Hausdurchsuchung ,Wie verhalte ich mich

26. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
Himmel12
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausdurchsuchung ,Wie verhalte ich mich

meine Frau hat einen Nebenjob als Putzfrau.In der Firma wurde eingebrochen Ein Getränkeautomat wurde aufgebrochen.An dem Tag als eingebrochen wurde habe ich meiner Frau beim Müll heraustragen geholfen. Gestern standen vier Polizisten bei mir vor der Tür und haben eine Hausdurchsuchung durch geführt.Meine Frau wurde wie eine Schwerverbrecherin von ihrer Arbeit abgeführt.Bei mir und meiner Frau wurden Fingerabdrücke und DNA abgenommen.
Bei der Durchsuchung wurde nichts gefunden.Heute um 13 Uhr müssen wir bei der Polizei nochmals zur Vernehmung erscheinen.
Wie sollen wir uns verhalten. Ist eine Gegenanzeige wegen falscher Verdächtigung sinnvoll?

Bitte dringend um Ihre Hilfe

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2059 Beiträge, 1183x hilfreich)

Zitat:
Ist eine Gegenanzeige wegen falscher Verdächtigung sinnvoll?
Gegen wen? Die Polizisten, die die HD durchgeführt haben?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Eine Gegenanzeige, gegen wen auch immer, bringt überhaupt nichts. Im Gegenteil, sollten Sie oder Ihre Frau am Ende verurteilt werden, könnte darin eine durch Sie begangene Falsche Verdächtigung liegen.

Aus irgendwelchen Gründen scheint sich ja der Tatverdacht gegen Sie und Ihre Frau zu richten. Deshalb wurde bei Ihnen nach Diebesgut gesucht. Erfreulich für Sie ist, dass nichts gefunden wurde, weil das nicht geeignet ist, einen Verdacht gegen Sie zu erhärten.

Zitat:
Heute um 13 Uhr müssen wir bei der Polizei nochmals zur Vernehmung erscheinen.

Müssen Sie nicht. Sie können hingehen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von Himmel12):
Bei mir und meiner Frau wurden Fingerabdrücke und DNA abgenommen.

Hast Du der DNA-Entnahme freiwillig zugestimmt, oder gab es eine richterliche Anordnung hierfür? Ihr habt vermutlich bei der ED-Behandlung ein paar Formulare unterschrieben?


Zitat (von Himmel12):
Heute um 13 Uhr müssen wir bei der Polizei nochmals zur Vernehmung erscheinen.

Auch wenn es die Polizei gerne anders suggeriert: Nein, als Beschuldigter muss man dort nicht erscheinen, schon um sein Recht auf Aussageverweigerung effektiv umsetzen zu können. Erfahrungsgemäß sind die meisten Delinquenten - bei passender Ansprache - redseliger als sie das im eigenen Interesse sein sollten.

Aber natürlich darf man dieses Gesprächsangebot auch annehmen, wenn man möchte und sich davon Vorteile verspricht. In aller Regel ist es aber besser dies erst nach Akteneinsicht (und dann ggf. schriftlich) zu tun, wenn man weiss was vorliegt und sich vorbereiten kann.


Zitat (von Himmel12):
Ist eine Gegenanzeige wegen falscher Verdächtigung sinnvoll?

Es scheint einen konkretisierten Anfangsverdacht in eure Richtung gegeben zu haben, der dem Ermittlungsrichter für den Erlass eines Durchsuchungsbeschlusses ausgereicht hat. Und wenn es beispielsweise eine Aussage gab dass die Putzfrau - entgegen sonstiger Gepflogenheiten - diesmal einen "Helfer" hatte der "Dinge" herauszutragen hat, dann ist daran nichts falsches was man angreifen könnte.

Wobei es mich schon wundert dass ein aufgebrochener Getränkeautomat zu einer Hausdurchsuchung führt, aber eventuell fehlen auch noch andere Dinge die man aufzufinden hoffte. Was hat denn der Durchsuchungsbeschluss zum Ziel der Durchsuchung ausgeführt? Nur global a la "Sicherung von Beweismitteln", oder konkreteres?


-- Editiert von Osmos am 26.04.2019 14:22

Signatur:

Meine persönliche Meinung

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32833 Beiträge, 17250x hilfreich)

Eine Gegenanzeige, gegen wen auch immer, bringt überhaupt nichts. So ist es - die wird nämlich überhaupt nicht bearbeitet, solange Ihre Unschuld nicht feststeht. Die Vorstellung, man könnte das Verfahren gegen sich irgendwie per Gegenanzeige "stoppen", ist ein wenig albern - dann würde das jeder tun, einschließlich des Bankräubers, der mit dem Sack voll Geld direkt vor der Bank festgenommen wurde...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.873 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen