Hauptverhandlung wegen Körperverletzung

28. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
BigD on da block
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 1x hilfreich)
Hauptverhandlung wegen Körperverletzung

Hallo liebe community,

Ich versuche mich kurz zu fassen:

Ich war am 27.10.2018 mit einem Freund feiern. Wir haben auch getrunken und alles lief gut. Um ca. 3 uhr gingen ich und mein Freund raus, weil er ne Zigarette rauchen wollte. Draussen gab es ne Auseinandersetzung mit einpaar Gästen und den Türstehern die wir aus nächster nähe verfolgten (leider kann ich mich nicht genau erinnern da ich schon angetrunken war). Weil wir mit der sache nichts zutun haben wollten, gingen wir rein. Als wir nach ca. 45 min nochmal raus kamen, zeigte der zum Tatzeitpunkt, Geschädigte sofort mit dem finger auf mich und neben ihm war auch die Polizei. So kamen die Beamten auf mich zu, und sagten der Geschädigte behaupten würde ich hätte ihn geschlagen.
Ich habe den beamten klar gemacht, das ich nichts damit zutun habe. Meine Personalien wurden aufgenommen ein alkoholteste wurde gemacht (0,84) und fotos von mir und meinen händen. Jetzt am 20.5.2019 ist die Hauptverhandlung wo auch die türsteher als zeugen eingeladen sind. Der Geschädigte und seine 2 freunde die er an dem tag dabei hatte werden natürlich zu meinem nachteil aussagen.

So, vorab ich möchte hier natürlich keine Rechtsberatung oder sonst irgendwas sonder lediglich was ich vor Gericht am besten sage. Die türsteher werden sicher sagen, ich hätte nichts mit der sache zutun aber der Geschädigte und seine freunde ( die als Zeugen eingeladen wurden, werden mich selbstverständlich belasten).

Übrigens gehe ich zur verhandlung ohne anwalt, da mir leider die finanziellen Möglichkeiten fehlen.

Wäre sehr dankbar wenn mir jemand helfen würde.

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32838 Beiträge, 17253x hilfreich)

was ich vor Gericht am besten sage. Na, wie wäre es denn mit der Wahrheit? Denn das Gericht wird sich natürlich fragen, warum der Geschädigte einen Wildfremden beschuldigt. Und dass Sie in der Nähe waren, legt zumindest nahe, dass er irgendeinen Wiedererkennungseffekt hatte, als er Sie sah. Wenn Sie hingegen verkünden, Sie saßen die ganze Zeit friedlich drinnen, während Zeugen aussagen, dass Sie draußen waren - was glauben Sie wohl, wie das beim Gericht ankommt?
aber der Geschädigte und seine freunde ( die als Zeugen eingeladen wurden, werden mich selbstverständlich belasten). Da die ja nun aber ein fiktives Geschehen schildern müssen, werden sie sich widersprechen. Also Zettel und Stift mitnehmen und hübsch notieren, was Zeuge A, B etc. aussagt. Und by the way haben Sie ein Fragerecht - da kann man dann fragen, wo man (angeblich) stand, was man sagte, wohin und wie oft man schlug. Aber schön gechillt bleiben - bei Fragen a la "Warum lügst Du" wird die Befragung sofort abgebrochen.

-- Editiert von muemmel am 28.04.2019 22:04

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
So, vorab ich möchte hier natürlich keine Rechtsberatung oder sonst irgendwas sonder lediglich was ich vor Gericht am besten sage


Genau das ist in diesem Fall aber eine Rechtsberatung ;)

Macht aber nichts. Dazu sagen kann man allerdings sowieso relativ wenig, ohne Akteneinsicht gehabt zu haben und die Zeugenaussagen der anderen Beteiligten zu kennen.

Fakt ist auf jeden Fall, dass die Staatsanwaltschaft davon ausgeht aufgrund der gegebenen Beweislage eine Verurteilung erreichen zu können, sonst hätte sie gar keine Anklage erhoben.

Ohne Akteneinsicht gehabt zu haben bleibt nur das übrig was mümmel schon geraten hat, nämlich schlicht und einfach die Wahrheit zu erzählen, wenn denn das hier geschilderte tatsächlich der Wahrheit entspricht.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
BigD on da block
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
was ich vor Gericht am besten sage. Na, wie wäre es denn mit der Wahrheit? Denn das Gericht wird sich natürlich fragen, warum der Geschädigte einen Wildfremden beschuldigt. Und dass Sie in der Nähe waren, legt zumindest nahe, dass er irgendeinen Wiedererkennungseffekt hatte, als er Sie sah. Wenn Sie hingegen verkünden, Sie saßen die ganze Zeit friedlich drinnen, während Zeugen aussagen, dass Sie draußen waren - was glauben Sie wohl, wie das beim Gericht ankommt?
aber der Geschädigte und seine freunde ( die als Zeugen eingeladen wurden, werden mich selbstverständlich belasten). Da die ja nun aber ein fiktives Geschehen schildern müssen, werden sie sich widersprechen. Also Zettel und Stift mitnehmen und hübsch notieren, was Zeuge A, B etc. aussagt. Und by the way haben Sie ein Fragerecht - da kann man dann fragen, wo man (angeblich) stand, was man sagte, wohin und wie oft man schlug. Aber schön gechillt bleiben - bei Fragen a la "Warum lügst Du" wird die Befragung sofort abgebrochen.

-- Editiert von muemmel am 28.04.2019 22:04



Danke für deine Antwort.
Die sache ist, ich kann mich vielleicht an 30% Des abends erinnern. Ich erinnere mich aber, das ich den beamten gesagt habe das ich ihn nicht kenne und nichts getan habe und dass ich gerne kooperiere.

Falls ich schuldig gesprochen werde, was wäre ungefähr das Strafmaß? Mir wird Körperverletzung vorgeworfen, also der Geschädigte hat angeblich mehrere fäuste von mir bekommen und hat dadurch ein Schädelprellung erlitten.

Ich habe 3 Vorstrafen: Schwere Körperverletzung, 2x Schwerer Diebstahl.
Meine Letzte Hauptverhandlung war vor 7 Jahren und bis heute habe ich mir nichts zukommen lassen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Als erstes müsstest Du dich mal entscheiden was nun die Wahrheit ist, entweder hast du ihn geschlagen (wie Du in dem 2. Thread geschrieben hast) , oder nicht (wie Du hier zunächst geschrieben hast) oder du kannst dich nicht erinnern (wie Du jetzt schreibst) .

Ich vermute mal, wir können davon ausgehen dass du ihn geschlagen hast.

Zitat:
Ich habe 3 Vorstrafen: Schwere Körperverletzung, 2x Schwerer Diebstahl.


In dem anderen thread waren es noch zwei Vorstrafen (abgesehen davon, dass es wohl eher gefährliche Körperverletzung war statt schwere Körperverletzung, oder sitzt derjenige jetzt im Rollstuhl oder hat ein Auge verloren oder sowas in der Art?)

Einmal drei Wochen Jugendarrest und einmal zwei Wochen Jugendarrest. Was gab es für die dritte Sache? War das auch noch Jugendrecht, oder mittlerweile dann Erwachsenenrecht?

Wie lange ist die letzte Verurteilung her? 6 Jahre oder 7 Jahre? Wie alt bist du aktuell?

-- Editiert von !!Streetworker!! am 29.04.2019 02:32

3x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

In dem Fall hast du Glück, dass die alten Strafen bereits aus dem Register gelöscht sind. Es wird also wohl auf eine Geldstrafe hinauslaufen oder mit Pech auf eine kurze Bewährungsstrafe, wenn derjenige heftiger verletzt war.

Es spricht auch nichts dagegen sich vorab beim Geschädigten zu entschuldigen, um die Frage aus dem anderen Thread zu beantworten.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 29.04.2019 07:14

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
BigD on da block
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
In dem Fall hast du Glück, dass die alten Strafen bereits aus dem Register gelöscht sind. Es wird also wohl auf eine Geldstrafe hinauslaufen oder mit Pech auf eine kurze Bewährungsstrafe, wenn derjenige heftiger verletzt war.

Es spricht auch nichts dagegen sich vorab beim Geschädigten zu entschuldigen, um die Frage aus dem anderen Thread zu beantworten.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 29.04.2019 07:14


Danke für die Antwort.
Hatte aber 2014 ein zivilgericht wo ein geschädigte gegen mich zivil vorgegangen ist und auch gewonnen hat(muss 5.000 euro an ihm zahlen). Zählt das dann nicht als Vorstrafe?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Nein

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.920 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen