungen nicht zahlen kann. Ich habe einfach nur Panik geschoben, wollte nicht ohne Essen und Trinken für uns da stehen. Mittlerweile trage ich die Rechnungen monatlich mit 30euro ab,insgesamt waren es ca. 800.

Natürlich und völlig zu Recht wurde ich angezeigt und die Anklage habe ich bereits erhalten. Angeklagt ist Betrug in sieben Fällen. Bezeichnet als Vergehen über einen Zeitraum von vier Wochen.
Die Verhandlung wird vor dem Strafrichter am Amtsgericht stattfinden.

Natürlich muss ich bestraft werden, ich werde mich weder rausreden noch sonst was. Ich habe mir vorgenommen es genau so zu erzählen wie es war.
Trotzdem würde ich gerne wissen, wie das mich erwartende Strafmaß etwa aussehen könnte? Vielen lieben Dank vorab.
Mittlerweile erhalten wir etwas Wohngeld, dies führte zur Stabilisierung unseres Haushalts.






-- Editier von Nilsfinnben am 23.08.2017 12:17

-- Editier von Nilsfinnben am 23.08.2017 12:31

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17282x hilfreich)

Nun ja - es wird wohl die nächste Geldstrafe geben, die angesichts der Tathäufigkeit und der Vorstrafe dann ziemlich hoch ausfallen wird.
Ich habe mir vorgenommen es genau so zu erzählen wie es war. "Wir hatten kein Geld und da mußte ich halt Straftaten begehen" - was glauben Sie wohl, wie das beim Richter ankommt? Der wird sich fragen, was Sie bei der nächsten Geldverlegenheit tun... Ein kurzes Zugeben der Taten und ansonsten nichts dazu sagen wäre hier wohl klüger.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Nilsfinnben
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja... Das stimmt. Eher ungünstig sich so auszudrücken. Vielen dank für die Rückmeldung!

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17282x hilfreich)

Einfach sagen: "Die Tatvorwürfe aus der Anklageschrift sind zutreffend. Ich bin derzeit dabei, die Gelder zurückzuzahlen. Mehr möchte ich dazu nicht sagen." Wenn gefragt wird, wem Sie wieviel zurückgezahlt haben, können Sie das natürlich sagen und möglichst auch durch Kontoauszüge belegen. Auch Reuebekundungen sollte man sich sparen - schon wegen der Vorstrafe. Praktische Reue (wie eben die Rückzahlungen) überzeugt da viel mehr...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
Nilsfinnben
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke!

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#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Möglicherweise steht auch eine kurze Freiheitsstrafe zur Bewährung im Raum. Wenn die Taten "klar" sind (bzw. ggf. ggü. der Polizei zugegeben wurden) hätte man wahrscheinlich wieder auf einen Strafbefehl zurück gegriffen (statt Anklage zu erheben), wenn man 100%ig nur eine Geldstrafe im Sinn hätte. Man wird es abwarten müssen...

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#6
 Von 
Nilsfinnben
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Selbst das würde ich absolut akzeptabel finden! Ich vermute jedoch eher das es zur Verhandlung kommt weil schon mal im Strafbefehlsverfahren geurteilt wurde. Aber das wird sich zeigen.

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#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17282x hilfreich)

Möglicherweise steht auch eine kurze Freiheitsstrafe zur Bewährung im Raum. Das halte ich für unwahrscheinlich - der § 47 StGB beschränkt das ja auf Fälle, wo die "Verteidigung der Rechtsordnung" eine Freiheitsstrafe gebietet. Bei nur einer Vorstrafe dürfte das noch nicht der Fall sein...
Ich vermute jedoch eher das es zur Verhandlung kommt weil schon mal im Strafbefehlsverfahren geurteilt wurde. Aber das wird sich zeigen. Ich vermute das auch - schon wegen des pädagogischen Effektes...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#8
 Von 
Nilsfinnben
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Der pädagogische Effekt war hier definitiv gegeben für mich! Heute war Hv : 120 tagessätze von 20euro. Laut Richter habe ich einen guten Eindruck hinterlassen und das ich gestanden habe wurde mir auch angerechnet. Staatsanwalt und Richter waren sich bei Antrag und Urteil einig.

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#9
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Zitat:
der § 47 StGB beschränkt das ja auf Fälle, wo die "Verteidigung der Rechtsordnung" eine Freiheitsstrafe gebietet.


Ja, das ist richtig. Ich meinte mit "kurz" nicht kurz im Sinne von § 47, sondern war von 6 Monaten ausgegangen, wo § 47 keine Rolle spielt. Es ist zwar nur 1 Vorstrafe, aber immerhin komplett einschlägig und mit 150 TS auch nicht knapp bemessen gewesen. Andererseits schon ein paar Jahre her.

Aber nun kennen wir das Ergebnis ja: 120 TS. Gut weggekommen.

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#10
 Von 
Nilsfinnben
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Aber nun kennen wir das Ergebnis ja: 120 TS. Gut weggekommen.


Definitiv und ohne Zweifel gut für mich ausgegangen!

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Nilsfinnben
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Trotzdem bleibt eins anzumerken : mir fiel beim Stöbern durch viele andere Beiträge auf, das einige Menschen für weniger schon viel härter bestraft wurden. Da sieht man, wie wichtig der hinterlassene Eindruck beim Richter ist.

Natürlich wollte ich auch erst alles erzählen wie es war. Aber durch den Rat im Forum hier habe ich mich auf gestehen und entschuldigen besonnen.

Kurz und knapp, was offenbar auch besser war, als meine Geschichte lang und breit zu erzählen.

Die Tatsache das Richter und Vertreter der Staatsanwaltschaft sich völlig einig waren hat mich allerdings überrascht. Der Richter gab der Sta sogar noch den Hinweis, die hat Höhe der tagessätze nochmal zu berechnen (30 waren beantragt ).

Insgesamt war es nach einer halben Stunde vorbei. Nochmals vielen Dank für die hier erfolgten Beiträge!

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Erst einmal schön, dass Du hier auch über den Ausgang berichtest.

Noch eine Anmerkung: Staatsanwalt und Richter sind sich sehr oft einig, oder aber liegen nur ganz wenig auseinander. Sind doch alles erfahrene Volljuristen oder zumindest Amtsanwälte, also Rechtspfleger mit Zusatzausbildung, die eben eine Sachlage einschätzen können. Diese Kämpfe vor Gericht, die gibt es im Film, aber nicht in einem funktionierendem Rechtssystem. Wenn man mal von ein paar spektakulären Ausnahmen absieht.

So, jetzt lerne draus. Das ist am wichtigsten.

wirdwerden

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