Hausarbeit: Fahrlässige Sachbeschädigung (-), 303 oder 315b durch Unterlassen möglich?

21. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
LinaBina9
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausarbeit: Fahrlässige Sachbeschädigung (-), 303 oder 315b durch Unterlassen möglich?

Hey Leute,
Ich bearbeite zurzeit meine Hausarbeit und prüfe folgenden Tatkomplex:
[/b]

Lädiert genießt A mit F ihre Abende nun auf der Blauen Brücke am Hauptbahnhof. Sie schauen in den Sonnenuntergang und nippen an ihrem Bier. Auf dem wellenförmigen Brückenbogen noch etwas über ihnen sitzt D(aniel) direkt unter der Halterungsstange eines Transparentes mit der Aufschrift: „3 Millionen RadfahrerInnen seit Januar", das den zwischen den Brückenbögen verlaufenden Radweg überspannt. Als sich Daniel gerade eine neue Flasche aus dem Sixpack nehmen möchte, entgleitet er ihm und fünf Flaschen gehen direkt auf der Fahrbahn zu Bruch. D ärgert sich nicht nur wegen der verlorenen Getränke, sagt sich aber: „Was soll ich jetzt machen? Einen Besen habe ich nicht bei mir, die Polizei hat Besseres zu tun und die Stadtreinigung wird ja auch irgendwann vorbeikommen." Bis dahin sei eben Vorsicht geboten. Wenige Augenblicke später ist es allerdings schon passiert: T fährt mit Schwung über die blaue Brücke und die Glasscherben. Mit einem unmissverständlichen Zischen macht sich der zweite, dieses Mal echte Platten in dieser Woche am Vorderreifen des T bemerkbar.[i][/i]

Meine Frage ist,
welche Strafbarkeiten eurer Meinung nach in Betracht kämen.


Für eine Sachbeschädigung fehlt es am Vorsatz (zum Tatzeitpunkt) und fahrlässig ist diese auch nicht möglich.

Ich habe nun an Sachbeschädigung durch Unterlassen (Ingerenz), sowie gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr durch Unterlassen (durch Hindernis bereiten oder ebenso gefährlichen Eingriff) gedacht, allerdings ist hier keine Sache von ,,bedeutendem" Wert gefährdet, oder sehe ich das falsch?

Ich dachte, dass ich die Gefährdung von Ts Leib/Leben vertreten könnte, allerdings ist gerade durch den eingetreten (Sachschaden) bewiesen worden, das sich keine Gefahr für Ts Leben/Leib realisiert hat. Ist das in diesem Fall egal?

Denn zum Tatzeitpunkt wusste D nicht das T später drüber zischt und (nur) einen Schaden an seinem Rad trägt. Allerdings müsste er gewusst haben, dass auf dieser Brücke viele Fahrrad Fahrer unterwegs sind.

Könnte D indem er Ts Fahrrad (1) beschädigt hat in den Straßenverkehr eingegriffen haben (2) und dadurch Leib/Leben eines anderen Menschen oder eine Sache von bedeutendem Wert (3) gefährdet haben?

Also das ich quasi Nr. 1 in Betracht ziehe, sodass durch den Schaden an Ts Fahrrad eine konkrete Gefahr (für die anderen Verkehrsteilnehmer) entsteht.

Was sagt ihr dazu?

Ich wäre euch sehr dankbar für eure Tipps.




-- Editiert von Moderator am 22.04.2019 12:54

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