Hausdurchsuchung und Konsequenzen

2. August 2023 Thema abonnieren
 Von 
PrinzCroissant
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausdurchsuchung und Konsequenzen

Hallo,

am 9. März 2022 gab es bei mir eine Hausdurchsuchung, wegen Btm Verdacht auf Handel. Gefunden wurden 15g Marijuana und 1g Amphetamin, ausserdem eine nicht in Nutzung gewesene Growanlage und 630€ in bar. Wovon ich 30€ zurück bekommen habe von dem Beamten, um mir was zu essen zu kaufen. Das Geld war Erspartes, dass kann ich anhand von Kontoauszügen auch nachweisen. Ausserdem wurde mein Handy beschlagnahmt, nach 2 Tagen klingelte es bei mir, ein Beamter gab mir das Telefon zurück, es sei eh nichts Verwertbares darauf. Ausserdem wurde das Durchsuchungsprotokoll "nachträglich" erweitert, dies ist ersichtlich. Seitdem habe ich nichts weiter gehört von irgendeiner Behörde. Was soll/kann ich tun? Die Vorwürfe die zu dem Ermittlungen geführt haben sind haltlos.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33415 Beiträge, 17440x hilfreich)

Abwarten natürlich - was wollten Sie denn sonst tun? Wenn die Vorwürfe haltlos sind, kann Ihnen ja nichts passieren, mal abgesehen von einer Verurteilung wg. Btm-Besitz...

-- Editiert von User am 2. August 2023 00:37

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124770 Beiträge, 40397x hilfreich)

Zitat (von PrinzCroissant):
Was soll/kann ich tun?

Was man tun sollte: abwarten und sich vor allem nicht um Kopf und Kragen reden.
Was man tun kann: Anwälte beauftragen und sonstige kopflose Panikreaktionen tätigen.



Zitat (von PrinzCroissant):
Die Vorwürfe die zu dem Ermittlungen geführt haben sind haltlos.

Irrelevant, es wurde ja offenbar doch recht "haltbares" gefunden.



Zitat (von PrinzCroissant):
Das Geld war Erspartes, dass kann ich anhand von Kontoauszügen auch nachweisen.

Da man der erste wäre dem das gelänge, wäre ich doch mal gespannt wie man das machen will.
Erfasst Deine Bank die Seriennummer der Dir ausgezahlten Geldscheine auf dem Kontoauszug?



Zitat (von PrinzCroissant):
Ausserdem wurde das Durchsuchungsprotokoll "nachträglich" erweitert, dies ist ersichtlich.

Bedeutet was konkret?



Zitat (von PrinzCroissant):
nach 2 Tagen klingelte es bei mir, ein Beamter gab mir das Telefon zurück, es sei eh nichts Verwertbares darauf

Erstaunlich, in anderen Regionen redet man da eher von Monaten bis Jahren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1561 Beiträge, 338x hilfreich)

Zitat (von PrinzCroissant):
Die Vorwürfe die zu dem Ermittlungen geführt haben sind haltlos.
Also der im vorliegenden, erlassenen Durchsuchungsbeschluss begründete Tatverdacht ist haltlos, ja? Trotzdem wurden BtM in nicht geringer Menge vorgefunden. Dann handelt es sich wohl um glückliche Zufallsfunde.

Zitat (von PrinzCroissant):
Wovon ich 30€ zurück bekommen habe von dem Beamten, um mir was zu essen zu kaufen.
Das ist doch durchaus entgegenkommend.

Zitat (von PrinzCroissant):
nach 2 Tagen klingelte es bei mir, ein Beamter gab mir das Telefon zurück
Aus wenigen Regionen ist mir dieser "Hol- und Bringdienst" bekannt - Hut ab vor dem Service!

Zitat (von PrinzCroissant):
es sei eh nichts Verwertbares darauf
Dann war das Handy entweder nicht gesperrt oder der ermittelnden KriPo steht der erste Quantencomputer zur Verfügung.

Zitat (von PrinzCroissant):
Was soll/kann ich tun?
Um was zu erreichen?

Signatur:

Wahrheit ist Verhandlungssache.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33415 Beiträge, 17440x hilfreich)

Trotzdem wurden BtM in nicht geringer Menge vorgefunden. Dann handelt es sich wohl um glückliche Zufallsfunde. Übrigens würde die Strafe auch gemäß dem (noch nicht verabschiedeten) Cannabisgesetz nicht aus dem BZR gelöscht, da halt nicht nur nach dem künftigen Gesetz Straffreies (Besitz von Cannabis bis 25 Gramm), sondern auch weiterhin Strafbares (das Amphetamin) gefunden wurde. Eine "nicht geringe Menge" im Sinne des § 29a BtMG sind 15 Gramm Cannabis aber auch nicht - die beginnt bei 7,5 Gramm THC. Und ein 50%iger THC-Anteil dürfte eher nicht anzunehmen sein...


-- Editiert von User am 4. August 2023 16:06

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#5
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1561 Beiträge, 338x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Eine "nicht geringe Menge" im Sinne des § 29a BtMG sind 15 Gramm Cannabis aber auch nicht - die beginnt bei 7,5 Gramm THC.
Huch, danke @muemmel! Ich war zu dem Zeitpunkt THC-fokussiert (also nicht persönlich, sondern gedanklich). Pardon!

Signatur:

Wahrheit ist Verhandlungssache.

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