Hausdurchsuchung - kann die Polizei einfach so meine Wohnung durchsuchen, ohne meine Anwesenheit?

11. Dezember 2010 Thema abonnieren
 Von 
mkSE
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausdurchsuchung - kann die Polizei einfach so meine Wohnung durchsuchen, ohne meine Anwesenheit?

Hallo...

hatte heute in meiner Abwesenheit eine Hausdurchsuchung... als ich nach Hause kam, hab ich nur im Flur vor der Tür den Durchsuchungsbefehl, sowie einen handschriftllichen Zettel, auf dem Zeit und Ausgang (Durchsuchung verlief erfolglos) vorgefunden...

Meine Wohnung war durchwühlt, eingepackte Pakete aufgerissen, Schränke durchwühlt... usw...

in dem Durchsuchungsbefehl wird mir die Verabredung zu einem Verbrechen (mehrere Überfälle auf Spielotheken in naher Zukunft) sowie ein Verstoß gegen das Waffengesetz vorgerworfen.

Auch ein Mitbeschuldigter ist aufgeführt... diesen kenne ich nicht einmal... und auch so weiß ich rein gar nichts von der Sache... bei diesem wurden "Gasknarren und Schußwaffen" gefunden, mit denen wir die Tat geplant hätten laut Durchsuchungsbefehl...

nun meine Fragen... kann die Polizei einfach so meine Wohnung durchsuchen, ohne meine Anwesenheit? Wie kann es sein, dass ich mit einer Person beschuldigt werde, die ich nicht einmal kenne? Habe ich nun irgendetwas zu befürchten, falls einige Personen vorsätzlich falsch gegen mich aussagen? Reicht das als Beweis aus? Bin ziemlich geschockt gewesen vorhin...

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
bei diesem wurden "Gasknarren und Schußwaffen" gefunden


Hat die Polizei/StA wirklich das Wort "Gasknarre" benutzt?

quote:
kann die Polizei einfach so meine Wohnung durchsuchen, ohne meine Anwesenheit?


Ja, wenn der Wohnungsinhaber nicht anzutreffen ist; sie muß dann allerdings neutrale Zeugen hinzuziehen.

quote:
Wie kann es sein, dass ich mit einer Person beschuldigt werde, die ich nicht einmal kenne?


Meine Glaskugel sagt: alles ist möglich.

quote:
Habe ich nun irgendetwas zu befürchten, falls einige Personen vorsätzlich falsch gegen mich aussagen? Reicht das als Beweis aus?


Wenn die Aussage glaubwürdig ist... Sicherlich werden diese Leute es wohl schwer haben, glaubwürdig jemanden zu beschuldigen, den sie nicht einmal kennen. Haben die deinen Namen gewürfelt oder aus dem Telefonbuch gezogen oder was wolltest du da konstruieren?

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#2
 Von 
mkSE
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

namen gewürfelt trifft es ziemlich gut... auch in meinem bekanntenkreis ist diese person gänzlich unbekannt, obwohl sie aus der kleinstadt meines letzten wohnorts kommt... tut mir leid da steht "Gaspistolen und Schusswaffen" war wohl etwas spät gestern... angenommen mein angeblicher mittäter gibt zu mich nicht zu kennen... die zeugenaussagen kommen ja wahrscheinlich von einer 3. person... würde das auchreichen um mich zu entlasten?

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ratsuchender011050
Status:
Schüler
(202 Beiträge, 68x hilfreich)

:grins:
Stimmt denn der Name und die Anschrift auf den Durchsuchungsbefehl mit der Anschrift überein wo die Durchsuchung stattfand?
:smoke: Mein ja nur, kann ja sein, dass die falsche Wohnung durchsucht wurde. Das wäre mal lustig.

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-- Editiert am 11.12.2010 16:59

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#4
 Von 
!Paragraphenreiter!
Status:
Schüler
(231 Beiträge, 92x hilfreich)

Unterm Strich entscheidet vorläufig immmer die Staatsanwaltschaft in wie weit ihr die Beweislage reicht um Anklage zu erheben, in einer Verhandlung dann die Kammer.

quote:
angenommen mein angeblicher mittäter gibt zu mich nicht zu kennen


Würde gegen deine Schuld sprechen... Aber wer weiß, was es sonst noch eventuell für Beweise gibt (Zeugenaussagen, ...)

Ohne Akteneinsicht kannst du gar nicht alle Aspekte die für und gegen dich sprechen kennen. Wie wärs mit einem Anwalt mal die Akte durchzugehen? Machen manche für kleinen Pauschalpreis.

So tappst du ja ziemlich im Dunkeln...

Soweit man hier aber einschätzen kann wird nicht viel gegen dich vorliegen. Auch die Durchsuchung hat ja nichts gebracht.
Hast schon eine Vorladung zur Polizei bekommen? Solltest du eine kriegen brauchst bei denen überhaupt nichts auszusagen und würde ich auch nicht ohne dass ich die Akte kennen würde. Da kann man sich vor geübten Beamten sogar als Unschuldiger leicht verquasseln.



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-- Editiert am 11.12.2010 17:09

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#5
 Von 
guest-12312.12.2010 12:22:35
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 13x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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