meine Frau hat einen Nebenjob als Putzfrau.In der Firma wurde eingebrochen Ein Getränkeautomat wurde aufgebrochen.An dem Tag als eingebrochen wurde habe ich meiner Frau beim Müll heraustragen geholfen. Gestern standen vier Polizisten bei mir vor der Tür und haben eine Hausdurchsuchung durch geführt.Meine Frau wurde wie eine Schwerverbrecherin von ihrer Arbeit abgeführt.Bei mir und meiner Frau wurden Fingerabdrücke und DNA abgenommen.
Bei der Durchsuchung wurde nichts gefunden.Heute um 13 Uhr müssen wir bei der Polizei
nochmals zur Vernehmung erscheinen.
Wie sollen wir uns verhalten. Ist eine Gegenanzeige wegen falscher Verdächtigung sinnvoll?
Bitte dringend um Ihre Hilfe
Hausdurchsuchung ,Wie verhalte ich mich
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Gegen wen? Die Polizisten, die die HD durchgeführt haben?Zitat:Ist eine Gegenanzeige wegen falscher Verdächtigung sinnvoll?
Eine Gegenanzeige, gegen wen auch immer, bringt überhaupt nichts. Im Gegenteil, sollten Sie oder Ihre Frau am Ende verurteilt werden, könnte darin eine durch Sie begangene Falsche Verdächtigung liegen.
Aus irgendwelchen Gründen scheint sich ja der Tatverdacht gegen Sie und Ihre Frau zu richten. Deshalb wurde bei Ihnen nach Diebesgut gesucht. Erfreulich für Sie ist, dass nichts gefunden wurde, weil das nicht geeignet ist, einen Verdacht gegen Sie zu erhärten.
Zitat:Heute um 13 Uhr müssen wir bei der Polizei nochmals zur Vernehmung erscheinen.
Müssen Sie nicht. Sie können hingehen.
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ZitatBei mir und meiner Frau wurden Fingerabdrücke und DNA abgenommen. :
Hast Du der DNA-Entnahme freiwillig zugestimmt, oder gab es eine richterliche Anordnung hierfür? Ihr habt vermutlich bei der ED-Behandlung ein paar Formulare unterschrieben?
ZitatHeute um 13 Uhr müssen wir bei der Polizei nochmals zur Vernehmung erscheinen. :
Auch wenn es die Polizei gerne anders suggeriert: Nein, als Beschuldigter muss man dort nicht erscheinen, schon um sein Recht auf Aussageverweigerung effektiv umsetzen zu können. Erfahrungsgemäß sind die meisten Delinquenten - bei passender Ansprache - redseliger als sie das im eigenen Interesse sein sollten.
Aber natürlich darf man dieses Gesprächsangebot auch annehmen, wenn man möchte und sich davon Vorteile verspricht. In aller Regel ist es aber besser dies erst nach Akteneinsicht (und dann ggf. schriftlich) zu tun, wenn man weiss was vorliegt und sich vorbereiten kann.
ZitatIst eine Gegenanzeige wegen falscher Verdächtigung sinnvoll? :
Es scheint einen konkretisierten Anfangsverdacht in eure Richtung gegeben zu haben, der dem Ermittlungsrichter für den Erlass eines Durchsuchungsbeschlusses ausgereicht hat. Und wenn es beispielsweise eine Aussage gab dass die Putzfrau - entgegen sonstiger Gepflogenheiten - diesmal einen "Helfer" hatte der "Dinge" herauszutragen hat, dann ist daran nichts falsches was man angreifen könnte.
Wobei es mich schon wundert dass ein aufgebrochener Getränkeautomat zu einer Hausdurchsuchung führt, aber eventuell fehlen auch noch andere Dinge die man aufzufinden hoffte. Was hat denn der Durchsuchungsbeschluss zum Ziel der Durchsuchung ausgeführt? Nur global a la "Sicherung von Beweismitteln", oder konkreteres?
-- Editiert von Osmos am 26.04.2019 14:22
Eine Gegenanzeige, gegen wen auch immer, bringt überhaupt nichts. So ist es - die wird nämlich überhaupt nicht bearbeitet, solange Ihre Unschuld nicht feststeht. Die Vorstellung, man könnte das Verfahren gegen sich irgendwie per Gegenanzeige "stoppen", ist ein wenig albern - dann würde das jeder tun, einschließlich des Bankräubers, der mit dem Sack voll Geld direkt vor der Bank festgenommen wurde...
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