Hausdurchsuchung - Digitalwaage - Welche rechtlichen Folgen könnte das haben ?

17. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
xxsoulxx
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausdurchsuchung - Digitalwaage - Welche rechtlichen Folgen könnte das haben ?

Hallo, ich hatte heute eine Hausdurchsuchung wegen Verdacht auf Handel mit Cannabis.Gefunden wurde eine Digitalwaage und 2 teile eines Rauchgerätes. Ich hatte vorher noch nie Kontakt mit der Polizei. Welche rechtlichen Folgen könnte das haben ?

Freue mich sehr über jede Hilfe.

-----------------
""

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry-P
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

grundsätzlich wird die Digitalwaage anlass zu weiteren Ermittlungen geben.
Weil für den Privatkonsum von Canabis ist eine Digitalwaage ja nicht von nöten.

Grundsätzlich würde es nicht Schaden mit einem Anwalt aus Ihrer Nähe Kontakt aufzunehmen und mit diesem alles zu besprechen bzw. vorzubeugen.

Dies ist sinvoll, da schätzungweise noch weitere Massnahmen kommen können (aber nicht müssen) z.B. ein Haftbefehl.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten übers Internet einen Anwalt zu suchen, z.B. über eine grosse deutsche Suchmaschine.

Gruss

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

quote:
Welche rechtlichen Folgen könnte das haben ?


Ohne zu wissen, worauf die HD aufbaut, bzw. ohne Kenntnis der Ermittlungsakte läßt sich dazu rein gar nichts sagen.

Der bloße Besitz einer Digitalwaage und eines Rauchgeräts ist nicht strafbar.



-----------------
"da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia

Gruß, Bob (Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
xxsoulxx
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

@!Streetworker!! : Ich bin gelegentlicher Cannabis-Konsument und brauchte die Waage zum nachwiegen. Ich habe aber zu keiner Zeit Handel betrieben. (Auserdem wird mir vorgeworfen in einem anderen Dorf damit gehandelt zu haben, was definitiv nicht zutrifft). Ich habe jetzt nur ein wenig Angst wegen den Cannabisrückständen die bestimmt noch auf der waage und den Rauchgeräten zu finden sind. Ich bekomme am Montag Akteneinsicht will mich aber lieber vorher hier noch einmal beraten lassen.

PS : Danke für die schnellen Antworten !

-----------------
""

-- Editiert am 18.12.2009 01:23

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Ja, wie gesagt, da gibt es ohne Aktenkenntnis nicht viel zu "beraten". Irgendjemand hat wohl irgendetwas gegen Sie ausgesagt. Daraufhin wurde die HD durchgeführt. Ohne zu wissen, wer da was ausgesagt hat und wie substantiert das ist, ist alles Spekulation.

Inwiefern bekommen Sie Montag Akteneinsicht?

Meinen Sie damit, dass Sie am Montag zur Polizei kommen sollen, und Ihnen da der Tatvorwurf näher erläutert werden soll? Das ist keine Akteneinsicht, denn da erzählt Ihnen die Polizei nur den Teil, von dem sie will, dass Sie ihn erfahren.

Akteneinsicht gibt es nur über einen Anwalt. Und dass der bis Montag die Akte bekommt (selbst wenn er sie heute beantragt hätte), ist stark zu bezweifeln.

Lassen Sie sich nicht zu irgendwelchen unüberlegten Aussagen hinreissen. Es ist Ihr gutes Recht im Ermittlungsverfahren zu schweigen und nicht zur Sache auszusagen. Das darf Ihnen auch nicht zum Nachteil ausgelegt werden. In 99% aller Fälle reitet man sich durch eine unüberlegte Aussage ohne vorher die Akte -wirklich- zu kennen nur tiefer rein, und macht teilw. die eigene Verurteilung erst möglich, indem man "seine Kleinigkeiten" gesteht ("ich konsumiere ab und zu mal") aus Angst "irgendwas größeres angehängt zu bekommen". Die Polizei ist in Vernehmungen geschult und "lockt" schon das aus Ihnen heraus, was sie wissen will. Das ist gar nicht negativ ggü. der Polizei gemeint, denn das ist schliesslich ihr Job. Nur Ihr Recht ist es halt auch, dass Sie nicht an Ihrer eigenen Verurteilung durch eine Aussage mitwirken müssen.

Gerade auch wenn/weil ggf. der Führerschein und die berufliche Zukunft (Akteneinträge!!) davon abhängen können, sollte man sich hier überlegen einen Anwalt einzuschalten und bis dahin gar nichts auszusagen. Das ist -wie gesagt- Ihr gutes Recht.

-----------------
"da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia

Gruß, Bob (Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
xxsoulxx
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja da haben sie wohl recht, ich bin leider absoluter Leie in diesem Gebiet.Ich habe während der Hausdurchsuchung schon versehentlich erwähnt, dass ich gelegentlich konsumiere. Der Beamte sagte nur ich solle doch mal Montags anrufen und nach Herr X,Y verlangen. Eigentlich hatte ich vor direkt hinzufahren und mich zu erkundigen. Wie sie erwähnt haben kann es sehr gut möglich sein, dass ich angeschwärzt worden bin,ich habe schon einen Verdacht. Meinen sie, dass ich auf jeden Fall einen Anwalt zu rate ziehen soll ?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Aus rein juristischer Sicht betrachtet: auf jeden Fall !

Die Kehrseite der Medaillie ist natürlich, dass dieser Anwalt auch Geld kosten wird, dass Sie selber zahlen müssen, wenn das Verfahren vor Anklageerhebung eingestellt werden sollte oder wenn es eine Verurteilung gibt.

Die wieder andere Seite ist, dass es auch teuer wird, wenn man z.B. durch -weitere- unbedachte Äußerungen seinen Führerschein verliert und dann neu machen muß, nachdem man eine -teure- MPU bestanden hat.

Es ist die berühmte Wahl zwischen Pest und Cholera ;)

Ich persönlich würde erst mal einen Anwalt (das muß kein Fachanwalt für Strafrecht sein, er sollte aber schon auch im Strafrecht tätig sein) zu einer Erstberatung aufsuchen und mich als allererstes (bzw. ruhig schon vorher telefonisch) über die Kosten für eine Akteneinsichtnahme durch den Anwalt und die anschl. Erörterung der Akte mit mir (also mit Ihnen ;) ) informieren lassen. Und mit mehr als dem würde ich den Anwalt auch erst mal nicht beauftragen. Für diese Tätigkeit entstünde nach dem RVG eine Mittelgebühr von 165,00 EUR zzgl. Kopiekosten (bspw. 30,00 €), zzgl. Post- /Telekompauschale (20,00 €) zzgl. MWST, also rd. 250,00 €. Das wäre für mich die Obergrenze, die ich in solch einem Fall für die beschriebene Tätigkeit zahlen würde, d.h. ich würde versuchen einen Anwalt zu finden, der es für 200,00 oder 170,00 € macht.

Danach kann man dann weiter sehen. Weitere, auch nur geringe, Tätigkeiten des Anwalts (wie ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft oder das Gericht) lösen dann aber auch weitere Gebühren aus. Bzw. man kann auch eine Pauschale für das gesamte "Vorverfahren" vereinbaren. Damit wäre dann alles bis zum Zeitpunkt einer evtl. Anklageerhebung oder einer Verfahrenseinstellung vor Anklageerhebung abgedeckt. Meine "persönl. Schmerzgrenze" für diese Pauschale wären 350,00 - 400,00 €.

Aber vielleicht haben Sie ja einen Anwalt im Bekanntenkreis oder jemand in der Familie "kennt einen, der einen kennt" usw. Dann sollte man das relativ kostengünstig hinbekommen.

Das allerwichtigste ist und bleibt, dass Sie ggü. der Polizei vorerst keine weiteren Angaben machen, bevor Sie sich nicht mit einem Anwalt beraten haben.

-----------------
"da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia

Gruß, Bob (Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"

-- Editiert am 18.12.2009 03:17

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
xxsoulxx
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für ihre nette und Professionelle Beratung ! Hat mir sehr weitergeholfen.

Mfg xxsoulxx

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
xxsoulxx
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe heute eine vorladung zur Vernehmung bekommen Anlass :

§29 Betäubungsmittelgesetz,Illegaler Handel mit Cannabisprodukten. Beschuldigtenvernehmung. Soll ich von meinem Aussageverweigerungsrecht gebrauch machen ??

Wäre sehr dankbar für ihre Hilfe !

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12329.12.2009 08:36:45
Status:
Schüler
(290 Beiträge, 49x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.720 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.878 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen