Hausdurchsuchung PC eines Freundes sichergestellt

12. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
Fritz2317
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausdurchsuchung PC eines Freundes sichergestellt

Hallo,

Hätte soeben eine Hausdurchsuchung. Nun hat die Kripo einen PC beschlagnahmt der einen Freund gehört.

Nun meine Frage:

Ist es möglich das der Besitzer des Geräts mit den Rechnungen zur Kripo fährt und sich das Gerät wieder abholen kann?

MfG

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17 Antworten
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#1
 Von 
Hobbyjurist203
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 15x hilfreich)

Da der Rechner bei ihnen im Rahmen der HD gefunden und beschlagnahmt wurde, wird er vermutlich erstmal durch die Polizei ausgewertet. Ich gehe davon aus, dass erstmal egal sein dürfte wem der Rechner gehört.

Immerhin ist ja nicht auszuschließen, dass der PC für Straftaten genutzt wurde.

Den PC kann in der Regel nach Abschluss der Ermittlungen wieder abgeholt werden, darüber sollten Sie informiert werden.

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#2
 Von 
Fritz2317
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort.


Darüber würde ich informiert. Das Problem an der Sache ist, dass der PC 2 Jahre weg sein wird. Da das LKA bei uns soweit hinterher hängt und keine Mitarbeiter hat. Wäre es ein oder zwei Monate, wäre es nicht so wild. Aber zwei Jahre ist schon ne Nummer. Vorallem deswegen, der PC ist grade mal 3 Wochen alt. Vom Wertverlust und die nicht Nutzung des Geräts mal abgesehen.

Viele Grüsse

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Wenn es so einfach wäre, der Untersuchung von Computern zu entgehen, würden für Straftaten nur noch PCs genutzt, die einem Freund gehören.

4x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120147 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von Fritz2317):
Ist es möglich das der Besitzer des Geräts mit den Rechnungen zur Kripo fährt und sich das Gerät wieder abholen kann?

Besitzer des Geräts ist aktuell die Kripo.

Und der ist es ziemlich egal, ob der Eigentümer oder sonstwer da steht und das Teil wiederhaben möchte.

Der wird frühestens nach der Auswertung herausgegeben, oder auch erst nach Ende des Verfahrens.
Es besteht sogar die Möglichkeit, das er komplett eingezogen wird.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Eingezogen kann er nicht werden, wenn er einem unbeteilgten Dritten gehört[74, Abs. 3 StPO] , aber bis zum Verfahrensende ist er weg.

3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Fritz2317
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für eure Antworten. Das habe ich geahnt. Aber ich verstehe nicht warum die Jungs nicht einfach nur die Festplatte mitnehmen. Was anderes kann doch nicht ausgewertet werden. Es gab vor über einem Jahr auch eine Durchsuchung. Da haben sie 2 Laptops und 1 Smartphone mit Sim sichergestellt. Das Smartphone habe ich bis heute nicht wieder. Die Laptops habe ich, wurden komplett auseinander genommen worden und sogar beschädigt und einer defekt. Der eine hat Spuren von einem Schraubendreher vom aufheben und zeigt kein Bild mehr. Nach über einem Jahr habe ich die wiederbekommen. Nun stehe ich da. Hab nichts getan und die Polizei zerstört mir meine Sachen.

Was soll man dazu sagen?


0x Hilfreiche Antwort


#9
 Von 
Fritz2317
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Das kann ich dir auch nicht sagen. Es wurde nicht nur bei mir eine Hausdurchsuchung durchgeführt. In der Nachbarschaft wurden 5 Haushalte durchsucht!

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120147 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von Fritz2317):
Das kann ich dir auch nicht sagen.

Man sollte mal auf den Durchsuchungsbeschluss schauen, da steht das "warum" ja drauf.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Fritz2317
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich weiss schon worum es geht. Nur fraglich ist, was die Jungs von mir wollen. Es wurde beim letzten Mal nichts gefunden und sie werden auch jetzt nichts finden weil ich ganz einfach nichts damit zu tun habe. Und wenn die Kripo nicht in der Lage ist den richtigen Spitzbuben zu ermitteln, muss man sich langsam mal Gedanken über die Kompetenz der Kripo machen. Immerhin läuft die ganze Show nun schon fast 2 Jahre ohne Ergebnisse. Sogar bei einen fast 70 Jahre alten Ehepaar waren sie in der Bude und das auch zum 2. mal.

Und das nächste ist, sämtliche persönliche Daten von mir und den anderen Personen stehen auf ein und die selbe Kopie des Beschlusses und wurde verteilt. Soll heißen ich habe die Daten von den anderen Personen und die haben meine. Wenn der wirkliche Täter mit dabei gewesen ist, hat er jetzt die Daten von mir und den anderen und macht damit auch noch irgendwelche faxen...

Dann bin ich wieder einer der jenigen, wo die Kripo wieder mit 10 Polizisten die Bude einrennt.

Und zum Thema Wertverlust,
Bei dem Handy was sichergestellt wurde handelt es sich um ein iPhone 7 Plus was grade mal 1 Monat alt war und ich für 730€ mit Vertrag gekauft habe. Man kann doch nicht von jemanden verlangen, der mit der Sache wirklich nichts zu tun hat, dafür bezahlen muss.




-- Editiert von Fritz2317 am 13.04.2018 01:46

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#12
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zumindest für die beschädigten PCs / Laptops könnte man Schadenersatz nach StrEG geltend machen. Dazu müsste man natürlich nachweisen können, dass sie von der Polizei beschädigt wurden.

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#13
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von Fritz2317):
Aber ich verstehe nicht warum die Jungs nicht einfach nur die Festplatte mitnehmen.

Die Forensik bekommt immer das komplette Gerät und zerlegt es dann soweit nötig im Rahmen der Untersuchung. Polizeibeamte sind keine IT- oder Elektro-Fachkräfte und haben daher nichts in den Geräten zu suchen. Einmal aus Sicherheitsgründen (die Teile laufen mit Strom), zum anderen wegen der Gefahr von Schäden. Ja ich erkenne die Ironie in Deinem Fall. ;)


Zitat (von Fritz2317):
Die Laptops habe ich, wurden komplett auseinander genommen

Anders kommt man leider nicht an die Festplatte heran.


Zitat (von Fritz2317):
Und das nächste ist, sämtliche persönliche Daten von mir und den anderen Personen stehen auf ein und die selbe Kopie des Beschlusses und wurde verteilt. Soll heißen ich habe die Daten von den anderen Personen und die haben meine.

Das ist wenn man es so sehen will ein grundsätzliches Problem. Wenn einer der beteiligten Rechtsanwälte Einsicht in die Ermittlungsakte nimmt findet er dort noch viel mehr Details aller anderen Verfahrensbeteiligten und könnte (bzw. sein Mandant könnte) damit Schindluder treiben.



-- Editiert von Osmos am 13.04.2018 08:58

Signatur:

Meine persönliche Meinung

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Wenn die unfähige Kripo bei Ihnen seit längerem wiederholt völlig sinnlose Durchsuchungen mit Sicherstellung aller Computer macht, warum bewahren Sie dann einen fast neuen Computer eines Freundes auf?

Wenn Sie wirklich nichts damit zu tun haben, ist das natürlich doof. Haben Sie einen Anwalt?

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7222 Beiträge, 1518x hilfreich)

Zitat:
Haben Sie einen Anwalt?


Wahrscheinlich nicht. Der würde bei den geschilderten recht regelmässigen Durchsuchungen sicherlich schon eingeschritten sein.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Fritz2317
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Zumindest für die beschädigten PCs / Laptops könnte man Schadenersatz nach StrEG geltend machen. Dazu müsste man natürlich nachweisen können, dass sie von der Polizei beschädigt wurden.


Wie soll ich das nachweisen? Habe es gestern die Beamten gezeigt und die zucken nur mit den Schultern.


Zitat (von Fritz2317):
Die Laptops habe ich, wurden komplett auseinander genommen

Anders kommt man leider nicht an die Festplatte heran.


Doch, an den Laptops ist eine kleine Klappe mit nur einer Schraube. Dort ist auch beschriftet das hinter der Klappe die Festplatte sitzt. Aber nein, sie reißen das ganze Teil auseinander und Zerstören mir das Gerät.


Zitat (von bear):
Wenn die unfähige Kripo bei Ihnen seit längerem wiederholt völlig sinnlose Durchsuchungen mit Sicherstellung aller Computer macht, warum bewahren Sie dann einen fast neuen Computer eines Freundes auf?

Wenn Sie wirklich nichts damit zu tun haben, ist das natürlich doof. Haben Sie einen Anwalt?


Der Computer war hier um ihn umzubauen. Um es genau auf den Punkt zu bringen, es wurde eine Wasserkühlung eingebaut und am gestrigen Tage sollte eine SSD eingebaut werden, die aber gestern erst mit der Post angekommen ist. Da der Besitzer des Computers davon keine Ahnung hat, ist er (wie immer) zu mir gekommen.

Ich habe mir nach der 1. Durchsuchung keinen Anwalt genommen. Weil ich mir keiner Schuld bewusst bin. Ich war aber bei einem Anwalt und habe mich beraten lassen. Mit dem Ergebnis, dass er da nichts machen kann. Ich soll mich ruhig verhalten und abwarten.

Und das die Kripo ein 2. Mal kommt und hier alles durchsucht kann ich nicht wissen. Schließlich melden sich die Kameraden ja nicht an.

Der Durchsuchungsbeschluss ist vom 31.01.18. Wenn ich einen Anwalt hätte, gehe ich richtig davon aus, dass er davon auch nicht mitbekommt?

-- Editiert von Fritz2317 am 13.04.2018 13:45

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120147 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von Fritz2317):
Wenn ich einen Anwalt hätte, gehe ich richtig davon aus, dass er davon auch nicht mitbekommt?

Wenns ihm keiner erzählt - nö dann nicht.



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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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