Hallo, folgendes Problem Freunde.
Heute morgen haben bei mir Beamte angeklopft und hatten einen durchsuchungsbeschlus in der hand. Sie waren auf der Suche von einer Kopie eines KFZ-Scheins und einer Versicherungskarte(Briefumschlag von der Autoversicherung).
Natürlich hatten Sie die Sachen nicht gefunden, weil ich sie nicht habe. Allerdings 2 fremde ausweise die ich letztes jahr beim Silvester feiern mal gefunden habe, dazu ein elektropicker(aufsperrwerkzeug für schlösser). Besitz und Kauf sind ab 18 jahren erlaubt. Die 3 sachen haben Sie mitgenommen.
Ich hab bis jetzt keine Aussage gemacht. Was meint ihr was auf mich zukommt? Was kann ich sagen zu den Ausweisen( ich habe eigentlich gar nicht gewusst dass ich sie noch überhaupt habe).
Was den Elektropicker angeht, für solche sachen interessiere ich mich nun mal, es gibt sportvereine und locpiking wird als sportart angesehen. allerdings gehöre ich keinem solcher vereine an.
was könnte ich bei der aussage reißen ?
MfG,
Mr. X
Hausdurchsuchung - lockpicking
19. November 2009
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Frage vom 19. November 2009 | 18:42
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 1x hilfreich)
Hausdurchsuchung - lockpicking
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#1
Antwort vom 19. November 2009 | 18:56
Von
Status: Junior-Partner (5924 Beiträge, 1374x hilfreich)
Sind Sie vorbestraft?
Man kann im Übrigen erstmal nur raten, ohne Anwalt gar nix zu sagen. Meist macht es das nur schlimmer anstatt besser.
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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
#2
Antwort vom 19. November 2009 | 20:10
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 1x hilfreich)
bin nicht vorbestraft.
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Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 20. November 2009 | 12:09
Von
Status: Praktikant (935 Beiträge, 318x hilfreich)
quote:
es gibt sportvereine und locpiking wird als sportart angesehen
Vermutlich gibt es auch Vereine für Kokainweitwurf und Heroinhindernislauf?
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#4
Antwort vom 20. November 2009 | 20:21
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 1x hilfreich)
Darauf lässt sich schließen
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#5
Antwort vom 21. November 2009 | 01:56
Von
Status: Unbeschreiblich (32824 Beiträge, 17248x hilfreich)
Hi,
nun ja, der Besitz fremder Ausweise dürfte zumindest den Vorwurf des Diebstahls oder ersatzweise der Fundunterschlagung begründen.
Gruß vom mümmel
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