Hausdurchsuchung Verfahren KiPo

9. August 2020 Thema abonnieren
 Von 
Jan Messner
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausdurchsuchung Verfahren KiPo

Guten Tag, liebe Rechtscommunity,
Ich bin 26 Jahre alt, Student und verdiene noch kein Geld und vor einer Woche wurde bei mir aufgrund einer EINZELNEN Datei welche in meiner Cloud gespeichert war durchsucht.
Zu sehen war in dieser etwa 0,5 sekündigen pornografischen Animation eine junge Person (alter unbekannt), welche ich altersmäßig aufgrund nicht sichtbarer Geschlechtsteile (Keine Brüste sichrbar und auch untenrum nichts), nicht zu sehender Arm oder Beinlänge, Kamerawinkel und teilweise von Schaum bedecktem restlichen Körper überhaupt nicht altersmäßig einschätzen konnte.
Was diese Datei angeht mache ich mir eher nur Selbstvorwürfe warum ich dieser Fehleinschätzung unterlag (keine Ahnung ob das relevant ist, aber ich leide an einer diagnostizierten Depression, habe gelegentlich Panik weshalb ich mich an euch wende und laut meinem Arzt habe ich auch autistische Züge, welche jedoch nicht das Ausmaß einer autistischen Störung haben).
Die Beamten waren sehr höflich und ich habe ihnen alle Passwörter meiner Geräte offen gelegt da ich kein derartiges Material wissentlich auf meinen Geräten besitze.
Zum Teil wurde auch schon vor Ort alles mal so überflogen und nichts relevantes gefunden.
Mir wurde sogar das Zugeständnis gemacht, dass lediglich die Festplatten meines Computers ausgebaut wurden und die restliche Hardware hier bleiben konnte.
Bei der Vernehmung am nächsten Tag wurde sogar auf eine ED Behandlung verzichtet und die Beamten haben beruhigend auf mich eingeredet da ich eine Panikattake hatte und gesagt, dass sie von einer Einstellung des Verfahrens ausgehen.
Während der Vernehmung, habe ich den Beamten welcher auf dieses Thema spezialisiert ist gefragt, ob er die beanstandete Datei ohne weiteres hätte einschätzen können, die Antwort war ein recht bestimmtes "Ja" mit einem nachfolgenden "Vielleicht nicht auf den ersten Blick".
Da der Vorwurf der Verbeitung sogar im Raum stand, da ich ja diese einzelne Datei in meiner privaten Cloud hatte, auf die aber niemand sonst Zugriff hat, habe ich noch einmal diesbezüglich gefragt und mir wurde gesagt, dass man bei diesen Vorwürfen halt immer lieber etwas höher greift als zu gering.
In jeglicher Weise wirkten die Beamten auf mich beruhigend, außer dass einer in einem Nebensatz bei der Durchsuchung gesagt hat "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht", was ich natürlich auch nachvollziehen kann.

Das Ganze ist mir dennoch extrem unangenehm und meine größte Sorge ist jetzt folgende:
Ich bin ein ziemlicher Computerfreak/Nerd und aufgrund meiner kleinen autistischen Züge würde ich mich definitiv schon als Sonderling einordnen.
Damals z.B. noch zu Schülervz-Zeiten wenn ich mal etwas verliebt war, habe ich mir z.B. Profilbilder auch mal abgespeichert (nichts nacktes oder dergleichen), auch gebe ich offen zu, dass ich mir schon mal z.B. üppige Bikinifotos abgespeichert habe worauf aber definitiv keine Kinder mehr waren.
Zusätzlich dazu findet sich auf meinen Datenträgern ein weiteres einzelnes eher üppiges Oben Ohne Selfie einer jungen Dame die unter 18 sein kann/wird.
Ich bin halt eher nicht der Typ der Dinge löscht.

Wie gesagt befinden sich auf meinen Datenträgern überhaupt keine Aufnahmen jeglicher Art, auf der irgendwelche nackten Kinder abgebildet sind.
Und bis auf dieses eine bereits geschilderte Oben Ohne Bild wird auch nichts jugendpornografisches dabei sein.
Dennoch habe ich sehr viele Daten allgemein gespeichert, aber im allgemeinen auch keine Vielzahl an Pornos, vielleicht 2 Filmchen oder so auf dem Pc aber ich habe mir schon gerne mal auf Instagram oder Facebook ein paar Bikinifotos oder so angesehen auf denen zum Teil unter 18 Jährige zu sehen sind.
Könnte mir das irgendwie negativ ausgelegt werden?
Auf meinem Smartphone befand sich zur Zeit beispielsweise Lovoo und Tinder, bei beiden Apps stand der Altersfilter auf 21-25 (Ich 26) und es war ein Profil einer 25 Jährigen als Screenshot auf meinem Handy gespeichert.
Ich habe was Rechtsdinge angeht keine Ahnung und stand noch nie mit der Polizei in Konflikt, mein Psychologe hat Urlaub und ich konnte kaum noch essen oder schlafen, war nahe an einem Nervenzusammenbruch.
Grundsätzlich sei gesagt, ich stehe nicht auf Kinder, verabscheue den Missbrauch von Ihnen um derartiges Material zu erstellen, aber sehe mir schon mal gerne heiße Bikinigirls oder so auf Insta oder FB an, diese können dann genau so gut unter 18 oder z.B. 24 sein.

Nur ist meine Sorge, dass irgendwie auch nicht pornografisches Material irgendwie negativ ausgelegt werden könnte oder irgendwo zu einem Eintrag führen kann.
Aus ethischer Sicht habe ich bei den vorhandenen Bildern aber keine Bedenken.

Was kann überhaupt an einen Bericht an die Staatsanwaltschaft einfließen?
Etwas rechtlich nicht relevantes was mir negativ ausgelegt werden kann, nur rechtlich relevante Funde, nur relevante Funde und entlastendes oder alles?

Können rein theoretisch in einer öffentlichen Gerichtsverhandlung auch rechtlich unbedenkliche Bilder vorgelegt werden?
(Ein bekannter Anwalt meinte dass ich mir überhaupt noch keinen Anwalt nehmen muss und dass es höchstwahrscheinlich auch gar nicht zu einer Gerichtsverhandlung kommen wird)

Ich bin einfach voller Panik und bereuhe meine Fehleinschätzung, ich mache mir Selbstvorwürfe und hoffe ihr könnt mir was die rechtlichen Dinge angeht ein paar Informationen geben.

Liebe Grüße,
Jan

-- Editiert von Jan Messner am 09.08.2020 19:05

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat (von Jan Messner):
Nur ist meine Sorge, dass irgendwie auch nicht pornografisches Material irgendwie negativ ausgelegt werden könnte oder irgendwo zu einem Eintrag führen kann.


Nein

Zitat (von Jan Messner):
Ein bekannter Anwalt meinte dass ich mir überhaupt noch keinen Anwalt nehmen muss und dass es höchstwahrscheinlich auch gar nicht zu einer Gerichtsverhandlung kommen wird


Da wird er Recht haben

3x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.428 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.741 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen