Hausdurchsuchung - gilt bei verheiratet "mitgehangen - mitgefangen"?

9. Mai 2008 Thema abonnieren
 Von 
MSpatzner
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausdurchsuchung - gilt bei verheiratet "mitgehangen - mitgefangen"?

Hallo, meine Schwester wurde letze Woche beim Ladendiebstahl (ein Pullover) erwischt! Blöde Sache, macht man nicht, keine Frage ... ABER: Wohl etwas eingeschüchtert und schuldbewußt hat sie einer spontanen Hausdurchsuchung zugestimmt, um sich kooperationsgereit zu zeigen, und um nicht alles durch den Antrag auch einen Durchsuchungsbeschluß zu verkomplizieren. Frage: Durfte der Hausdededektiv(!) (zwar im Beisein eines Polizeibeamten) auch einfach alle Schränke un Zimmer meines Schwagers durchsuchen, oder hätte er das trennen müssen? Die beiden sind zwar verheiratet, aber gilt hier "mitgehangen - mitgefangen"?

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"MS"

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Wenn Ihre Schwester einer Durchsuchung durch einen Detektiv (!) zugestimmt hat: Selber schuld. Er ist sowas wie ihr Gast und hat eigentlich keinerlei Rechte. Aber wenn man freiwillig zustimmt, darf er natürlich schnüffeln wo er will.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#2
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
Agenor
Status:
Praktikant
(690 Beiträge, 161x hilfreich)

Ein einfacher Ladendiebstahl kann eine Hausdurchsuchung nach sich ziehen? Wie muss das abgelaufen sein?
Diebin gestellt und der Detektiv schlaegt vor, mit einem Polizisten die Wohnung zu inspizieren und dem stimmt man dann zu?
Und wieso geht ein Polizist einfach mit zu so einer privaten Party? Der muesste doch wissen, dass das hier wohl mindestens ueberzogen war - und die offenbar ueberrumpelte 'Diebin' darauf aufmerksam machen!

Gruss
Agenor

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#4
 Von 
dadl6
Status:
Praktikant
(609 Beiträge, 105x hilfreich)

quote:
Diebin gestellt und der Detektiv schlaegt vor, mit einem Polizisten die Wohnung zu inspizieren und dem stimmt man dann zu?


Wenn eine seine Zustimmung zu solch einer Maßnahme gibt, muss man auch mit den Konsequenzen leben.

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#5
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
Agenor
Status:
Praktikant
(690 Beiträge, 161x hilfreich)

Hallo hanibal2102,

es mag schon sein das ich mich mit Ladendiebstahl nicht auskenne. Aber

quote:
Da hat man schon gute Chancen, nochmals fündig zu werden, wenn man etwas findig ist.

ist es nicht eher unwahrscheinlich, dass ein Ladendieb die Ware zu Hause nicht von den Etiketten befreit? Wie soll dann ein Detektiv auf Diebesgut schliessen wollen?
Daher halte ich die Massnahme fuer ueberzogen und in meinen Augen ist es unverantwortlich, dass ein Polizist mit einem Detektiv in die Wohnung einer ertappten Diebin faehrt, um hier vorgeblich nach weiterem Diebesgut zu suchen.

Agenor

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#7
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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