Hauptverhandlung Ladendiebstahl

4. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
biber263
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Hauptverhandlung Ladendiebstahl

Hallo,
ich habe folgende Frage. Habe heute einen Brief der Jugendgerichtshilfe bekommen, dass die eine Anklageschrift der Staasanwaltschaft bekommen haben wegen Ladendiebstahls und dass die JGH mit mir mit zum Gerichtstermin kommt.
Ich habe aber noch gar keine Post von der Staatsanwaltschaft bekommen, wo irgendwas von einem Gerichtstermin steht.
Mich interessiert nun wie so eine Hauptgerichtverhandlung von statten geht und was das ganze überhaupt bedeutet. Wurde beim Klauen erwischt, der wert war so ...schätze 60 Euro. Das dumme ist dass ich davor schon einmal erwischt wurde. Das verfahren wurde eingestellt. Womit hab ich denn nun zu rechnen??

Danke schoneimal

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Hi,

Erhebung der Anklage bedeutet nur, daß die Staatsanwaltschaft eine Anklageschrift beim Gericht eingereicht hat. Der Verhandlungstermin kommt dann später.
Ablauf der Verhandlung:
1. Anklageschrift wird verlesen
2. Sie werden dazu befragt und können sich äußern (müssen Sie aber nicht)
3. Zeugen werden befragt (wenn vorhanden)
4. Staatsanwalt hält Plädoyer
5. Sie haben das letzte Wort
6. Urteil
Als Urteil würde ich mal mit Sozialstunden rechnen. Im Übrigen kann Ihnen die JGH dies viel besser sagen, denn die kennt die örtlichen Richter und deren Praxis.

Gruß vom mümmel

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