Hausdurchsuchung am Morgen Pay Tv

8. August 2014 Thema abonnieren
 Von 
guest-12312.08.2014 21:48:09
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)
Hausdurchsuchung am Morgen Pay Tv

Hallo ,


weisst nicht ob ich hier richtig bin aber schreibe einfach mal los was mir auf der seele hängt.

Heute morgen um 7uhr stand die Kripo mit insgesamt 5 Leuten vor der Tür und haben meiner Frau einen Durchsuchungsbefehl vor die Nase gehalten. Meine Frau natürlich fix und fertig die Polizei bei mir auf Handy angerufen ob ich nach Hause kommen könnte. Kann ich nicht weil ich alleine auf der Arbeit bin.
Sie ermitteln im Fall des illegalen sehen von Pay Tv .Und würden entweder nur meinen Tv Receiver mitnehmen oder wenn ich das verweigern würde meine ganze Bude auf den Kopf stellen.
Ich habe mich kooperativ gezeigt und eingewilligt den Receiver mitzunehmen. Sie haben sich auf den Receiver eingewählt etc. Meine Frau total fertig hat auch noch gesagt das wir Sky haben usw usw hat sich aber sehr naiv gezeigt das sie davon keine Ahnung usw usw.

Der Polizist meinte das ich eine Vorladung bekommen hätte und nicht erschienen sei. Fakt ist das ich diese Vorladung wirklich nie bekommen habe sonst wäre ich ja hingegangen. Der Polizist meinte "ja das kann mal passieren mit der post usw das die nicht ankommt".
Nun habe ich eine erneute Vorladung bekommen für nächste Woche Donnerstag bei mir zu Hause ; das werde ich aber noch abändern und auf die Wache fahren.

Bevor ich noch weiter ins Detail gehe sollte ich hier einen Anwalt einschalten oder erstmal selber einfach zur Vorladung gehen und schauen wie sich das Entwickelt ich möchte natürlich nicht das das so riesen Wällen schlägt.

Danke im vorraus für Beistand und Antwort

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-- Editiert tonyrocketo am 08.08.2014 12:35

-- Editiert tonyrocketo am 08.08.2014 13:18

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16535 Beiträge, 9306x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>Der Polizist meinte das ich eine Vorladung bekommen hätte und nicht erschienen sei. <hr size=1 noshade>

Das ist ja auch nicht schlimm. Zu so einer Vorladung muss man ja nicht hingehen, selbst wenn man sie bekommen hätte.
Dass die Hausdurchsuchung eine Folge des Nicht-Erscheinens ist, halte ich für ein Märchen. Außerdem ist es unüblich, bei Leuten, die man vorgeladen hat (also wissen, dass es ein Verfahen gibt und somit vorgewarnt sind) noch eine Durchsuchung zu machen. Für eine Durchsuchung nutzt man nämlich i.d.R. den Überraschungseffekt, was ja hier gelungen ist.

quote:<hr size=1 noshade>Bevor ich noch weiter ins Detail gehe sollte ich hier einen Anwalt einschalten oder erstmal selber einfach zur Vorladung gehen und schauen wie sich das Entwickelt ich möchte natürlich nicht das das so riesen Wällen schlägt. <hr size=1 noshade>

Auch hier:
Zu einer Aussage ist man nicht verpflichtet. Man hat das gute Recht zu schweigen, das darf auch nicht nachteilig gewertet werden. Macht man eine Aussage, besteht die Gefahr, dass man sich tiefer reinreitet oder durch eine unbedachte Äußerung selbst einen Beweis liefert, der der Polizei noch fehlt ("alles was sie aussagen, kann gegen Sie verwendet werden..."). Meistens wird empfohlen, keine Aussage zu machen.
Das heiß aber nicht, dass es nicht doch Situationen gibt, wo eine Aussage sinnvoll ist. Schließlich ist es auch eine (wenn nicht gar die einzige) Möglichkeit, die Angelegenheit aus eigener Sicht darzustellen und aktenkundig zu machen.

quote:<hr size=1 noshade>Bevor ich noch weiter ins Detail gehe sollte ich hier einen Anwalt einschalten oder erstmal selber einfach zur Vorladung gehen und schauen wie sich das Entwickelt ich möchte natürlich nicht das das so riesen Wällen schlägt. <hr size=1 noshade>

Muss man letztendlich selbst wissen, ob man sich das alleine zutraut.
Wenn man sich für einen Anwalt entscheidet, sollte man auf keinen Fall(!) eine Aussage machen, ohne das vorher mit dem Anwalt abgesprochen zu haben. Denn wenn man sich einmal durch eine ungünstige Aussage belastet hat, kann ein Anwalt das nachträglich nicht mehr gerade biegen.
Den Anwalt muss man erstmal selbst bezahlen.
Sollte das Verfahren im Sande verlaufen, kommt eine Erstattung der Anwaltskosten durch die Landeskasse in Betracht, §2 (2) Nr.4 StrEG .


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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12312.08.2014 21:48:09
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke erstmal für die Antwort .

Ich denke ich werde mal mit einem Rechtsanwalt Kontakt aufnehmen und mal sehen was die mir raten.

Einerseits traue ich mir das schon zu zu so einer Vorladung zu gehen und unbequeme Fragen zu beantworten aber ich möchte auch wirklich kein unnötiges Risiko eingehen.
Und das man sich schnell mal verlabert in solchen Situationen weiss man ja.
Die merken ja auch das man nervös wird usw.
Ist ja zum Glück noch Zeit bis Donnerstag um sich was zu überlegen.

Sind die Kosten von Anwalt zu Anwalt unterschiedlich oder sind die irgendwie geregelt ?



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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
seidi256
Status:
Praktikant
(839 Beiträge, 329x hilfreich)

quote:
Nun habe ich eine erneute Vorladung bekommen für nächste Woche Donnerstag bei mir zu Hause ; das werde ich aber noch abändern und auf die Wache fahren.


haben die Polizeibeamten zuviel ,,im Namen der Gerechtigkeit', K11 oder Niedrig und Kuhnt geguckt? oder hast du was durcheinander gebracht??

eine Vorladung zuhause nachdem man eh schon eine Hausdurchsuchung durchgeführt hat macht keinen Sinn zumal man eh die Aussagen protokollieren muss.

ausserdem ist kein Beschuldiger verpflichtet zu einer Polizeilichen Vorladung zu gehen, wenn du also bei der 1. nicht hingegangen bist (egal aus welchen gründen und ob du wolltest oder nicht) erschließt sich mir nicht wieso man hier noch eine 2 machen will

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12312.08.2014 21:48:09
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Also ich habe ja mit dem Beamten telefoniert seinen genauen Wortlaut kann ich jetzt nicht mehr wieder geben.

Er wollte auf jedenfall den Termin so schnell wie möglich.Er hat mir gesagt das sie das auch bei uns zu Hause machen können da wären sie flexibel das kam mir schon sehr spanisch vor und dieses Trauma will ich meiner Familie auch ganz bestimmt nicht noch einmal antun.
Ich habe in der ganzen Aufregung erstmal gesagt "ok dann bei uns zu Hause nächste Woche Donnerstag und die Uhrzeit".
Das werde ich ab definitiv ändern lassen.

Ich weiss jetzt auch nicht ob man sowas überhaupt "Vorladung" nennt oder " Zeugenaussage" keine Ahnung.
Es wurde ja anscheinend gegen mich ermittelt also kann es ja schon mal keine Zeugenaussage mehr sein oder ?

Naja ich schätze ja mal das die sich durch meine Aussage erhoffen irgendwie an die "dicken Fische" zu kommen. Daher nochmal einen Termin und es steht ja mehr oder weniger fest das ich Sky illegal bezogen habe.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
sonyman
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 27x hilfreich)

Oh man ,und schon wieder redet sich einer um Kopf und Kragen

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
shabby2005
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 8x hilfreich)

Das ist doch totaler Blödsinn lieber TE.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

quote:
Bevor ich noch weiter ins Detail gehe sollte ich hier einen Anwalt einschalten oder erstmal selber einfach zur Vorladung gehen und schauen wie sich das Entwickelt ich möchte natürlich nicht das das so riesen Wällen schlägt.


Und was ist jetzt die Strategie? Wahrheit oder Lüge?
Wenn nicht mit Anwalt:
Viel Spass bei der Konfrontation mit kumpelhaften Polizisten, die ganz entspannt Ihre Selbstbeschuldigung aufnehmen werden :" und schauen, wie sich das entwickelt" klappt da sicher nicht so einfach.
Mit "ich möchte natürlich nicht das das so riesen Wällen schlägt." wird das wohl eher auch nichts.


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