Hausdurchsuchung Vorgang

17. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
Soso100
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausdurchsuchung Vorgang

Ist das normal das der durchsuchungsbeschluss vom Amtsgericht ausgestellt wird, man aber erst nach über 2 Monaten durchsucht die Wohnung? Weiter hin ist es seltsam, dass die Polizei auf eigene Entscheidung 2 PC und 2 Speicherkarten sowie Handy nicht mitgenommen hat. Mitgenommen wurde nur ein Laptop und ein PC Tower.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat (von Soso100):
Ist das normal das der durchsuchungsbeschluss vom Amtsgericht ausgestellt wird, man aber erst nach über 2 Monaten durchsucht die Wohnung?


Ja

Zitat (von Soso100):
Weiter hin ist es seltsam, dass die Polizei auf eigene Entscheidung 2 PC und 2 Speicherkarten sowie Handy nicht mitgenommen hat. Mitgenommen wurde nur ein Laptop und ein PC Tower.


So völlig ohne Kontext lässt sich natürlich nicht beurteilen, ob daran irgendwas seltsam ist. Was genau findest Du denn seltsam und warum?

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#2
 Von 
Soso100
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn die Polizei den Auftrag hat beweismittel zu sammeln, kann diese doch nicht eigenständig entscheiden was mit soll und was nicht.

-- Editiert von Soso100 am 17.11.2020 08:22

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#3
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5547 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von Soso100):
kann diese doch nicht eigenständig entscheiden was mit soll und was nicht.


Natürlich kann sie das.

Mir ist kein Fall bekannt, wo die Polizei den gesamten Inhalt der Wohnung mitgenommen hat.

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#4
 Von 
Soso100
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Es geht hier um zurückgelassen computers und nicht um Messer und Gabeln.

-- Editiert von Soso100 am 17.11.2020 08:59

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#5
 Von 
ChrisC
Status:
Schüler
(172 Beiträge, 90x hilfreich)

Kommt darauf an nach was sie laut dem Beschluss suchen sollten. Nach jeglichem EDV-Gerät oder nach dem gestohlenen Laptop Marke X und dem PC Marke Y.

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#6
 Von 
Soso100
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Daten auf Computern steht dort.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat (von ChrisC):
Kommt darauf an nach was sie laut dem Beschluss suchen sollten.


Nach Beweisen :devil:

@Soso 100

Solange du ein Geheimnis aus dem Kontext machst, wird man schlichtweg nichts weiter dazu sagen können.

Und natürlich kann zunächst mal die Polizei entscheiden, was als Beweismittel in Frage kommt und somit beschlagnahmt wird, und was nicht.

Anders nur wenn sie von der Staatsanwaltschaft oder vom Gericht den Auftrag hat, ein ganz bestimmtes Beweismittel (Smartphone mit der IMEI-Nummer soundso, Fahrrad mit der Rahmennummer soundso) zu beschlagnahmen.

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#8
 Von 
Soso100
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Es ging um ein angebliches gefälschte Dokument und ein bestimmtes Gerät was man sich damit erschlichen haben soll, was aber Schwachsinn ist.

-- Editiert von Soso100 am 17.11.2020 21:51

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