Hausdurchsuchung Drogen

10. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
lady_marmelade
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausdurchsuchung Drogen

Huhu. Ich habe Anfang des Jahres meinen jetzt wieder Freund und seine Schwester wegen Drogenbesitz angezeigt. Jetzt nach ein paar Monaten wurde eine Durchsuchung bei den beiden in deren Wohnungen veranlasst. In den letzten Monaten ist viel passiert, mein Freund und ich sind wieder zusammen, er zieht bald zu mir und unseren beiden gemeinsamen Kindern...die Sache war für uns eigentlich gegessen. Mittlerweile ist er von den Drogen weg. Bei ihm wurde allerdings eine geringe Menge Amphetamin in der Wohnung gefunden, das noch aus alten Zeiten stammt. Was und ob bei seiner Schwester etwas gefunden worden ist, wissen wir nicht. Man sagte mir, wenn bei ihr nichts gefunden wird, werde ich wegen falscher Verdächtigung angezeigt. Aber warum? Ich habe die Anzeige vor Monaten aufgegeben, weil ich dachte, die Polizei steht direkt am nächsten Tag bei denen vor der Tür und nicht ein halbes Jahr später. In dieser Zeit ist viel passiert. Werde ich jetzt für etwas bestraft was ich vor Monaten gesagt habe?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12320.09.2023 13:44:17
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 614x hilfreich)

Zitat (von lady_marmelade):
Werde ich jetzt für etwas bestraft was ich vor Monaten gesagt habe?

Nein, natürlich nicht. Man kann nur für Dinge bestraft werden, die man innerhalb der letzten 24 Stunden gemacht hat.

Mal ernsthaft, Sie nutzen die Polizei um Druck auf Ihren Freund auszuüben. Was glauben Sie denn, wie die sich drüber freut in Ihren Beziehungsmist reingezogen zu werden? Die Polizei hat besseres zu tun.

Mich wundert es sehr, dass es Menschen gibt, die mit solchen Menschen wieder zusammenkommen.

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#2
 Von 
lady_marmelade
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe das ja nicht getan um jemanden zu ärgern. Mein Freund hat damals Drogen bei sich gehabt und auch konsumiert während eines unserer Kinder bei ihm gewesen ist. Das habe ich nicht tolleriert und zur Anzeige gebracht. Heute haben sich die Verhältnisse geändert, wir haben viel miteinander geredet und uns dazu entschlossen, es noch mal miteinander zu versuchen. Allerdings war meine Bedingung, das er die Finger von Drogen lässt. Seid ein paar Wochen hat er nix mehr genommen.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Da in der Schilung nicht erwähnt: wie kam man dazu die Schwester anzuzeigen?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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