Muss ich bei der Hauptverhandlung wirklich eine Aussage machen?

12. November 2003 Thema abonnieren
 Von 
Sam82
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 0x hilfreich)
Muss ich bei der Hauptverhandlung wirklich eine Aussage machen?

Hallo!
Ich hab da mal ne Frage, die ist echt unangenehm für mich. Ich habe meinen Stiefvater wegen sexueller Nötigung angezeigt. Im Februar ist die Hauptverhandlung. Ich habe bereits 2 Aussagen beim Gericht und bei der Kriminalpolizei gemacht und eine Psychologin kam auch zu mir nach haus und hat ein Gutachten gemacht, welches wirklich Hieb und Stichfest ist. Im großen und ganzen habe ich jetzt 3 Aussagen gemacht. Jede hat ungefähr 2 Stunden gedauert. Ich habe wirklich nicht den Willen und einfach keine Kraft mehr das ganze NOCHMAL zu erzählen.Leider habe ich keinen Anwalt, weil ich mir keinen leisten kann. Muss ich bei der Hauptverhandlung wirklich eine Aussage machen? Ich meine, ohne das ich dann auf einmal der Schuldige bin? Bitte um Antwort. Ist mir wirklich wichtig. Danke!

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"Sam"

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18 Antworten
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#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag "Sam",

normalerweise müssen Aussagen vor dem Gericht wiederholt werden, da das Mündlichkeitsprinzip gilt. Das bedeutet, dass eine mündliche Aussage nicht durch schriftliches ersetzt werden darf. Ob allerdings in Ihrem Fall eine Ausnahme davon gemacht werden kann, kann ich Ihnen spontan nicht sagen.

Warten Sie auf Antworten meiner Kollegen.

In Ihrem Fall sieht man wieder, dass es noch ein ziemlich weiter weg mit dem effizienten Opferschutz ist. Ein Lichtblick ist das neue Gesetz der Justizministerin, das bald in Kraft treten soll, in dem es darum geht, den Opfern sexueller Straftaten und anderer schwerer Taten eine wiederholte Aussage erspart werden soll und je nach Einzelfall auch Videoaufnahmen ermöglicht werden sollen.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -

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#2
 Von 
Sam82
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort. Die Psychologin hat das ganze ja auf einem Tonbandgerät aufgenommen und so komische Tests mit mir gemacht. Bringt das was?Wofür waren die eigentlich??? Naja wie auch immer. Ich hab tierische Angstzustände wenn ich an diese Verhandlung denke. Hab schon daran gedacht die Anzeige zurückzuziehen weil mir die Hauptverhandlung dann erspart bleibt. Was soll ich bloß machen?

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"Sam"

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#3
 Von 
RA DPMS
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 150x hilfreich)

Hallo Sam,

die komischen Tests sollen wahrscheinlich Schlüsse über Ihre Glaubwürdigkeit erzeugen.

Probieren Sie mal einen Antrag Beiordnung eines Zeugenbeistands im Wege der Prozesskostenhilfe (PKH). Wiess gereade gar nicht, ob die Strafprozessordnung so etwas vorsieht.

Mit freundlichen Grüßen

D.P.M. Sevriens
<a href="http://www.erecht.net">www.erecht.net</a>

"Wenn der Mensch sicht etwas vornimmt, so ist ihm mehr möglich, als man glaubt. (Pestalozzi)

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#4
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Die Psychologin wird vor dem Gericht wohl als Sachverständige aussagen. Diese Aussagen von Sachverständigen sind wichtig, da diese Personen über Spezialkenntnisse verfügen (in diesem Fall Psychologie etc.), über die das Gericht selbst nicht verfügt. Ausserdem entfalten Aufnahmen auf Tonträgern etc. eine erhebliche Beweiskraft.

Sie sind doch schon so weit gegangen. Warum sollten Sie Ihre Anzeige jetzt zurückziehen, denn dann war schliesslich alles umsonst. Ich kenne natürlich nicht die Hintergrundinfos über Ihren Fall, jedoch denke ich, dass Sie die Anzeige nicht ohne Grund gestellt haben. Sprechen Sie mit dem jeweiligen Staatsanwalt über Ihre Bedenken, denn dieser wird Anklage in Ihrem Fall erheben.

Bleiben Sie stark, glauben Sie an sich und tolerieren Sie keine strafbaren Handlungen. Man wird Ihnen helfen.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -

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#5
 Von 
Rechtsanwalt Georg Calsow
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 21x hilfreich)

Sie sollten über eine Nebenklage nachdenken. Ihre Rechte im Prozeß wären dann deutlich gestärkt. Die Kosten des Anwalts können über Prozeßkostenhilfe abgedeckt werden. Im Fall der Verurteilung werden die Anwaltskosten regelmäßig dem Verurteilten auferlegt.

Mit freundlichen Grüßen

Calsow
Rechtsanwalt

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#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Bei uns am LG wird in solchen Fällen (Jugendschutzsachen) seit einiger Zeit von der "Video-Vernehmung" Gebrauch gemacht.

Heißt: Der Zeuge (Opfer) sitzt nicht im Verhandlungssaal, sondern in einem seperaten Raum, und ist per Video- und Audioleitung (in Echtzeit) mit dem Saal verbunden.

Frag doch mal nach, ob diese Vernehmungsmethode bei Euch möglich ist.

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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

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#7
 Von 
Sam82
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo!
Danke für die vielen Antworten. Ich weiß nicht ob so was wie die Videovernehmung möglich ist. Allerdings hat mir meine Mutter gesagt (sie hat noch Kontakt mit meinem Stiefvater), das der Anwalt den er hat, ein gerissener fieser Hund sein soll. Er hat sogar Fotos von mir, die ich mal für meinen Ex gemacht habe.Naja die sind nicht ganz ohne. Aber ich hab immerhin noch ne hose und nen Bh an. Der Anwalt will die Fotos dem Richter vorlegen und sagen ich hätte meinen Stiefvater ja quasi verführt, denn wer solche Fotos macht....bla..bla! Ich verstehe nicht, warum man, wenn man sowas hinter sich hat auch noch als Täter dargestellt wird. Ich kann es manchmal echt verstehen das es so viele Dunkelziffern gibt, bei Missbrauch, Nötigung und sogar Vergewaltigung. Die haben eben alle Angst zur Polizei zu gehen, weil die mit den Sachen immer wieder konfrontiert werden. Ich find das nicht ok. Die haben doch alles was die brauchen. Ich will mich nicht dahin setzen und mich vom Richter und dem Anwalt bis auf die Knochen ausziehen lassen. Ich meine, ich hab ihn doch nicht ohne Grund angezeigt.

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"Sam"

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#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Gut, es ist halt auch der Job des Anwalts Deines Stiefvaters ihn bestmöglich zu verteidigen (was natürl. auch Grenzen hat). Und du weißt auch nicht, was Dein Stiefvater dem Anwalt erzählt hat. Wahrscheinlich hat er sich als völlig unschuldig dargestellt, und der Anwalt glaubt ihm.

Laß Dich nicht verunsichern, die Fotos sagen insoweit gar nichts. Die hast Du für Deinen Freund gemacht und gut (außerdem hast Du ja noch was an ;) ).


Ich kann es manchmal echt verstehen das es so viele Dunkelziffern gibt, bei Missbrauch, Nötigung und sogar Vergewaltigung. Die haben eben alle Angst zur Polizei zu gehen, weil die mit den Sachen immer wieder konfrontiert werden. Ich find das nicht ok. Die haben doch alles was die brauchen. Ich will mich nicht dahin setzen und mich vom Richter und dem Anwalt bis auf die Knochen ausziehen lassen. Ich meine, ich hab ihn doch nicht ohne Grund angezeigt.


Nein, Du nicht. Aber glaub mir, es gibt zig Fälle in denen Männer auch völlig unschuldig vor Gericht gezerrt worden sind. Aus Rache, Verletztheit, und was weiß ich noch.

In der deutschen Justiz ist es halt so, daß man lieber 10 Schuldige laufen läßt, als 1 Unschuldigen zu verurteilen. Deshalb wird der ganze Sachverhalt so peinlich genau beleuchtet. Das darfst Du aber nicht auf Dich -als Person- beziehen.

Ich wünsche Dir viel Kraft für den Termin.


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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

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#9
 Von 
Sam82
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo!
Also ich habe auch ein wenig angst davor, das ich auf einmal kein wort mehr rausbekomme, oder mich irgendwie verstricke weil der Anwalt mir seltsame Fragen stellt. Wegen dem kommt mein Stiefvater doch dann einfach davon oder nicht? Das Problem ist auch, das ich vorher nie mit jemandem darüber geredet habe. Als ich das alles erzählt habe ist mir irgendwie eine Last von den Schultern genommen worden. Z. B. Wusste ich bei der ersten Aussage noch ALLES! Wie das Wetter war, welche Jahreszeit es war. Stellt euch vor, die haben mich sogar gefragt ob ich drogen nehmen würde und mir das vielleicht alles eingebildet habe. Die spinnen doch. Naja wie auch immer.Jetzt weiß ich so einzelheiten leider nicht mehr.Ich denke, ich habe das irgendwie verdrängt. Was ist, wenn aufgrund dessen mein Stiefvater freigesprochen wird? Ich hab echt angst das die mich in den Boden stampfen mit ihren Fragen. Ich weiß nicht wie ich mir so eine Hauptverhandlung vorzustellen hab.Hatte ja mit sowas bisher nichts zu tun.

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"Sam"

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#10
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Also ich habe auch ein wenig angst davor, das ich auf einmal kein wort mehr rausbekomme,

Du hast doch schon 2 Aussage nin der Sache gemacht, hast also schon etwas "Routine". Wenn der Anwalt zu heftige Fragen stellt, wird der Richter ihm Einhalt gebieten.

Z. B. Wusste ich bei der ersten Aussage noch ALLES! Wie das Wetter war, welche Jahreszeit es war. Stellt euch vor, die haben mich sogar gefragt ob ich drogen nehmen würde und mir das vielleicht alles eingebildet habe. Die spinnen doch. Naja wie auch immer.Jetzt weiß ich so einzelheiten leider nicht mehr.Ich denke, ich habe das irgendwie verdrängt.

Das ist auch völlig normal und in Ordnung so. Im Gegenteil: Wenn Du Deine 1. Aussage jetzt haargenau wiederholen würdest (könntest), könnte das Gericht denken, daß es sich um eine auswendig gelernte "story" handelt.

Was ist, wenn aufgrund dessen mein Stiefvater freigesprochen wird?

Nur aufgrund dessen (selbst wenn es so eintreten sollte) wird er bestimmt nicht freigesprochen.


Ich weiß nicht wie ich mir so eine Hauptverhandlung vorzustellen hab.Hatte ja mit sowas bisher nichts zu tun.

Das kommt darauf an, vor was für einem Gericht die Verhandlung stattfindet.

Wenn vor dem "normalen" Gericht (Schöffengericht/große Strafkammer) sitzen dort der (bzw.die) Richter und Schöffen, der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft, der Sachverständige, der Angeklagte + Verteidiger, und ein Protokollführer.

Publikum ist in normalen Strafsachen zugelassen.

Findet das Verfahren vor einer Jugendschutzkammer (wovon ich ausgehe) statt, ist es prinzipiell genauso, jedoch wird das Publikum zumindest für die "pikanten" Teile Deiner Aussage, oder für Deine gesamte Aussage, oder auch für das komplette Verfahren ausgeschlossen werden.

Du solltest mal über den Rat von RA Calsow nachdenken, als Nebenklägerin (mit Anwalt) aufzutreten, was Deine Position durchaus stärken würde.

Es bestünde auch die Möglichkeit einen Anwalt als Zeugenbeistand/-betreuer zu verpflichten, der Dir dann bei Deiner Aussage zur Seite steht.









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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

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#11
 Von 
Sam82
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo! Erstmal danke an alle, die mir geantwortet haben. Langsam hab ich nicht mehr so eine Panik davor. Aber weg ist sie noch nicht. :( Naja ich weiß nicht ob das vor dem Jugendgericht stattfindet. Ich bin 21 Jahre alt. Allerdings hat er mich das erste mal belästigt als ich 13 war. Ich glaub die Anklage lautet Sexuelle Nötigung an Minderjährigen.Ich weiß nicht genau.
Was heißt denn Nebenklage? Ich hab ihn doch schon angezeigt.Heißt das man zeigt ihn 2x an? Wie kann ich denn einen geeigneten Anwalt finden? Und woher bekommt man die Prozesskostenhilfe?

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"Sam"

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#12
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Was heißt denn Nebenklage? Ich hab ihn doch schon angezeigt.Heißt das man zeigt ihn 2x an? Wie kann ich denn einen geeigneten Anwalt finden? Und woher bekommt man die Prozesskostenhilfe?

Das bedeutet, daß Du vom Zeugen zum Prozessbeteiligten wirst. Du, bzw. Dein Anwalt kann Fragen und Anträge stellen, und hält zum Schluß ein Plädoyer.

Die Prozesskostenhilfe wird der Anwalt für Dich beim Gericht beantragen. Außerdem werden die Kosten der Nebenklage eh regelmäßig dem Verurteilten (also ggf. Steifvater) auferlegt.

Einen geeigneten Anwalt/Anwältin findest Du in den "gelben Seiten" unter der Rubrik "Fachanwälte für Strafrecht"

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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

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#13
 Von 
Sam82
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo!Morgen ist die Verhandlung. Jetzt hab ich noch ne Frage.Von meiner Mutter weiß ich das mein Stiefvater sich nicht in Deutschland aufhält und sein Anwalt das Mandat niedergelegt hat, weil er den wohl nicht bezahlt hat. Kann die Verhandlung überhaupt stattfinden wenn der Angeklagte gar nicht auftaucht?

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"Sam"

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#14
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Hallo Sam.

Nein, eine "Verurteilung in Abwesenheit" ist im deutschen Strafrecht nicht möglich.

Das Gericht wird (wenn er -dein SV- nicht erscheint) die Verhandlung aussetzten, und Haftbefehl (ggf. internationalen Haftbefehl) gegen Deinen SV erlassen.

Du mußt aber morgen trotzdem zur Verhandlung gehen, wenn Du nicht offiziell abgeladen wirst (was jetzt nicht mehr zu erwarten ist), sonst kannst Du eine Ordnungsstrafe bekommen. Das dauert dann morgen nur 5 min. Es wird festgestellt, daß der Angekl. nicht erschienen ist, und dann werdet Ihr (die Zeugen) wieder entlassen.

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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#15
 Von 
Sam82
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 0x hilfreich)

Oh gott sei dank! Damit zeigt er ja offensichtlich auch, das er sich schuldig bekennt oder? :)

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"Sam"

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#16
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Damit zeigt er ja offensichtlich auch, das er sich schuldig bekennt oder?

Nicht im juristischen Sinn, aber das Gericht "macht sich schon seine Gedanken" bezügl. seiner Flucht.

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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#17
 Von 
Sam82
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok, dann brauch ich ja keine Angst mehr haben. Danke für die vielen Ratschläge und Unterstützung. Ihr habt mir wirklich sehr geholfen. Ich find es wirklich gut, das es ein solches Forum gibt. Also bis dann! (Oder besser nicht....?! ;-) ) Und nochmals danke!

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#18
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Naja, aber Du weiß schon, daß die Verhandlung stattfinden wird, sobald man ihn aufgrund des Haftbefehls erwischen konnte !?

Denn ohne Urteil/Verhandlung kann in Deutschland niemand in Strafhaft kommen.

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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

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